Ein-Euro-Jobs: Die neue amtliche Zwangsarbeit
Streifzüge 34/2005
von Peter Samol
In Deutschland ist die Parole „Jede Arbeit ist besser als keine“ unter Peter Hartz und Gerhard Schröder zur unmittelbaren materiellen Gewalt geworden. Seit am ersten Januar dieses Jahres die berüchtigte Hartz IV-Reform in Kraft getreten ist, können Langzeitarbeitslose, d. h. Menschen, die über ein Jahr arbeitslos sind und deren Versorgung in Folge dessen auf das neu eingeführte Arbeitslosengeld II umgestellt wurde, für ein bis zwei Euro pro Stunde zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden. Schon früher konnten Sozialhilfeempfänger zu solchen Arbeiten verpflichtet werden. Das hing von der jeweiligen Gemeinde ab. Jetzt aber sind die Ein-Euro-Jobs flächendeckend eingeführt worden. Offiziell heißen solche Arbeitsangebote „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber die Bezeichnung „Ein-Euro-Job“ durchgesetzt. Jeder fünfte Langzeitarbeitslose soll einen bekommen und damit bei Kommunen, Kirchen oder gemeinnützigen Organisationen beschäftigt werden.
Eine solche „Arbeitsgelegenheit“ dauert ein halbes bis ein dreiviertel Jahr. Die Betreffenden erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II (345 Euro in West- und 331 Euro in Ostdeutschland plus Wohnungs- und Heizkostenzuschuss), das ihnen sowieso zusteht, eine so genannte „Mehraufwandsentschädigung“ von ein bis zwei Euro pro Stunde Arbeit. Damit sollen Fahrtkosten und anderer mit dem Job verbundener Aufwand bestritten werden. Es handelt sich hier also keineswegs um ein Arbeitsentgelt, wie sehr häufig behauptet wird. 1 Die Arbeitszeit variiert zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub oder im Krankheitsfall, kein Streikrecht und keinen Kündigungsschutz.
Fehlverhalten bei der Arbeit wird der zuständigen Behörde gemeldet, damit von dort aus Sanktionen über die Zwangsverpflichteten verhängt werden können. Die jeweilige zuständige Behörde ist entweder das Arbeitsamt2, die Kommune oder eine Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE), die sich zu gleichen Anteilen aus Beschäftigten des lokalen Arbeitsamtes und der betreffenden Kommune zusammensetzt. Zugewiesen werden die Ein-Euro-Kräfte durch den jeweiligen „Fallmanager“, wie die zuständigen Sachbearbeiter im orwellschen Neusprech heißen. Wer das „Angebot“ für einen Ein-Euro-Job ablehnt, gilt als vermittlungsunwillig, was zur Folge hat, dass die mageren Sozialtransfers mit sofortiger Wirkung für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Weitere Ablehnungen führen zu weiteren Kürzungen. Beim dritten Mal kommt es zur völligen Streichung der Bezüge. Menschen unter 25 Jahren verlieren schon bei der ersten Ablehnung ihre kompletten Bezüge für drei Monate, gezahlt wird in dieser Zeit nur ihre Wohnungsmiete. Junge Leute sind ohnehin besonders stark ins Visier der Menschenverwalter geraten. Das „Versprechen“, jedem jungen Menschen im Alter bis zu 25 Jahren ein Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu unterbreiten, ist sogar gesetzlich verankert worden. Angesichts einer schrumpfenden Zahl von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen bedeutet das automatisch, dass gerade Jugendliche massenweise in Ein-Euro-Jobs gepresst werden. 3 Die gelten nämlich auch als qualifizierende Maßnahmen, nicht zuletzt deshalb, weil bisherige vom Arbeitsamt finanzierte Bildungsangebote zunehmend eingestellt oder in Ein-Euro-Jobs umgemodelt werden.
