Krisenmanagement im Namen der Sozialwissenschaften

von René Bohnstingl und Linda Lilith Obermayr

„Dafür will ich mich auch nicht entschuldigen, dass ich bereit war in meinen politischen Maßnahmen Menschenleben zu retten. […] Ich trage als Bundeskanzler Verantwortung für neun Millionen Menschenleben.“ (youtube.com, 21.12.2023, ab 50:00) Diese zwischen Scheinheiligkeit und Größenwahn schwankende Aussage von Bundeskanzler Nehammer bei der Pressekonferenz zur Präsentation des Corona-Aufarbeitungsberichts (Bogner 2023) wischte die ohnehin sehr geringen Hoffnungen, die man in einen von der Regierung initiierten „Versöhnungsprozess“ der Corona-Zeit gelegt haben mag, sogleich gründlich vom Tisch. Folgerichtig werden die in der 2. Republik wohl einmaligen staatlichen Eingriffe und die daraus resultierenden gesellschaftlichen Verwerfungen in einem 177seitigen Papier abgefertigt. Dieses erhebt erst gar nicht den Anspruch, die Geschehnisse politisch aufzuarbeiten, sondern reproduziert vielmehr, unter dem Deckmantel einer trockenen sozialwissenschaftlichen Sprache, die eigene Ideologie.

völlig unabhängig von der Politik“1

Die Studie sei keine „‚Abrechnung‘ mit der Politik oder den Medien. Schließlich ist die Wissenschaft nicht durch Rachegefühle motiviert, sondern einzig durch den Wunsch, ein vertieftes Verständnis für komplizierte Problemzusammenhänge zu entwickeln“ (5). Die Einbettung wissenschaftlicher Einrichtungen, Fragestellungen, Methoden oder Ergebnisse in politische und gesellschaftliche Machtverhältnisse kommt in diesem edlen Verständnis von Wissenschaft selbstredend nicht vor. Da mag es beinahe verwundern, dass man sich dennoch genötigt sieht, die „wissenschaftliche Unabhängigkeit“ (ebd.) permanent zu beteuern. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob und von wem politisch in den Herstellungsprozess des Papiers eingegriffen wurde. Die Zusammensetzung der AutorInnen musste das Ergebnis ohnehin vorwegnehmen. Dass die Österreichische Akademie der Wissenschaften, aus deren Umfeld die Beteiligten stammen, über Leistungsvereinbarungen schon während der Corona-Zeit zur Forschung und „Zurverfügungstellung von Expert/inn/enwissen“ (oeaw.ac.at) verpflichtet war; dass etliche der AutorInnen zum Team des Austrian Corona Panel Project (ACPP) gehörten, dessen Aufgabe es war, der Regierung Entscheidungshilfen dazu, wie man die Menschen bei der Befolgung der Maßnahmen gefügiger machen kann, zu liefern; dass eine Julia Partheymüller zusätzlich auch noch Mitglied der GECKO-Kommission war und unter Anderen mit der deutschen Nudging-Expertin, Cornelia Betsch, ein Papier darüber schrieb, wie man durch verbesserte Fragemodalitäten statistisch mit den lästigen Asymptomatischen umgeht (Böhm et al. 2023); dass die „Medizinethikerin“ Alena Buyx, die in Deutschland eine wichtige Rolle bei der moralischen Rechtfertigung der Grundrechtseingriffe spielte, im wissenschaftlichen Beirat saß; oder, dass ein besonders fanatischer Freund der Wissenschaften, Jakob-Moritz Eberl, im Vorfeld des Aufarbeitungsprozesses explizit sagte, dieser dürfe nicht den Zweck haben, „sich mit den MaßnahmengegnerInnen und den WissenschaftsfeindInnen“ (Eberl 2023) zu versöhnen; all das zeigt wohl deutlich, wie es mit der Unabhängigkeit um jenen Prozess bestellt ist.

