Versammlungsfreiheit wird durch Linzer Urteil eine Frage der Brieftasche
Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Linzer Bezirksgerichts stellt alle AnmelderInnen von öffentlichen Protesten mit einen Fuß in die Privatinsolvenz bzw. das Gefängnis.
Im Jahr 2016 fand in Linz eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum statt. In prunkvollen Räumlichkeiten des Landes Oberösterreich traf sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Elite der ultrarechten Szene. Die öffentliche Empörung über ein derartiges Treffen war groß. Schließlich trafen sich dort rechtsextreme Identitäre, mit schlagenden Burschenschaftern, FPÖ-PolitikerInnen und anderen Ewiggestrigen.
Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ organisierte eine Demonstration, die sich gegen Rassismus, Hass und Hetze und für ein solidarisches und gemeinsames Miteinander aussprach. Der Druck, der durch die Demonstration und die Bevölkerung aufgebaut wurde, war so groß, dass dieses fragwürdige Treffen im darauffolgenden Jahr weder in öffentlichen Räumlichkeiten, noch in der Landeshauptstadt Linz stattfinden konnte.
Nun wird alles versucht, um diesen antifaschistischen Protest zu kriminalisieren und zu verhindern. Die Anmelderinnen der Demonstration, die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) wurden verklagt, weil während der Demo ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Demoroute entstand. Eingereicht hat die Klage der Inhaber des Lokals „Josef das Stadtbräu“. Ein stadtbekannter Rechter, in Verbindung mit dem rechtsaußen-Blatt „Wochenblick“ und dem „Kaufmännischen Verein in Linz“, das Palais, das seine Räumlichkeiten dem rechtsextremen „Burschenbundball“ zur Verfügung stellt.
Der Sachschaden selbst wurde von einer Person
verübt, die von der Polizei weder im Vorhinein gestoppt wurde, noch im
Nachhinein identifiziert werden konnte. Nun wird versucht den Anmeldern der
Demonstration diesen Schaden anzulasten. Obwohl das Bezirksgericht Linz selbst
zugibt, dass den Anmeldern „in organisatorischer Hinsicht nichts vorzuwerfen
war“, sollen sie zahlen. Dieses Urteil, das nicht rechtskräftig ist, würde
bedeuten, dass jede Person oder Organisation, die sich durch öffentlichen Protest
in die politische Debatte einmischt, mit einem Fuß im Gefängnis und der
Privatinsolvenz steht. Jeder Schaden, der bewusst oder unbewusst von völlig
fremden Menschen verübt wird, könnte der Anmelderin oder dem Anmelder
angelastet werden. Die Versammlungsfreiheit wird dadurch zur Frage der
Brieftasche. Wenn bei tausenden Menschen eine Drängelei ausbricht und sich
jemand verletzt oder wenn rechte Provokateure versuchen zu eskalieren, wäre
jedes Mal der oder die VeranstalterIn schuld. Protest wird damit unmöglich
gemacht.
Die Sozialistische Jugend Oberösterreich und
Kommunistische Jugend Österreich, die die Demonstration für das Bündnis „Linz
gegen Rechts“ angemeldet haben, müssen insgesamt 23.263,45 € zahlen. Die
gesamtpolitische Tragweite dieses Urteils ist der Richterin wohl nicht bewusst,
die beiden Organisationen werden in Berufung gehen. Das kostet aber Geld.
Spendenkonto
Verwendungszweck: Solidarität
Konto: Bündnis Linz gegen Rechts
IBAN: AT93 5400 0002 0065 9688
BIC: OBLAAT2L
Sollten durch einen erfolgreichen Verlauf des Prozesses weniger Kosten als befürchtet auf uns zukommen, wird das Geld dem Bündnis „Linz gegen Rechts“ zur Verfügung gestellt, um auch in Zukunft eine starke antifaschistische Stimme in Linz und Oberösterreich zu haben.