Willkommen im Arbeitslager!

Das neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime der EU-Kommission

von Martin Mair

Bereits bei ihrer Gründung 1993 weist die EU steigende Erwerbslosenzahlen auf. Auch wenn die Union in der Sozialpolitik keine Regelungskompetenz hat, so war doch im Laufe der Jahre in vielen Staaten eine ähnliche Entwicklung festzustellen: Statt den Staat in die Verantwortung für die ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen zu nehmen, für die Aufteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung oder gar den Aufbau alternativer Beschäftigungsfelder zu forcieren, war wie aus dem Nichts in vielen Staaten ein Dogmenwechsel festzustellen. Bei der abrupten Einführung von Hartz IV zeigte sich das 2004 am deutlichsten. Die Blaupause für die Politik lieferte die „OECD Jobs Strategy“ von 1996, die 1997 von der dänischen Präsidentschaft unter dem Schlagwort der „Aktivierung“ propagiert wurde.

Folgende Grundannahmen oder Glaubenssätze stehen dahinter:

Lohnarbeit ist das beste Mittel gegen Armut.

– Der Arbeitsmarkt ist unflexibel – Sozialsystem und Arbeitnehmerrechte sind ein Hindernis.

– Wachstum fördert Beschäftigung – Beschäftigung fördert Wachstum.

Aus der alten „aktiven Beschäftigungspolitik“ der 80er Jahre wurde die „aktivierende Arbeitsmarktpolitik“:

– Grund für Arbeitslosigkeit sind nicht mehr fehlende Arbeitsplätze, sondern dass die Chancen des freien Marktes nicht genutzt würden.

– Statt der Politik ist jeder einzelne Mensch als Marktteilnehmer selbst für sein Schicksal verantwortlich.

– Statt der Solidarität aller (Arbeitszeitverkürzung), gilt die Eigenverantwortung im Wettbewerb, die Differenzierung als höchster Wert.

– Aus dem „Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit“ wird unter dem Motto „kein Recht auf Faulheit“ die Pflicht sich durch Betreuer fördern und fordern zu lassen.

– Statt bei Mangel an „Arbeitskräften“ nach dem Pull-Prinzip Lohn zu erhöhen, herrscht das Push-Prinzip in Form von noch mehr Druck.

– Statt Vermittlung in volle und regulär bezahlte Arbeit am „ersten Arbeitsmarkt“ gilt bereits verbesserte Arbeitsmarktnähe, prekäre Leih- oder Teilzeitarbeit oder Arbeit am „zweiten Arbeitsmarkt“ als Erfolg.

Was nicht hinterfragt, aber geradezu eskalierend verschärft wird, ist, dass „Integration“ nur durch Erwerbsarbeit (Arbeitszwang) möglich sei, Arbeitslose keine eigenständigen politischen Akteure sind (keine Vertretung) und natürlich, dass das kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftssystem mit dem Wachstumszwang keinesfalls in Frage gestellt werden darf. Als Ausgleich wird „Decent Work“ in Aussicht gestellt („Soziale Säule“).

Was seither mehr oder weniger zumindest in den Kernstaaten der EU festzustellen ist:

– Verringerung der Bezugsdauer und Senkung der Bezugshöhe,

– Verschärfung des Sanktionenregimes,

– Verschlechterung der Kriterien für „zumutbare Jobs“, prekäre Arbeit wird zumutbar,

– Ausbau des „zweiten Arbeitsmarktes“ mit reduzierten ArbeitnehmerInnenrechten („Workfare“),

– Auslagerung von Aufgaben an private, gewinnorientierte Agenturen – „Kursindustrie“, teilweise sogar börsennotiert!

Damit es keine Ausweichmöglichkeit gibt, werden die Bereiche des „Sozialstaates“ enger verzahnt:

– Anbindung der Sozialhilfe an das verschärfte Regime der Arbeitsagentur,

– Verschärfung des Zugangs zur Invaliditätspension, selbst Behinderte werden „fit 2 work“ erklärt (GB),

– Verschlechterungen bei der Alterspension, Erhöhung des Pensionsalters,

– verstärkte Datenerhebung und automatischer Datenaustausch,

– Förderung privater Sozialversicherungen (Pensionsvorsorge),

– Verringerung von Freiräumen und Ausstiegsmöglichkeiten.

Aus grundlegenden, auch kollektiven Menschenrechten werden individuelle Pflichten:

– Aus „Jeder Mensch ist gleich an Rechten und Würde geboren und hat daher das Recht auf frei gewählte gute Arbeit“ wird „der Mensch erlangt seine Würde erst durch die Arbeit. Arbeit um jeden Preis ist Bürgerpflicht“.

– Statt Recht auf Gesundheit und freie Behandlungswahl wird die Pflicht zum Erhalt der „Arbeitsfähigkeit“ und Zwangsrehabilitation mit Case-Management.

– Aus Unschuldsvermutung wird Schuldvermutung: An der Arbeitslosigkeit ist der Arbeitslose schuld, Defizitorientierung („Vermittlungshindernisse“ = individuelle Schuldzuschreibung).

– Einschränkung der Privatsphäre und des Selbstbestimmungsrechts,

– Tendenz zur Ersetzung festgelegter Rechte und Pflichten durch „Vereinbarungen“ auf ungleicher Machtbasis,

– höhere Hürden beim Rechtszugang.

Die fehlende Regelungskompetenz der EU wird 2000 als Teil der Lissabon-Strategie durch die „Open Method Coordination“ ausgeglichen. Geradezu krebsartig wuchern die Agenturen, Konferenzen, Untersuchungen und Berichte mit denen EU-Staaten gelobt oder gerügt werden. Im „Europäischen Semester“ fordert die EU planwirtschaftlich höhere Erwerbsquoten speziell für marktabsente Gruppen wie Frauen, Ältere, Gesundheitlich angeschlagene und Migrantinnen.

Außerhalb der EU-Kernstaaten kommt die teure „Aktivierung“ weniger zum Zug. Die EU-Kommission machte 2016 eine „Öffentliche Konsultation betreffend der Dienstleistungen für Langzeitarbeitslose“. Nur in Englisch.

Immer mehr Menschen werden so im Namen von Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung auf den Arbeitsmarkt getrieben. Möglichst alle Lebensbereiche, gerade die „unproduktiven“, in schlecht bezahlte, prekäre Erwerbsarbeit umgewandelt. Auf Kosten der Versicherten und Steuerzahlenden subventionierte Arbeit wird Unternehmen billig wie Dreck nachgeworfen.

Alle Stakeholder sind am Gewinn versprechenden Geflecht der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik beteiligt und haben Lobbygruppen in Brüssel. Alle? Bis auf die Betroffenen selbst; die Erwerbsarbeitslosen. Ressourcen für eine EU-weite Vernetzung bekommen die Arbeitsloseninitiativen nicht. Die Hürden für Projektförderungen sind zu hoch. Dafür gibt es als Feigenblatt der Sozialbranche von der EAPN (Europäisches Armutsnetzwerk) einmal im Jahr in Brüssel wohlorganisierte Treffen, wo Politiker sich ausgesuchte Vorzeigearme anhören können. Alles fernab der Kontrolle durch das Europäische Parlament. Die politische Verantwortung verschwindet im von den Lobbyistengruppen bearbeiteten Institutionengeflecht. Nicht einmal die Europäische Grundrechteagentur darf einen kritischen Blick in Form von Untersuchungen und Berichten auf den Stand der „Sozialen Menschenrechte“ in der EU werfen. Wie wunderbar. Das Soziale ist das, was über bleibt, wenn überhaupt …

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