von Markus Mohr
„Dem hohen Anspruch der Extremismusprävention gerecht zu werden, heißt stets auch, sie als gemeinschaftlichen Auftrag der demokratischen Kräfte zu verstehen.“
Thomas Grumke / Armin Pfahl-Traughber (Subaltern Beschäftigte des Verfassungsschutzes)
Nach dem Zweiten Weltkrieg war in den beiden Nachfolgestaaten des nationalsozialistischen Deutschlands eine neue Staatsreligion von Nöten, die Konsequenzen aus der Katastrophe zog. Die DDR gründete dabei ihre Staatsdoktrin auf dem Antifaschismus und konnte damit beanspruchen, an das Erbe der KPD in der Weimarer Republik, den antifaschistischen Volkswiderstand in den vom Hitlerfaschismus besetzten Ländern und der gegen Nazideutschland siegreichen Sowjetunion, anzuknüpfen. Die Restauration in der BRD verbot es natürlich für das führende Personal, den Antifaschismus als ideologische Matrix für den Staatsaufbau heranzuziehen. Mit Ausnahme einer kleinen Schicht bürgerlicher Politiker aus der Weimarer Republik, die sich im Nationalsozialismus politisch nicht kompromittiert hatte: Die B- und C-Klasse war mit dem nationalsozialistischen Sumpf ideologisch und berufsbiografisch in einer Weise verwickelt, die sie jeden Anflug von Antifaschismus hat berechtigt fürchten lassen.
Das politische Führungspersonal der Bundesrepublik löste dieses Dilemma dadurch, dass für die Westrepublik die Staatsdoktrin des Antitotalitarismus zur Begründung für die „streitbare Demokratie“ eingezogen wurde. Diese Doktrin zeitigt bis auf den heutigen Tag vielfältige Wirkungen. Legt man sie zugrunde, so wurde die Weimarer Republik nicht durch das tatsächlich realisierte Bündnis zwischen den konservativen Eliten und der nationalsozialistischen Massenbewegung hinweggefegt, sondern durch die Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zerrieben. Diese Geschichtsinterpretation ist natürlich nicht von den Tatsachen gedeckt. Gleichwohl handelt es sich, aus der Sicht der führenden politischen Klasse der BRD, um eine außerordentlich geschickte ideologische Operation: Unter Beibehaltung des Antikommunismus kann so die Verantwortung für den Erfolg des deutschen Faschismus aus dem gesellschaftlichen Zentrum an den politischen Rand verlagert werden.
Die innenpolitische Betriebsdoktrin der BRD basiert auf der Bedrohung durch die am politischen Rand angesiedelten Extreme. In diesem Sinne beanspruchen die vom Bundesverfassungsgericht, 1952 gegen die neofaschistische Sozialistische Reichspartei und das 1956 gegen die Kommunistische Partei, erlassenen Verbote für die heutige politische Wirklichkeit unangefochtene Gültigkeit.
Antifaschismus nach der Studentenrevolte…
Manchmal jedoch verlieren die von oben verordneten Formeln des politischen Betriebs für die da unten an Überzeugungskraft und Legitimation. Es waren nicht zuletzt die Wirkungen der Studentenrevolte, die die offenkundig brüchig gewordene Antitotalitarismusformel einem Fegefeuer der Kritik aussetzte. Zugleich stieß sie auch so für die Westrepublik das Tor für eine Reformulierung antifaschistisch motivierter Theorie und politischer Praxis wieder auf. Die Ende 1968 erfolgende Relegalisierung der KPD in Form der auf das Grundgesetz verpflichteten Deutschen Kommunistischen Partei öffnete neue Spielräume für eine offene Präsenz antifaschistischer Politik in der BRD. Zusammen mit der Organisation Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) dominierte das orthodox-kommunistische Spektrum den Antifaschismus im außerparlamentarischen Spektrum bis in die 1980er Jahre hinein. Parallel dazu nahm der maoistisch inspirierte Kommunistische Bund in den 1970er Jahren im Rahmen seiner Hypothese einer „Faschisierung“ der BRD eine vielfältige Untersuchungsarbeit über das neofaschistische Geflecht in der Republik auf. In der politischen Praxis wurde dessen antifaschistisches Engagement in den 80er Jahren von autonomen Gruppen fortgeführt, die sich gegenüber dem orthodox-kommunistischen Spektrum hauptsächlich über den geltend gemachten Aspekt der Militanz abgrenzten.