Man fragt sich, mit wem man sich in diesem Versöhnungsprozess nun versöhnen soll, nachdem Eberl gerade jenen von der Spaltung betroffenen Teil ausschließen möchte. Auf Aufarbeitung oder gar Versöhnung ist die Studie jedoch nicht angelegt, vielmehr spricht sie explizit vom Beitrag, den sie leisten möchte, um die nächste Krise besser zu bewältigen. In Erwartung des anstehenden Ausnahmezustands, müssten die Sozialwissenschaftler, die sich über weite Strecken hinweg als Kommunikationsstrategen äußern, Wege finden, wie man notwendige Maßnahmen das nächste Mal effektiver vermittelt. Im Anschluss an die Erhebungen des ACPP werden die Dynamik der öffentlichen Meinung und das Medienverhalten der Bevölkerung angesichts der jeweiligen Maßnahmen und Regierungsverlautbarungen analysiert. Dementsprechend wird der Versuch, den Impfzwang strukturell durchzusetzen, auf den legislativen Akt der Impfpflicht beschränkt und auch diese nicht in ihren gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Implikationen evaluiert, sondern lediglich moniert, dass man durch die in der Debatte ständig betonte Alternativlosigkeit und eines überstürzten Beschlusses Vertrauensverlust und Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen habe. In Deutschland oder der Schweiz, wo es zuvor parlamentarische Debatten zu (verschiedenen Formen) der Impfpflicht gab, sei die Kommunikation daher besser gelaufen.

Kein einziges Mal wird in der Sache gefragt, ob wissenschaftliche Ergebnisse und politische Entscheidungen falsch gewesen sein könnten. Selbst jener Teil, der sich mit den Schulschließungen beschäftigt und von AutorInnen verfasst wurde, die sich im Vorfeld gegen solche aussprachen (Holtgrewe et al. 2020), ist reduziert auf die Kommunikation des damaligen Bildungsministers Heinz Faßmann (heute ‚unabhängiger‘ Präsident der ÖAW). Dass dieser sich zwar öffentlich gegen Schulschließungen aussprach, sie dennoch stets im Sinne der Regierung umsetzte, wird dort euphemistisch als „Instrumentarium organisationaler ‚hypocrisy‘, das darin besteht, Reden, Entscheiden und Handeln zu trennen, um unterschiedliche Ziele, Interessen oder Erwartungen parallel ‚abholen‘ zu können“ (Bogner 2023, 65) bezeichnet. Dies ist bezeichnend für eine Sozialwissenschaft, die machtpolitische Manipulation in neutrale termini technici ummünzt und sich durch diese mit einem Schein der Unabhängigkeit versieht.

Sozialwissenschaftliche Strategien der Herrschaftslegitimation

Kritik taucht in diesem Dokument nur in zwei Varianten auf: 1. Kritikfähigkeit als die demokratische Tugend einer permanenten, aber ganz und gar abstrakten (Selbst-)Reflexion und 2. Kritik als Negativismus und Ausdruck ungezügelter Emotionen, illegitimer Schuldzuweisungen und demokratiefeindlicher Gesinnung. Wo der Wissenschaft das Recht zur kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten streitig gemacht wird, da wird sie auf die Einfühlung in „komplizierte Problemzusammenhänge“ (5) vergattert. Wissenschaft als Komplexitätsforschung also, die es nicht mit dem Begreifen von Herrschaftsverhältnissen, sondern mit dem Lösen von „Problemen“ zu tun habe.

Der archimedische Punkt des Aufarbeitungspapiers ist die unmittelbare und unbedingte Identifikation mit Herrschaft. Und in der Tat enthält die vorliegende Studie nicht einen einzigen herrschaftskritischen Gedanken. Das Maß an Konformität ist derart überbordend, dass es einem die Sprache verschlagen müsste, wäre man selbst nicht über die letzten Jahre hinweg gezwungen gewesen, ein gewisses Maß an Abgeklärtheit zu kultivieren. Das Selbstverständnis der Sozialwissenschaften als Herrschaftsberatung zeigt sich besonders am zentralen Parameter, mit dem sie politische Entscheidungsprozesse misst: das Vertrauen. Anstelle einer medienkritischen Analyse des propagandistischen Charakters der Coronaberichterstattung wird der Blick auf die Konsumenten dieser Medien gelenkt und ihnen ein „Vertrauensverlust“ attestiert. Dass hingegen umgekehrt die Vertrauenswürdigkeit der Leitmedien angesichts der unzähligen Selbstwidersprüche, Fehler, Lügen sowie gezielter Panikmache und Manipulation tatsächlich in Frage gestellt werden könnte, ist kategorisch ausgeschlossen. Dort, wo Journalisten zu ihrer Rolle während jener Zeit befragt wurden, kommt man zum erleichternden Ergebnis: „Die Pandemie hat das journalistische Rollenverständnis der meisten Befragten kaum verändert“ (Bogner 2023, 37), denn Medien und Journalismus seien nun einmal „für die Erklärung von komplexen und alltagsnahen Inhalten in Zeiten von Krisen von größter Bedeutung“ (41). Das Selbstverständnis von Medienschaffenden, die einem nun sogar ‚alltagsnahe Inhalte‘ ‚erklären‘ möchten, ist symptomatisch für Zeiten, in denen nur das medial Vermittelte den Wahrheitsanspruch erhebt, während unmittelbare Erfahrung als anekdotisch abgekanzelt wird.

