Kapitalismus und Grundeinkommen*

von
Nikolaus Dimmel

Versteht
man den Kapitalismus als Mega-Maschine fortlaufender Anhäufung
privaten Reichtums, dann setzt der Betrieb dieser Maschine, im
Wesentlichen als Wettbewerb, Ausbeutung und Markt verstanden,
unentwegte Erweiterung voraus. Rosa Luxemburg sprach hierzu von der
„fortgesetzten ursprünglichen Akkumulation“. Es braucht Kredit
als Vorgriff auf zukünftig erst zu schaffende Reichtümer,
fortwährende Innovation (oder zumindest den Anschein davon) und die
unentwegte Neuerschließung von Märkten.

Damit
diese Mega-Maschine betrieben werden kann, müssen gesellschaftliche
Verhältnisse fortwährend umgewälzt werden. Marx hat dazu
annotiert, dass das Wesen des Kapitalismus darin besteht, alles
Traditionelle, Ständische verdampfen zu lassen. Das galt nicht nur
für die ursprüngliche Akkumulation des Kapitals und die Entstehung
der Arbeiterklasse, nicht nur für die industrielle Revolution und
die Urbanisierung, nicht nur für die fordistische
Nachkriegskonjunktur und die Entstehung einer breiten Mittelschicht.
Es gilt auch für die jüngere Entwicklung, die durch Bewegungen der
Automatisierung der Produktion und Flexibilisierung der Arbeit, durch
eine Refeudalisierung der gesellschaftlichen
Ungleichheitsverhältnisse markiert ist. Im Wechselverhältnis von
Produktionsverhältnissen und Produktivkräften muss die Reproduktion
der Arbeitskraft – von der allgemeinen Schulpflicht bis durch
Durchsetzung der Figur des „Arbeitskraftunternehmers“ –
fortwährend an den technologischen und ökonomischen Formenwandel
angepasst werden.

Der
Lift fährt nur noch abwärts

Heute
ist die soziale Lage zum Zerreißen
gespannt. Spaltungslinien teilen zwischen Zentrum und Peripherie, arm
und reich, Immigranten und Autochthonen, Bildungsgewinnern und
Bildungsverlierern. Sie ziehen sich auch durch den Arbeitsmarkt und
die
Arbeitswelt. Sie teilen zwischen Arbeitenden und Arbeitslosen,
zwischen Kernbelegschaften und Randbelegschaften, zwischen
Hochqualifizierten und Ungelernten. 2008 beschrieb die OECD die
herrschenden Verhältnisse mit dem Slogan „Growing Unequal“. 2018
konstatierte dieselbe OECD, der soziale Fahrstuhl, nämlich die
Chance auf soziale Aufwärtsmobilität, sei defekt, möglicherweise
irreparabel.

Im
Zentrum der viel diskutierten „Abstiegsgesellschaft“ (Nachtwey)
steht die Arbeit, nämlich Arbeitsmöglichkeiten, Bedingungen und
Chancen. Für die untersten 20 % der Population, in etwa jene, die
sich von einer Stimmabgabe bei politischen Wahlen verabschiedet
haben, signalisiert die Arbeitsdebatte zuvorderst, keine Arbeit und
wenn überhaupt nur prekäre Arbeit zu haben (Pelizzari 2009).

Im
Zentrum der Organisation kapitalistischer Lohnarbeit steht eine
Paradoxie: einerseits hat sich die Arbeit als Generaltugend in das
Leben hineingefressen. Alles ist Arbeit geworden: Körperarbeit,
Beziehungsarbeit, Sexarbeit, Trauerarbeit usw. Die Nicht-Arbeit wird
damit zum stigmatisierten Nicht-Ort, zu einem Zustand, der tunlichst
vermieden werden sollte. Zugleich hat sich die Idee der Arbeit als
Beruf und Berufung aufgelöst. Was bleibt ist ein Job und damit ein
Arbeitsleben als Ansammlung nächstbester Gelegenheiten ohne die
Chance, seine Erwerbsbiographie als „gelungenes Leben“ zu
erzählen (Sennett). Ferner haben immer weniger Menschen Zugang zu
einem Job, der ihnen eine würdige Existenz sichert. Und schließlich
hängt über beinahe Allen, die ihre Arbeitskraft zu Markte tragen,
das Menetekel der Arbeitslosigkeit.

Während
den Schlechtqualifizierten, Un- und Angelernten, sukzessive die
Arbeit ausgeht, weshalb sie sich wie bei der „Reise nach Rom“ um
die für sie verbliebenen Jobs „raufen“ müssen, kommt es zu
einer riskanten Entgrenzung der Arbeit in einer 24/7-Ökonomie.
Arbeit hat hier, wer hohes Tempo und Erledigungsdruck, Firmenanrufe
am Sonntag, Rückholungen aus dem Urlaub und generelle
Flexibilisierungserwartungen bewältigen kann. Das können längst
nicht mehr alle, vor allem die Älteren, chronisch Kranken,
Beeinträchtigten und Überforderten. Für jene, die noch „mitkönnen“
liegt der Preis für das Selbst-Management der Abstiegsangst in einem
„erschöpften Selbst“ (Ehrenberg).

