Hartz IV – Neue Folge
Streifzüge 37/2006
KOLUMNE Dead Men Working
von Ernst Lohoff
Man möchte sich die Augen reiben. Wer wüsste nicht aus eigener Anschauung, dass die arbeitslose Bevölkerung mit der Einführung von Hartz IV den größten Verarmungsschub der bundesdeutschen Geschichte durchgemacht hat; jetzt verkünden alle Kanäle und alle Blätter: Hartz IV kommt viel zu teuer und ist deshalb dringend reformbedürftig! Der Bund muss für das Arbeitslosengeld II (ALG II) rund 10 Mrd. Euro mehr aufbringen als veranschlagt und damit steht die angepeilte Haushaltskonsolidierung in Frage. Der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, kommentiert die Ergebnisse von Hartz IV folgendermaßen: „Aus Angst vor dem Sozialabbau wurde ein unkontrollierter Sozialaufbau“. Die Große Koalition nimmt diese Unverschämtheit als Diagnose und zieht die Konsequenz. Am 1. August soll ein neues Gesetz zur „Optimierung des Sozialgesetzbuches II (SGB II)“ in Kraft treten, das die Langzeitarbeitslosen noch schärfer an die Kandare nimmt, weitere „Nachbesserungen“ stehen in Aussicht.
Aus Kachelmanns Wettershow weiß jeder: „Gefühlte“ und „gemessene Temperatur“ können voneinander abweichen. Dieser meteorologische Unterschied ist aber offenbar nichts im Vergleich zum Abstand zwischen erfahrener Massenarmut und der Berliner Fiskuswirklichkeit. Warum diese Diskrepanz?
Die Politik schwadroniert von massenhaftem Missbrauch und die veröffentlichte Meinung bringt Räuberpistolen von Sozialabzockern, die ihre Tage am Hotelpool unter Palmen verbringen, in Umlauf. Die konsequente Bekämpfung von „Leistungserschleichung“ würde die Ausgaben um eine halbe Milliarde Euro senken, will das Bundesarbeitsministerium errechnet haben. Die Nürnberger Bundesagentur dementiert umgehend und beziffert die zu Unrecht ausgezahlten Beträge auf lediglich 26 Millionen Euro. Zu Deutsch: Peanuts. Näher an der Realität liegt schon eine andere Klage. Vom Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze am 1. Januar 2005 bis zum März 2006 wuchs die Zahl der „Bedarfsgemeinschaften“ mit ALG II-Anspruch von 3,3 auf 3,9 Millionen, eine leicht erklärbare, allerdings kostentreibende Vermehrung. Ein zentraler Inhalt von Hartz IV war die großangelegte Streichung individueller Versicherungsansprüche. An ihre Stelle trat mit Einführung des ALG II eine armuts-egalitäre Minimalversorgung, die allerdings nur den „Bedürftigen“ vorbehalten bleiben soll. Im Klartext: Ein primäres Ziel der „Arbeitsmarktreform“ bestand darin, die materielle Versorgung der Arbeitslosen, wo immer möglich, auf die Angehörigen abzuwälzen. Das reale bzw. meldetechnische Singletum bot sich als ein Mittel an, um dieser Familiarisierung partiell auszuweichen. Unverheiratete Paare figurierten wohlweislich nicht als solche, um dem arbeitslosen Partner den Zugang zum vollen ALG II zu ermöglichen. Junge Erwachsene kehrten trotz Arbeitslosigkeit „Hotel Mama“ den Rücken.
Wem kommt nicht das Kotzen? Nicht die gnadenlose Enteignungspolitik ist der Skandal, skandalisiert wird stattdessen der Versuch, sie, so gut es geht, individuell zu unterlaufen. Die Chuzpe, mit der Politik und der öffentlichen Meinung diese Umkehrung vollziehen, ist aber nicht das einzig Bemerkenswerte an der laufenden Debatte. Völlig auf den tatsächlichen oder vermeintlichen Anteil der Leistungsbezieher am Finanzierungsproblem fixiert, sind die primären Ursachen der Haushaltskalamitäten in der laufenden Debatte gar kein Thema! Das Geld, das den Leistungsempfängern zukommt, soll zum Rinnsaal ausgetrocknet werden, während immer breitere monetäre Sturzbäche im Gefolge von Hartz IV in andere Richtungen abfließen. Bundesregierung und öffentliche Meinung greinen, weil die Privatisierung des materiellen Elends nicht auf Anhieb im gewünschten Umfang gelang, und laden Dritte ein, sich aus der Bundeskasse zu bedienen.