Und so verwickeln sich die Autoren in eine Reihe von Selbstwidersprüchen, unter anderem, wenn sie versuchen, einen Zusammenhang zwischen mangelnder Medienkompetenz und Maßnahmenkritik zu konstruieren: Die Konfrontation mit unterschiedlichen Informationen auf sozialen Medien erfordere ein Maß an Medienkompetenz, das selbst sog. digital natives fehle. Der Beweis: die „Kehrseite der Nutzung sozialer Medien“ sei eine „ablehnende Haltung gegenüber gesundheitspolitischen Maßnahmen“ (14). Dass zumindest formallogisch auch der umgekehrte Schluss zulässig wäre, dass nämlich die Konsumenten sozialer Medien eine hohe Medienkompetenz aufweisen, gerade weil sie dort zu maßnahmenkritischen Gedanken gelangen, übergehen die Autoren. Dieser prinzipielle Zugang kommt programmatisch in der durch die Dialogveranstaltungen Österreich am Wort erarbeiteten „Empfehlung 25“ zum Ausdruck: „Auch in der Krise passieren Fehler: Die Politik soll ihre Fehler eingestehen, und die Bevölkerung soll dafür Nachsicht haben.“ (129)

Doch es bleibt nicht dabei, dass ständig der Blick von den Medien auf deren Konsumenten, von der Regierungspolitik auf die Bevölkerung umgelenkt wird. Über den reinen Wechsel der Perspektive hinaus stellen die Autoren ganze Begründungszusammenhänge auf den Kopf und produzieren dabei schlechte Psychologismen: Medien beförderten nicht die Polarisierung, sondern bildeten vielmehr nur eine bereits vollzogene Spaltung in der Gesellschaft ab (30); die Medien überschütteten uns nicht mit einem unaufhörlichen Schwall an Informationen, sondern entsprächen nur unserem eigenen „naturgemäß hohen Informationsbedürfnis“ (13; vgl. auch 37); alternative Quellen der Informationsbeschaffung werden nicht aufgrund einer bewussten Abkehr von klassischen Medien genutzt, sondern wegen einer „dissonanzvermeidenden Nachrichtenauswahl“ (15) und „Impfzögerlichkeit“ sei Ausdruck „divergierende[r] Werthaltungen“ (45). Die Autoren akzeptieren Coronakritik nie als das Ergebnis eines argumentativ gebildeten Urteils, sondern erfinden im Hintergrund wirkende Motive und Kräfte, die die unbestimmten mentalen Dispositionen irgendwie zu einer Anti-Corona-„Haltung“ (14) gerinnen lassen: die „Identitätsbildung als Ingroup“ (17), populistische Gesinnung (88), Politikverdrossenheit, esoterisch-verschwörerische Weltbilder bilden zusammen eine „psychologische Orientierung mit negativer Valenz“ (89). Die diffizile Zusammensetzung der Maßnahmenkritiker wird zu einem Charaktertyp zusammengepresst: Heraus kommt dabei der FPÖ wählende Rudolf Steiner Anhänger mit Affinität zu östlichen Weisheiten und libertärem Freiheitsverständnis (vgl. 91, 151 f.). Man schließt damit nahtlos an eine der totalitärsten Kommunikationsweisen jener Zeit an: der Pathologisierung des Gegners.

