von Peter Oberdammer
Einem studierten Historiker und Geographen, Lehrer, Trainer und Coach mit langjähriger sozialwissenschaftlicher Forschungserfahrung vermittelt das AMS die Stelle eines Verkaufstrainers für Feinkostmitarbeiter der Lebensmittelfirma Merkur. Gesucht war ein „Trainer“ zur Einschulung der „Frische-Mitarbeiter (Feinkost, Fleisch, Backshop, Obst&Gemüse) österreichweit in unseren MERKUR Märkten in den Bereichen Kundenberatung, Servicequalität und Verkauf“.
Geschichte des Einzelhandels mag ein reizvolles Thema sein und den Horizont von Feinkostmitarbeitern durchaus bereichern, aber konkret fühlte sich der solchermaßen Bedachte der Aufgabe nicht gewachsen. Seine diesbezüglichen Vorstellungen stießen auf wenig Verständnis beim AMS-Personal, und unisono wurde vom Betreuer und einer Abteilungsleiterin materieller Existenzentzug wegen Arbeitsunwilligkeit (§10 AlVG) bei Nicht-Bewerbung angedroht. Das Plansoll wurde dann sogar übererfüllt: Neben einer Bewerbung beim potentiellen Dienstgeber kommunizierte der Zwangsbeglückte den Unfug des AMS auch dem sozialdemokratischen Volksanwalt des österreichischen Parlaments, dem sozialdemokratischen Sozialminister, der regionalen AMS-Leitung, dem Rechnungshof und dem christdemokratischen Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreichs. Nur letzterer reagierte und schrieb: „Dass es in Ihrem Fall zu einem unpassenden Vermittlungsvorschlag gekommen ist, ist sehr bedauerlich. … Eine passgenaue Vermittlung von Arbeitsuchenden auf offene Stellen ist für uns wichtig!“ Bei bürgerlichen Standesvertretern hat die arbeitsgesellschaftliche Ideologie das Interesse an einer effizienten Zuführung von Arbeitskraft noch nicht soweit verdrängt, dass sie offensichtlichen Unfug nicht zugeben könnten, während den sozialdemokratischen Funktionären die Fehlzuweisung kein Piep entlockte. Als Anlass zur Demonstration von Arbeitswillen und somit arbeitsreligiöser Rechtgläubigkeit taugt die Stelle eben allemal.