Abrissbirne für reguläre Beschäftigungsverhältnisse
Laut Gesetz darf es sich bei den Tätigkeiten der Ein-Euro-Jobber nur um „gemeinnützige und zusätzliche Aufgaben im öffentlichen Interesse“ handeln. „Gemeinnützig“ bedeutet, dass sich die Einsatzmöglichkeiten auf nichtkommerzielle Einrichtungen beschränken müssen. Es sind allerdings auch schon einige Fälle bekannt geworden, in denen private Unternehmen Ein-Euro-Jobber genutzt haben. So mietete etwa ein kommerzielles Krankentransportunternehmen Ein-Euro-Kräfte aus Krankenhäusern als Fahrer für seine Krankenwagen unter dem Vorwand der Gemeinnützigkeit. Das eigentliche Einfallstor für die Flut der Ein-Euro-Jobs bietet aber das Kriterium der „zusätzlichen Aufgaben“. Das wird praktischerweise so gedeutet, dass die von den Zwangsverpflichteten verrichteten Aufgaben normalerweise brachliegen würden, weil sie als nicht finanzierbar gelten. Damit bestimmt faktisch die Kassenlage, was als „zusätzliche Arbeit“ gilt. Bekanntlich ist die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schon lange prekär und wurde bisher über eine wachsende Staatsverschuldung sowie zunehmend wegbrechende Sozialtransfers bestritten. In Zeiten der Krise und der leeren Kassen ist folglich eine um sich greifende Umstellung von immer mehr öffentlichen Aufgaben auf zwangsverpflichtete Billigjobber zu erwarten. In der Tat lassen immer mehr öffentliche Einrichtungen eine wachsende Zahl von Aufgaben von den günstigen Ein-Euro-Jobbern erledigen. Sie finden sich mittlerweile bei städtischen Bauhöfen, wo sie zur Beseitigung von Abfall, Hundekot oder Unkraut auf Gehwegen und in Grünanlagen eingesetzt werden. Sie ersetzen zunehmend Raumpflegepersonal und Schreibkräfte in den Rathäusern, renovieren Schulen oder werden gleich komplett in den Aufgabenbereich des Hausmeisters eingewiesen, der daraufhin entlassen wird. In den Berliner Schulen bringen arbeitslose Lehrer Immigranten-Kindern Deutsch bei, betreuen Schüler bei der Gruppenarbeit und bei den Hausaufgaben und begleiten sie bei Ausflügen. Immer häufiger werden die immer spärlicher vorhandenen öffentlichen Mittel schwerpunktmäßig für Billig-Jobs genutzt und normalbezahlte Arbeitsverhältnisse abgebaut.
Es gibt auch in vielen Gemeinden besondere Einrichtungen, die Ein-Euro-Kräfte für den Bedarfsfall weiterverleihen. Diese tragen Phantasienamen wie „Job-Aktiv-Gruppe“ oder noch schlichter „Gemeinnützige GmbH“. Auch hier gilt, dass nur öffentliche und soziale Einrichtungen als Auftraggeber in Frage kommen, um keine Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft zu gefährden. Solche „Ein-Euro-Zentralen“ stellen den Arbeitslosen am Ende der Maßnahme ein Zertifikat über die erworbenen „Basisqualifikationen“ aus. Dass ein solches Papier in der Praxis nichts wert ist, dürfte klar sein. Faktisch stellt es vor allem ein weiteres Mittel dar, um auf die Zwangsverpflichteten Druck auszuüben.
Für nichtstaatliche gemeinnützige Einrichtungen gibt es einen zusätzlichen Anreiz. Sie erhalten eine Fallkostenpauschale von 400 Euro pro Ein-Euro-Beschäftigten. Davon werden nur ca. 100 Euro an den Ein-Euro-Jobber weitergereicht, den Rest kann der „Arbeitgeber“ behalten. Die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt (AWO) nutzen die Billigarbeitskräfte; selbst linke Kulturzentren bemühen sich um Ein-Euro-Kräfte. Bei all diesen Stellen dürften künftig normal bezahlte Mitarbeiter gekündigt und deren Stellen mit Ein-Euro-Jobbern neu besetzt werden. Auf diese Weise werden in absehbarer Zeit ganze Berufsgruppen wie Erzieher oder Altenpfleger nach und nach außer Wert gesetzt.
Auch die private Wirtschaft ist längst von der Ein-Euro-Konkurrenz betroffen. Öffentliche Aufträge werden immer häufiger von Ein-Euro-Jobbern verrichtet. Schließlich befinden sich unter den Langzeitarbeitslosen auch Legionen von Malern, Elektrikern, Maurern, Fliesenlegern etc. Noch nie sind die Arbeitslosen so qualifiziert gewesen wie heute. Und die zu erwartende Pleitewelle bei den Handwerkerbetrieben dürfte das qualifizierte Ein-Euro-Personal noch einmal sprunghaft ansteigen lassen. Was für die Zwangsverpflichteten laut offizieller Propaganda „eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt“ sein soll, ist faktisch eine gewaltige Abrissbirne für reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Auf diese Weise tragen die Ein-Euro-Jobs dazu bei, die Arbeitsgesellschaft noch weiter ins Straucheln zu bringen.