Schon was das Verhältnis der öffentlichen Kassen zueinander betrifft, steht Hartz IV für Kostenexternalisierung in erheblichem Umfang. Die Transfersumme, die bei den Langzeitarbeitslosen ankommt, ist keineswegs gewachsen, aber die Lastenverteilung hat sich entscheidend verändert. Auch nach der Zusammenlegung von kommunal finanzierter Sozialhilfe und vom Arbeitsamt bezahlter Arbeitslosenhilfe müssen die Kommunen de jure für all jene ehemaligen Sozialhilfeempfänger aufkommen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Städte und Gemeinden haben die Vereinigung von Langzeitarbeitslosen und klassischer Sozialhilfeklientel unter einem Dach indes dazu genutzt, Hunderttausende ihrer „Kunden“ offiziell in die Kategorie „arbeitsfähig“ umzubuchen. Damit wurde de facto der Unterhalt von allein erziehenden Müttern mit Kindern unter 3 Jahren, Alkoholabhängigen und psychisch Kranken im großen Stil dem Bund untergeschoben.
Was die Gesamtausgaben der öffentlichen Hand angeht, laufen derlei Tricksereien natürlich auf ein Nullsummenspiel hinaus. Für die weitere Entwicklung viel entscheidender ist, dass mit Hartz IV die fatale Parole, es sei besser „Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit“, erstmals in Gesetzesform gegossen und in Verwaltungspraxis übersetzt wurde. Der Staat ist zur Arbeitgebersubventionierung übergegangen. Es ist ein von der öffentlichen Hand alimentierter Dumpinglohnsektor entstanden, der im Gegensatz zum „zweiten Arbeitsmarkt“ der Vergangenheit in direkte Konkurrenz zur regulären Arbeit tritt. An dem für die Sozialversicherungskassen verheerenden Verdrängungswettbewerb haben nicht nur die 1 Million „Minijobber“ teil, die aufstockend ALG II erhalten, sowie die so genannten „Ich-AGs“, am staatlichen Tropf hängende Pseudoselbständige; auch ein Gutteil der 260.000 Ein-Euro-Jobber leistet dazu unfreiwillig seinen Beitrag.
Zwar sah der Gesetzgeber vor, dass die neuen Stellen im „öffentlichen Interesse“ liegen müssen und keine vorhandenen Stellen ersetzen sollen; damit ist es aber angesichts klammer Finanzen nicht weit her. Stichproben des Bundesrechnungshofs ergaben kürzlich, dass ein Viertel der geschaffenen Stellen gegen die Zusätzlichkeitsanforderung offen verstößt und bei der Einrichtung von 50 Prozent der Stellen diese Frage vorsichtshalber nie geprüft wurde! In der Summe macht das glatte 75 Prozent „Missbrauch“ des Staates an sich selbst. Ob arbeitslose Sozialpädagogin, Handwerker oder Informatikerin, immer mehr Menschen bekommen die großartige Chance, ihre Qualifikation zum Preis von 1 Euro plus ALG II zum Wohl ihres Arbeitgebers wieder zu nutzen und zum Ausgleich regulär dotierte Kollegen auf die Straße zu drängen. Im Augenblick sind es primär kommunale Arbeitgeber und Wohlfahrtverbände, die von dieser Praxis profitieren und durch Personalkürzungen gerissene Lücken mit Ein-Euro-Jobbern auffüllen. Grundsätzlich ist das Modell aber auch auf die „freie Wirtschaft“ übertragbar. Wenn die Große Koalition diesen Kurs fortsetzt und die glorreichen innovativen Beschäftigungsformen weiter ausbaut, dann muss sich diese Politik als wahrer Geniestreich entpuppen. Auf diesem Weg gelingt es, gleichzeitig einen enormen Druck auf das Lohnniveau der Arbeitskraftbesitzer aufzubauen, damit indirekt die Steuereinnahmen in den Keller zu treiben, die Sozialversicherungen ihrer Einkünfte zu berauben, die Arbeitslosen zu terrorisieren und die Staatsausgaben nach oben zu katapultieren.