Die Fragen, mit denen eine „populistische Einstellung“ und ein „libertäres Freiheitsverständnis“ diagnostiziert werden sollen, bezeugen die strukturelle Beschränktheit herrschender sozialwissenschaftlicher Methodologie: Populist ist, wer Aussagen wie „Die meisten Politiker sind vertrauenswürdig.“ (105) verneint, Anhänger libertärer Ideologie, wer Aussagen wie „Menschen brauchen weder Staat noch Regierungen, sie können sich am besten selbst regieren.“ (107) zustimmt. Aus der konkreten Zusammenstellung der jeweils 5-6 Aussagesätze, die den Kern populistischer und libertärer Einstellungen erfassen können sollen, bekundet die völlige Unkenntnis über Inhalt und Funktionsweise dieser politischen Ideologien. Man bekommt es mit der Angst zu tun, wenn die Autoren ihre Kritik am libertären Freiheitsverständnis vortragen: In diesem Freiheitsverständnis hätten nämlich „Individualität, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung eine herausragende Bedeutung“ (106), was ernsthaft als potentielle Gefährdung des demokratischen Zusammenhalts eingestuft wird (88). Um die Verdrehtheit dieser Argumentation zumindest formal verständlich zu machen: Hier tritt ein radikal antiaufklärerisches und reaktionäres Programm, das den Rückgang hinter bürgerliche Verhältnisse nahelegt – etwa, wenn „Impfgegner:innen“ vorgeworfen wird, „die individuelle Freiheit zu einem Abwehrrecht [zu überhöhen]“, um sich der „kollektive[n] Verantwortung“ zu entziehen (97) – als linke Kritik an „wissenschaftsfeindlichen Protesten“ (vgl. 109) auf. Aber nicht die Autoren selbst, die offenbar nicht verstanden haben, was liberale Grundrechte sind, sondern die Coronakritiker sind es, die demokratische Rechte „geringschätzen“ (vgl. 19). Der performative Widerspruch, in den sich die Autoren bei all der Demokratieemphase verwickeln, ist unübersehbar: Sooft die Bedeutung des Dissenses, des Diskurses, die „plurale, transparente und ergebnisoffene Debatte“ (54) für das Funktionieren der Demokratie beschworen werden, so schnell wird der „Meinungskorridor“ auch wieder eingeschränkt: „Der Vielfaltsbegriff wäre aber dann falsch verstanden, wenn er missbraucht werden würde, um den demokratischen Grundkonsens unserer Gesellschaft in Frage zu stellen.“ (19) Den demokratischen Grundkonsens stellt aber schon in Frage, wer mit der real existierenden Demokratie unzufrieden ist (vgl. 16). Wie gehabt, wird die Angst vor dem Abbau demokratischer rechtsstaatlicher Strukturen, die, wie berechtigt auch immer, so gut wie jeden coronakritischen Protest durchzog, in Demokratiefeindlichkeit verkehrt.

Diese Verkehrung ergibt allerdings dann Sinn, wenn man die sog. Repräsentanten der Demokratie mit dieser selbst verwechselt. Dann und nur dann kann aus Regierungskritik gemütlich die Ablehnung demokratischer Werte abgeleitet werden. Sobald die Umfrageergebnisse jedoch nicht die eigene Hypothese vom „libertäre[n] Aufstand gegen die Wissenschaft“ (91) stützen, werden diese kurzerhand umgedeutet. Wo festgestellt wird, dass auch die „Wissenschaftsskeptiker“ eine hohe Dialogbereitschaft haben (vgl. 111), wird aus der eigenen methodischen Beschränktheit die Täuschung der Befragten. „Trotz einer vorhandenen Dialogbereitschaft und -kompetenz in verschiedenen Bevölkerungssegmenten sollte berücksichtigt werden, dass selbstberichtete Angaben aufgrund sozial erwünschten Antwortverhaltens die tatsächliche Dialogbereitschaft und -kompetenz möglicherweise überschätzen.“ (113) Diese Heuchelei des gepredigten pluralen Diskurses bei gleichzeitiger Verunglimpfung und Kriminalisierung des Widerspruches gipfelt dort, wo in einem Exkurs Einblicke in Gespräche mit Personen gewährt werden, welche zu ihrem „individuelle[n] Weg zur Wissenschaftsskepsis“ (97) befragt wurden: Diese Personen bekennen sich allesamt zum demokratische Ideal eines freien Meinungsaustausches und kritisieren in einem sehr vorsichtigen, fast naiven Ton die leitmedial mangelhaft abgebildete Vielfalt an wissenschaftlichen Ansichten. In einem plötzlichen Ausbruch von Zorn, der an dieser Stelle als extremer Stilbruch manifest wird, bleibt Partheymüller/Eberl/Kritzinger/Bogner mit Blick auf eine Gesprächspartnerin dann doch nichts anderes übrig als der Rückzug auf’s medizinische Dogma: „Dass die Impfung ungezählte Menschenleben gerettet habe, will sie nicht glauben.“ (ebd.)