Ein-Euro-Jobs als Zwangstherapie …
Im Allgemeinen gelten erwachsene Menschen ohne Arbeit als defizitär. Ihre Arbeitslosigkeit, so unterstellt man, resultiere daraus, dass sie es nicht schaffen, sich selbst auf die Anforderungen der Arbeitsgesellschaft zuzurichten. Bevor sich die Betreffenden in diesem Zustand einrichten, sehen sich die offiziellen Stellen dazu gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Wer unter dem Verdacht steht, den Zwang sich jederzeit und unter allen Umständen zu verkaufen, nicht verinnerlicht zu haben, dem muss er eben notfalls in speziellen Anstalten eingetrichtert werden.
Auf diese Aufgabe haben sich die Sammel- und Verleihzentralen für Ein-Euro-Jobber, eben jene Einrichtungen mit den inhaltsleeren Phantasienamen wie „Projekt Aktiv“ oder „Gemeinnützige GmbH“, spezialisiert. Deren Personal besteht zu einem großen Teil aus Pädagogen, Sozialarbeitern und verwandten Berufsgruppen. Unter ihrer Ägide kommt die übergriffige Fremdbestimmung vorzugsweise im therapeutischen Gewand daher. Die zur Arbeit Gezwungenen sollen dort „lernen ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen“, morgens aufzustehen, eine Arbeit zu beenden sowie pünktlich und „teamfähig“ zu sein. All das bezeichnet man als „Schlüsselqualifikationen“. Die Sozialpädagogensprache wird hier problemlos mit dem Idioten-Vokabular der neoliberalen Wirtschaftsgurus vermengt. Mit den Floskeln, die aus dieser Begriffspanscherei erwachsen, schwingt sich das Betreuungspersonal über die ihm zugewiesenen Menschen auf und behauptet zu wissen, was gut für sie sei. Was nichts anderes als eine Dressurmaßnahme für ein Leben ist, das ganz auf abstrakte Arbeit und universelle Konkurrenz ausgerichtet zu sein hat, wird dabei mit der unerschütterlichen Gewissheit vermittelt, den Menschen etwas Gutes zu tun: „Das ist wie eine Rekonvaleszenz nach langer Krankheit“ und „wichtig für das Selbstwertgefühl“, beteuern die sich fürsorglich gebenden Menschenwärter gern. Diese pseudotherapeutische Grundhaltung dient vor allem dazu, den Zwangscharakter der ganzen Veranstaltung zu verschleiern. Das alles ereignet sich wohlgemerkt vor der ständigen Drohkulisse einer Streichung der letzten Existenzgrundlage. Es ist ein verlogener pädagogischer Idealismus der sozialen Kontrolle, bei dem die Betroffenen freiwillig wollen sollen, was ihnen aufgezwungen wird. Wehe ihnen, wenn nicht! Ob sich die vorgesetzten Zwangsbetreuer, die heute die „Gewöhnung an einen normalen Tagesablauf“ propagieren, wohl noch daran erinnern, dass noch vor wenigen Jahren die Pseudokritik am unflexiblen Normalarbeitsverhältnis als hip galt? Dass die Formen dauernd wechseln, in die das Verhalten gezwungen werden soll, bereitet den lächelnden Sozialarbeitern offenbar keine Probleme, es fällt ihnen ja noch nicht einmal auf. Nicht in Frage gestellt wird allerdings die Ideologie der totalen Selbstverantwortung der Individuen für ihre eigene Situation.
… oder als Ersatzdroge
In einer Gesellschaft, in der die Verausgabung abstrakter Arbeit buchstäblich alles ist, gilt der Arbeitslose als moralisch dazu verpflichtet, sich überflüssig vorzukommen. Ganz in diesem Sinne zeichnen die Medien häufig das Bild der glücklichen Ein-Euro-Kräfte. Mit besonderem Stolz werden diejenigen Klienten vorgeführt, die nach Ablauf der Maßnahme gern länger arbeiten würden: „Durch den Job bleibe ich wenigstens im Trott“, sagt einer von ihnen ins Mikrofon. Offensichtlich gibt es auch etliche Arbeitslose, die unter ihrer Nicht-Verwertbarkeit leiden und sich danach sehnen, mit ihrer Arbeitskraft wieder gebraucht zu werden. Für sie stellt der Ein-Euro-Job eine paradox wirkende Ersatzdroge dar: Sie hat nicht die Entwöhnung, sondern die Aufrechterhaltung des Verlangens nach der echten Droge zum Ziel. Die erbärmliche Hoffnung, die Beteiligten könnten ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern, wird eifrig geschürt, auch wenn sie jeder Grundlage entbehrt. Krampfhaft wird an der haltlosen Propaganda festgehalten, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nur eine Frage der Haltung ist. Dabei weiß man mittlerweile selbst in den Arbeitsämtern, dass feste Stellen für die Zwangsverpflichteten nicht drin sind. Wenn sie weggehen, wird einfach der nächste Ein-Euro-Jobber angefordert.