…und nach dem Ende der DDR
Auch wenn die Folgen des Zusammenbruches der DDR und die von der Westrepublik diktierte Vereinigung der beiden Deutschländer die Formationen des alten Antifaschismus schwächten: Der exorbitante Anstieg einer neofaschistischen Straßenmobilisierung in den Jahren 1990-93 revitalisierte eine neue Form antifaschistischer Organisierung; seit den frühen 1990er Jahren gründeten sich aus dem unabhängig-alternativ-autonomen Milieu eine Vielzahl sich so benennender Gruppen. Manche Antifa-AktivistInnen integrierten ihr Engagement in die, nach dem Sommer 2000 seitens der SPD geführten Bundesregierung mit größeren Geldressourcen aufgelegten, Programme zur „Stärkung der Zivilgesellschaft gegen Rechts“. Diese Programme waren Zeit ihres Bestehens niemals unumstritten. Den Konservativen waren sie stets ein Dorn im Auge.
Zeitgenössisch wurden die aus den staatlichen Töpfen alimentierten Projekte „gegen Rechtsextremismus“ immer mal wieder flapsig als „Staatsantifa“ bezeichnet. Richtig daran ist, dass nicht wenige gegen „Rechtsextremismus“ engagierte AktivistInnen sich selbst als AntifaschistInnen verstehen. Falsch daran ist aber die Vorstellung, ausgerechnet die siegreich über die antifaschistisch grundierte DDR hervorgegangene Bundesrepublik könnte von ihrem Prinzip her dazu bereit sein, dem Antifaschismus diskursiv und materiell eine Gasse zu bahnen. Dagegen wissen die Behörden der inneren Sicherheit und hier vor allem der Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, eine klare begriffliche Grenze zu ziehen.
Ochsen erzählen eine Erfolgsstory
Im Juni 2010 erschien in einem Wissenschaftsverlag ein Buch der Verfassungsschutzbehörden (VS), gleich mit einem Wiederholungsfehler im Titel: In „Offener Demokratieschutz in einer offenen Gesellschaft“ stellen die Subalternen Thomas Grumke und Armin Pfahl-Traughber die „Öffentlichkeitsarbeit und Prävention als Instrumente des Verfassungsschutzes“ vor. In fast allen Einzelbeiträgen dieses Werkes wird eine Erfolgsstory der VS-Behörden seit der Vereinigung der Deutschländer erzählt. Und zwar nicht die vom Kampf gegen den Neofaschismus, aber doch gegen etwas, was von dieser Institution begrifflich selbst erfunden wurde: den „Rechtsextremismus“. VS-Wanderaustellungen gegen den „Rechtsextremismus“, die als ein Element eines „diskursiven Verfassungsschutzes“ benannt werden, werden darin zu einem „wahren Erfolgsprojekt der Öffentlichkeitsarbeit“ erklärt, die die VS-Behörden zu einem „anerkannten Partner im Bereich der Prävention“ machen. So gut wie alles was die VS-Reklamefacharbeiter in diesem Buch vorstellen, besitzt für sie einen „hohen Stellenwert“, ist stets „bewährt“ und „erfolgreich“. Sie argumentieren dabei als Funktionäre eines Zwangsapparates, die die Disziplinierung diverser Gruppen sicherzustellen zu haben, die sich aktiv oder passiv der Zustimmung zu den herrschenden Verhältnissen verweigern.
Wären sie frei denkende Wissenschaftler, dann müssten sie ihre Tätigkeit dahingehend reflektieren, wie sie auch als ein politisches Frühwarnsystem für die Bevölkerung benutzt werden kann. Wie kann diese frühzeitig über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Regierungen unterrichtet werden, damit die so von unten Mobilisierten rechtzeitig in Form von Aufruhr, Revolten, Sabotage und Dissidenz entsprechende Abwehrmaßnahmen ergreifen können? Nun ja, von Ochsen ist nun mal allen Ernstes kein Schweinefleisch zu verlangen, sagt da zutreffend der Volksmund.
Dieses Propagandabuch dokumentiert das zwischenzeitlich erreichte enorme Ausmaß einer Praxis des Inlandgeheimdienstes, mithilfe verschiedener Formen der Öffentlichkeitsarbeit die Tiefe seines Eindringens in die Gesellschaft zu erhöhen. Pfahl-Traughber stellt dabei unmissverständlich klar, dass es sich hier um „Erweiterungen verfassungsschützerischer Arbeit“ handelt, mit der keineswegs „die Abschaffung oder Eingrenzung nachrichtendienstlicher Beobachtung von Extremisten“ beabsichtigt sei.
In der Einführung heben die Herausgeber besonders hervor, dass das „präventive Engagement“ der VS-Behörden allerdings „der Zusammenarbeit mit Partnern“ bedarf, kurz: „Verfassungsschutzbehörden können die professionelle präventive Arbeit anderer nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen und unterstützen.“ Dazu erfinden Grumke und Pfahl-Traughber den Begriff der „Extremismusprävention“, die „als gemeinschaftlicher Auftrag der demokratischen Kräfte zu verstehen“ sei.