Ein dritter Faktor schraubt die Ausgaben in die Höhe, ohne dass sich deswegen der Lebensstandard der ALG II-Bezieher verbessern würde. In der Tradition der Sozialhilfe übernimmt bisher auch unter dem Hartz IV-Regime der Staat die Miet-, Neben- und Heizkosten zusätzlich zum Regelsatz von 345 Euro; die Kommunen tragen zwei Drittel, der Bund den Rest. Gerade dieser Grundbedarf hat sich jedoch in den letzten Jahren – insbesondere im letzten – exorbitant verteuert. Nicht dass die Bezieher von Transferleistungen komfortabler als früher wohnen würden oder öfter heizen, kochen und duschen, aber die Mieten, Nebenkosten sowie die Strom- und Gasrechnungen kletterten im letzten Jahr zum Teil im zweistelligen Prozentbereich. Solange sich die öffentliche Hand den unglaublichen Luxus erlaubt, den ALG II-Beziehern die Erfüllung solcher Bedürfnisse wie eine halbwegs warme und beleuchtete Wohnung zuzugestehen, schlägt die Privatisierung öffentlicher Güter, die Neuausrichtung der ursprünglich staatlichen und kommunalen Infrastrukturunternehmen weg von der Grundversorgung hin zur Profitmaximierung unweigerlich auf den Staatshaushalt zurück. Zu allem Überfluss stellt diese Praxis auch noch das heilige Lohnabstandsgebot in Frage. Wenn schon Wenigverdiener angesichts sinkender Löhne kaum mehr die steigenden Fixkosten aufbringen können, warum sollen dann Arbeitslose in diesen Genuss kommen, so die perfide Logik.
Zu den vorgesehenen „Nachbesserungen“ an den Hartz IV-Gesetzen gehört es denn auch, mit dieser Verschwendung Schluss zu machen. Luxusartikel wie Strom und Gas müssen Leistungsbezieher künftig aus dem Regelsatz berappen. Offenbar kursiert in Berlin-Mitte ein neuer Masterplan, was die im Kyoto-Abkommen vorgesehene Reduktion des CO2-Ausstoßes angeht. Den hiesigen Arbeitslosen wird das Heizen abgewöhnt und der künftige Energieverbrauch sinkt mit jeder aufgrund unbezahlter Rechnungen abgeklemmten Leitung.
Was die ideologische Verarbeitung angeht, stand und steht Hartz IV für eine Politik, die stur die „Krise der Arbeit“ als das individuelle Versagen der Unverkäuflichen behandelt, die sich aus Faulheit und Dummheit nicht auf dem Arbeitsmarkt behaupten. Praktisch verbindet Hartz IV die Privatisierung und Familiarisierung der Kosten der Arbeitslosigkeit mit einem für Sozialkassen und Bundeshaushalt verheerenden Arbeitgeberförderungsprogramm. Das „SGB II-Optimierungsgesetz“, das am 1.8.2006 in Kraft treten soll, trägt diesen Titel im schlimmsten Sinne zu recht. Der Maßnahmenkatalog treibt die Generalmobilmachung gegen die Arbeitslosen gnadenlos weiter und leitet eine neue Runde in der fatalen Abwärtsspirale ein, in der gleichzeitig die Arbeitslosen verarmen, die Reallöhne absinken und die Konsolidierung der öffentlichen Kassen auf ewig eine Fata morgana bleibt.
Das Folterinstrumentarium für „arbeitsscheue“ Arbeitslose wird um eine neue Daumenschraube erweitert. Wer dreimal im Jahr ein Jobangebot nicht wahrnimmt, muss künftig mit der kompletten Streichung der Leistungen rechnen. Diese Verschärfung hat primär eine ideologische Funktion und ordnet sich ansonsten in das Bemühen ein, die Rutschbahn, auf der Arbeitslose in prekäre Arbeitsverhältnisse hinübergleiten, so steil wie möglich zu gestalten. Große direkte Einsparungen sind von ihr kaum zu erwarten. Soweit sie anfallen, dürfte der wachsende bürokratische Kontrollaufwand sie auffressen.
Mehr „haushaltspolitische Entlastung“ verspricht das weitere Absenken der Versorgungsstandards und der noch rigidere Zugriff auf das Vermögen der Arbeitslosen und ihrer Angehörigen. Allerdings handelt es sich hier vor allem um kurzfristige Effekte. Dass Arbeitslose mit der Absenkung des Vermögensfreibetrags von 200 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr gezwungen werden, ihre Spargroschen noch weiter abzuschmelzen als bisher, entlastet natürlich erst einmal die Kasse der Bundesagentur. Allerdings lässt sich das Zusammengesparte nur einmal verausgaben. Die exzessive Angehörigen-Haftung (die Beweislast, ob ein ALG II-Bezieher in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt oder nicht, wird umgekehrt und auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt) taucht die Familienideologie der Großen Koalition in ein originelles Licht. Der besondere Schutz, den der Staat der Familie gewährt, besteht offenbar, was ALG II-Bezieher angeht, in der Ausspähung intimer Beziehungen und der Verwandlung der Arbeitslosenunterstützung in eine Trennungsprämie. Die durch die Hartz IV-geförderte Zurückdrängung sozialversichungspflichtiger Arbeit aufgerissenen Haushaltslöcher, kann aber keine noch so exzessiv ausgelegte monetäre Sippenhaft stopfen.