Fetisch Statistik
In einer Hinsicht stellen die Ein-Euro-Jobs ein ganz besonderes Erfolgsmodell dar. Nämlich als probates Mittel zur Schönung der Arbeitslosenstatistik. Bekanntlich wird am Anfang eines jeden Monats mit großem Brimborium die aktuelle Zahl der Arbeitslosen vorgestellt und heiß diskutiert. Für die Befindlichkeit einer Arbeitsgesellschaft, die immer mehr zur Arbeitslosengesellschaft wird, hat dieses Ritual die gleiche irrationale Bedeutung wie der morgendliche Gang zur Waage für eine Magersüchtige. Und hier wie dort fällt das Ergebnis meist sehr enttäuschend aus.
Die Ein-Euro-Jobs gelten als neue Wunderwaffe gegen die schlechten Zahlen. Erwerbslose, die in den so genannten „Beschäftigungsgelegenheiten“ stecken, gelten nämlich als beschäftigt und fallen somit aus der Statistik heraus. Wie praktisch. Damit reihen sich die Ein-Euro-Jobs unter die zahllosen kosmetischen Maßnahmen ein, mit denen die Arbeitslosenquote geschönt wird. Selbst den hohen Anteil derjenigen, die sich einer solchen Maßnahme verweigern, kann man als Erfolg verbuchen. Denn wenn diesen Menschen über kurz oder lang sämtliche Leistungen gestrichen werden, dann verschwinden sie eben auf diesem Wege aus der Statistik. Mit einer derart fragwürdigen Datenbasis lässt sich die Zahl der Arbeitslosen leicht herunterrechnen. Schon der wendige französische Staatsmann Talleyrand wusste, dass Statistik hauptsächlich in der richtigen Berechnung falscher Zahlen besteht.
Fazit
Dem allgemeinen Arbeitszwang hat in dieser Gesellschaft jeder nachzukommen. Wenn es nicht anders geht, dann eben ohne jede Vergütung. Das glaubt man schon allein den braven Normalarbeitenden schuldig zu sein. Für allzu viele unter ihnen gibt es nämlich kaum eine schlimmere Zumutung als das Vorhandensein von Leuten, die ihr Leben fristen ohne zu arbeiten. Damit wohnt der Zwangsveranstaltung der Ein-Euro-Jobs auch ein präventiver Charakter inne. Sie soll möglichst verhindern, dass die Arbeitsideologie in einer Zeit, in der man immer weniger Menschen in Arbeit bringen kann, ausgehöhlt wird. Daher muss die Konditionierung auf Erwerbsarbeit bei den Arbeitslosen auch demonstrativ erneuert und vertieft werden. Selbst wenn die Gelegenheiten, dem allgemeinen Arbeitszwang Folge zu leisten, faktisch immer weniger werden. Die Ein-Euro-Jobs mit ihrer unsäglichen Gängelung der ihnen unterworfenen Menschen sind ein Kardinalsymptom im langsamen Prozess des quälenden Niederganges der Arbeitsgesellschaft. Die gleicht immer mehr einem gebrochenen kranken Sadisten, der verzweifelt um sich schlägt und sich dabei immer häufiger auch selber trifft.
Anmerkungen
1 Das hindert unbedarfte Schreiberlinge natürlich nicht daran, ihre Jubel-Artikel zur neuen Arbeitszwangsverpflichtung mit Überschriften zu versehen wie etwa „80 Euro im Monat sind nicht nix“ (so ein Titel des sozialdemokratisch verorteten ostwestfälischen Lokalblattes „Neue Westfälische“ im Herbst 2004).
2 Die offizielle Bezeichnung für das Arbeitsamt lautet in Deutschland seit dem 1. Januar 2004 „Bundesagentur für Arbeit“. Ähnlich wie im Fall der Ein-Euro-Jobs hat sich auch hier der offizielle Sprachgebrauch bisher nicht flächendeckend durchgesetzt. Auch der Autor dieser Zeilen belässt es beim alten Ausdruck.
3 Am 28.04.2005 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement (SPD) allerdings eingestehen müssen, dass dieses Ziel zu hoch gesteckt sei. Jetzt lautet die Losung, wenigstens 50 Prozent aller unter 25-Jährigen zu „versorgen“.