Das ist die programmatische Formel, mit der der Verfassungsschutz politisch auf AntifaschistInnen zugeht: der „Kampf gegen den Rechtsextremismus“ als Teil der „Extremismusprävention“ der durch „rechte Gewalt“ in ihrem Gewaltmonopol bedrohten Demokratie. Dieses zu schützen, ist nun mal die Aufgabe des VS, der dafür alles Mögliche sein darf, eines aber eben definitiv nicht: antifaschistisch. Der Antifaschismus zielt in seinem Kern immer auch auf den Kapitalismus.
Antifaschisten wissen darum, dass eben der Kapitalismus der Demokratie vorausgesetzt ist. Der Antifaschismus will daher in seinen Zielen einiges mehr, als die bürgerliche Demokratie bereit ist, zu gewähren. Deswegen wird er auch in Teilen des Bürgertums bis auf den heutigen Tag gehasst. Und es ist eben kein Zufall, dass nach 1990 sicher an die hundert antifaschistische Gruppen, Initiativen und Zeitungen ihre Negativ-Markierung in den jährlichen Berichten der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes gefunden haben. Demgegenüber streitet der Kampf gegen den Rechtsextremismus lediglich um die Beibehaltung der verfassungsmäßigen Ordnung der Demokratie.
Hält man an dem Anspruch auf Antifaschismus fest, dann ist ein konstruktives Diskussionsengagement mit offiziellen VS-Repräsentanten im Rahmen eines zivilen politischen Dialogs absurd.
Deutungshoheit über Rechtsextremismus gewinnen?
Als Beispiel dafür mag die öffentliche Veranstaltung im Jüdischen Museum in Frankfurt a.M. Ende Juni 2010 unter der unter antifaschistischer Perspektive falschen Fragestellung: „Rechtsextremismus in Deutschland – wie geht man damit um?“ dienen. Von dem Referenten des Antifaschistischen Pressearchivs und Bildungszentrums Berlin (apabiz), Michael Weiß, wurde sein Entschluss in diesem Rahmen als Diskussionspartner an die Seite des amtierenden Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, zu treten, wie folgt begründet: Wenn im bürgerlichen Spektrum diskutiert werde und Vertreter linker Organisationen eingeladen sind, ihre Positionen darzulegen, dann sollten diese auch die Chance wahrnehmen. „Es geht darum, wer die Deutungshoheit hat zu definieren, was Rechtsextremismus ist“, so Weiß weiter. Beim Publikum solcher Veranstaltungen herrschten häufig Informationsdefizite, viele Menschen glaubten, was Polizei und Verfassungsschutz berichteten. Diesen Behörden den öffentlichen Raum zu überlassen, hält Aktivist Weiß für unangemessen. (Junge Welt, 7.7.2010)
Der von Weiß formulierte Anspruch gegenüber dem VS in Sachen Rechtsextremismus eine „Deutungshoheit“ erringen zu wollen, wurde von diesem bereits in einem Aufsatz im April 2009 formuliert. (Vgl. Monitor Nr. 40, April 2009) Mit Verlaub: Der von den VS-Behörden erfundene Arbeitsbegriff des „Rechtsextremismus“ in der Bundesrepublik erfüllt nicht nur die Aufgabe, in verschleiernder Optik den Neofaschismus als eine Ansammlung einer wirklich sehr überschaubaren kleinen Minderheit von Querulanten irgendwo ganz am Rand des gesellschaftlichen Geschehens erscheinen zu lassen. Er ist in seiner Konstruktion ein vorbestimmter Begriff, der nicht einfach beliebig definiert werden kann. Er gibt erstens die politische Mitte als demokratische Norm vor und zweitens wird er von den VS-Behörden auch sehr deutlich als Pendant zum Linksextremismus definiert. Was natürlich kein Zufall ist. Kurz: Wer das von Neofaschisten verübte Pogrom in Rostock Ende August 1992 als „Rechtsextremismus“ beschönigt, wird automatisch auch bei den fast zeitgleich dort stattfindenden „Ausschreitungen“ von linksextremistischen AntifaschistInnen und Autonomen landen, von denen der damals amtierende Bundesinnenminister, Rudolf Seiters, erfindungsreich sprach. (Vgl. Woche im Bundestag Nr. 13, 9.9.1992) Lange Rede, kurzer Sinn: Über einen Begriff, der selber schon in sich manipulativ konfiguriert ist, ist keine „Deutungshoheit“ zu erringen, sondern er ist zu verwerfen. Ein Antifaschismus als Teil der Extremismusprävention und damit im Dienst der inneren Sicherheit hört auf, einer zu sein.
Diese Überlegungen können sich die anhaltende Wirkungsmächtigkeit des Begriffes Antifaschismus zunutze machen. Für den Verfasser ist das nicht nur ein mehr als guter Grund dafür, diesen zur Kennzeichnung politischen Engagements für die Zukunft beizubehalten. Mehr noch: Eine beständig revitalisierte antifaschistische Optik eignet sich auch ganz exzellent dafür, die in die antiextremistische Staatsreligion eingeschriebenen politischen Lügen energisch zurückzuweisen.