Alexander Bogner unterläuft im vorliegenden Papier zum wiederholten Mal ein Fauxpas im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffes „science denialism“ (90; vgl. zum früheren Fauxpas Bogners Bohnstingl/Obermayr/Reitter 2023, 88 f.). Ein geradezu paradigmatisches Argument „wissenschaftsskeptischer“ Verschwörungstheorie laute, dass die Wissenschaft von Politik und Wirtschaft instrumentalisiert und gesteuert werde. Doch schon im darauffolgenden Absatz verbreitet Bogner nach seiner eigenen, soeben aufgestellten Definition selbst eine Verschwörungstheorie, wenn er in Bezug auf den „science denialism“ schreibt: „Oftmals haben solche Überzeugungen ihren Ursprung in organisierten Interessengruppen wie Tabakfirmen, Ölkonzernen und Think Tanks, die Zweifel an der ‚Mainstream-Wissenschaft‘ säen oder wissenschaftliche Erkenntnisse zurückhalten, um die öffentliche Meinung und politische Entscheidungen zu beeinflussen“ (Bogner 2023, 90) – quod erat demonstrandum.

Besser vorbereitet auf die nächste Krise

Dass dieses Papier in erster Linie dazu dient, für die nächste Krise bessere Handlungsanleitungen für die Politik zur Verfügung zu stellen, lässt sich auch an den Konsequenzen, die daraus bereits gezogen wurden, erkennen. Stolz verkündet Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, die Einführung einer „Datenauswerte-Plattform, die eine Verknüpfung der gesundheitsbezogenen Daten ermöglichen soll“ (youtube.com, 21.12.2023, ab 29:20). Zudem gilt seit dem 1.1.2024 ein Krisensicherheitsgesetz, in dem eine „Krise“ vorliegt, wenn „[…] eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung oder eines großen Personenkreises, für die öffentliche Gesundheit, für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren, für die nationale Sicherheit, für die Umwelt oder für das wirtschaftliche Wohl der Republik [droht.]“ (§ 2 B-KSG) Was sich alles unter diese weite Definition subsumieren lässt, wird die Zukunft zeigen.

Quellen

B-KSG (2023). Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz), BGBl. I Nr. 89/2023.

Bogner, Alexander (Hrsg.) (2023). Nach Corona. Reflexionen für zukünftige Krisen. Ergebnisse aus dem Corona-Aufarbeitungsprozess, https://www.oeaw.ac.at/news/oeaw-coronastudie-zeigt-lehren-fuer-kuenftige-krisen-auf-1 (letzter Zugriff 06.03.2024).

Bohnstingl, René/Obermayr, Linda Lilith/Reitter, Karl (2023). Corona als gesellschaftliches Verhältnis. Brüche und Umwälzungen im kapitalistischen Herrschaftssystem. Kassel: Mangroven.

Böhm, R./Sprengholz, P./Betsch, C./Partheymüller J. (2023). “Filter Questions in Symptom Assessment Affect the Prevalence of (A)Symptomatic COVID-19 Cases”, in: Medical Decision Making 2023/43 (4), 530-534, doi:10.1177/0272989X231158380.

Eberl, Jakob-Moritz (2023). „Eberl: Es wirkt wie ein ‚Geschenk‘ an die Maßnahmengegner“, am 16.02.2023, https://www.puls24.at/video/puls-24-newsroom-live/eberl-es-wirkt-wie-ein-geschenk-an-die-massnahmengegner/v-cqjw25tn9wr5 (letzter Zugriff 06.03.2024).

Holtgrewe, U./Schober, B./Steiner, M. (2020). „Schulen offenhalten und das Infektionsrisiko senken“, [Stellungnahme abrufbar unter: https://www.zsi.at/attach/Schulschlie_ungen_Stellungnahme_11_nov.pdf].

OEAW/BMBWF. Leistungsvereinbarung 2021 – 2023, https://www.oeaw.ac.at/fileadmin/NEWS/2021/PDF/OEAW_BMBWF_LV_2021-2023_bf.pdf (letzter Zugriff 05.03.2024).

youtube.com (2023). „Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Corona-Aufarbeitungsprozesses“, am 21.12.2023, https://www.youtube.com/watch?v=XGcs1VZdHHk (letzter Zugriff 06.03.2024).

1Alexander Bogner über die „Festlegung der Themenstellungen, die Zusammenstellung des Projektteams, die Auswahl der Methoden, die Erhebung und Auswertung der Daten, kurz: de[n] gesamte[n] wissenschaftliche[n] Prozess“ (7) der Corona-Aufarbeitungsstudie.