Vorweg: Alle Themen sind willkommen, nicht nur Texte zum Schwerpunkt. Wer also etwas hat, das sie oder er gerne loswerden möchte und das auch in die Streifzüge passt, dann bitte nicht zu zögern.
Die Nummer 74, unsere Herbst-Ausgabe 2018 dreht sich um die Habe und das
HABEN
Haben hat jedenfalls eine große Varianz.
Bei Haben denkt man sofort an Besitz und Eigentum, an Verfügungsgewalten, wo andere aufgrund eines Rechtstitels ausgeschlossen werden können. Daran an schließt das klassische Problem der alten Arbeiterbewegung: die Frage nach dem Charakter des Privateigentums und die Möglichkeit der Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Auch die Felder der Gleichheit und der Umverteilung drängen sich unmittelbar auf. Denn zweifellos ist die Differenz an Einkommen und Besitz eine eklatante, für die jede Begründung eine schlechte ist. Aneignung und Enteignung sind Konstanten im historischen Prozess. Stets tobt ein Kampf um das Haben. Der Großteil der Delikte sind Eigentumsdelikte, da geht es um Haben und Nichthaben. Was will man haben? Was soll man haben? Was darf man haben und wie viel wovon?
Ohne was zu haben geht man unter aber eins kann auch an seiner Habe ersticken. Man kann zu wenig haben, man kann aber auch genug oder zu viel haben. Habe und Verwertung wäre ebenfalls ein Thema. Haben ist ja neben Sein das wichtigste Verb überhaupt, aus Sprache und Alltag nicht wegzudenken. So darf auch der tatsächliche oder vermeintliche Gegensatz von Sein und Haben nicht vergessen werden.
Habe ist nicht einfach vorhanden und während, sie muss auch konsumiert werden, will sie nicht verderben. Habe ist so auch nicht von Konsum zu scheiden, selbst wenn hier einerseits durch Verfügungsmöglichkeit resp. andererseits durch Einverleibung unterschiedliche Akzente gesetzt werden.
Wenn ich einen Hunger habe oder eine Krankheit habe, ist das etwas anderes als wenn ich einen Porsche habe. Als Seitenthema drängt sich somit auch der Aspekt des Luxus auf. Oder die Frage nach den Überresten, dem sogenannten Müll. Und natürlich darf man uns auch einen Artikel über die Buchführung schicken. Auch da geht es ja um Soll und Haben.
Das Thema ist breit aufgefächert und es wäre unser Anliegen es auch in dieser Breite präsentieren zu können.
Folgende Textsorten stehen zur Verfügung:
* 2000 Zeichen abwärts,
* Rezens eines Buches (1600 Zeichen),
* Aufriss (1 Seite mit bis 6.000 Zeichen),
* Essay (2 oder 3 Seiten mit 12.000 bzw. 18.000 Zeichen Obergrenze) oder
* Abhandlung (auf 4 oder 5 Seiten mit 24.000 bzw. 31.000 Zeichen Limit)
Genaue Modalitäten zu Textsorten und -länge siehe:
www.streifzuege.org/hinweise-fuer-autorinnen
Die fertigen Aufsätze sind bis zum vereinbarten Termin, aber spätestens bis Montag, den 22. Oktober 2018 an uns zu senden.
Die Ausgabe wird betreut von Franz Schandl.