Repression
macht Wachstum kaputt

Augenfällig
verkörpert ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) verteilungs-,
gesellschafts- und sozialpolitisch eine allseitige Herausforderung.
Gewerkschaften, Kammern, Verbände und Parteien, die sich die
Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf die Fahnen geschrieben
haben, können sich aus ihrer Erwerbsarbeitszentrierung und
Konzentration auf die Vertretung der NormalarbeitnehmerInnen nur
bedingt lösen.

Für
die Ordnungspolitik der Rechten ist ein BGE eine Attacke der Faulen
auf die Fleißigen. In einzelunternehmerischer Wahrnehmung ist ein
BGE ein leistungsloses Einkommen, das aus Steuern auf Einkommen
finanziert wird, das man hart erarbeitet hat. Aus der Sicht der
Rentiers und Couponschneider zählen BGE-BezieherInnen zu den
Überflüssigen, oder, wie ein Schweizer CEO entwertend angemerkt
hat, zum „sozialen Schrott“, der entsorgt werden sollte. Die
bürokratischen Apparate des Sozialstaates sind damit beschäftigt,
Dequalifizierte, als unproduktiv Etikettierte und Arbeitslose ein ums
andere Mal auf repressive Weise in den kapitalistischen
Produktionsprozess zurückzupressen, in Beschäftigungssimulationen
zu halten oder endlos zu trainieren. Akademisch bestallte
LohnschreiberInnen
aus BWL und Staatsbetriebswirtschaftslehre schließlich orakeln, dass
ein BGE „falsche Anreize“ setzen, Leistungsbereitschaft bestrafen
und verteilungspolitische Trittbrettfahrer
belohnen würde.

Nun
kann man wie in Österreich das „Racket“ der
Rechtsextremen/Rechtspopulisten sozialpolitisch daran arbeiten, die
Ausgrenzten und Abgehängten regelrecht „auszusteuern“, ihnen
Versicherungsleistungen zu kürzen (Notstandshilfe) und aufgedoppelt
auch noch die bedarfsgeprüften Leistungen (Sozialhilfe). Der
avisierte 1,50
Euro-Stundenlohn für
Asylberechtigte zeigt wohin die ideologische Reise geht. Wer so
handelt denkt allerdings unterkomplex und hat die Funktionsweise der
kapitalistischen Mega-Maschine nicht verstanden.

Denn
die fortlaufende Anhäufung privaten
Reichtums setzt, so man nicht der Alchemie von Geldproduktion
(Kredit) und fiktivem Kapital (Buchgeld) anheimgefallen ist, die
Realisierung des produzierten Mehrwerts voraus. Kurz: Was erzeugt
wurde, muss gekauft werden, damit jemand Gewinne einfahren und
Wachstum erzeugt werden kann. Konsum aber setzt Kaufkraft voraus, die
entweder aus Vermögensertrag/Rente, Erwerbseinkommen oder
Transferleistungen entsteht.

Von
keynesianischer
staatlicher Nachfragesteuerung über universelle (Beihilfen) und
bedarfsgeprüfte Leistungen, vom Helikoptergeld (Ausschüttung von
Zentralbankgeld an die BürgerInnen) bis zum bedingungslosen
Grundeinkommen (BGE) geht es darum, die kapitalistische Mega-Maschine
gegen die Dynamik der Entwertung menschlicher Arbeit (noch) am Laufen
zu halten. Ein BGE ist ein in sich widersprüchliches Instrument
hierzu.

Insofern
scheint die Pointe der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse, die
zwischenzeitig in einen sozialen „Bürgerkrieg von oben“
eingemündet sind, darin zu liegen, dass die herrschende Klasse
ebenso wie ihre Lohnschreiber aus dem Blick verloren hat, was die
Mega-Maschine am Laufen hält und welche gesellschaftspolitischen
Entscheidungen die politische Dienstklasse hierzu zu treffen hat.

Hegemonie
mit Grundeinkommen

Angesichts
der gegenwärtigen „Vielfachkrise“ des ökonomischen und
politischen System indiziert die Gewährung eines BGE an die
VerliererInnen
der laufenden Refeudalisierung keinen Riss im Panzer der bürgerlichen
Herrschaft. Ganz im Gegenteil. Sie indiziert Stärke und
Regierbarkeit. Denn die nicht auszuschließenden Kosten kollektiver
Anomie, also der gewalttätigen Regellosigkeit des abgehängten
Lumpenproletariats, sind weitaus geringer als jener Aufwand, der
getrieben werden muss, um das abgehängte Prekariat vor Verelendung,
Hunger und Frieren zu bewahren.

In
Frankreich können sich 20 % der Bevölkerung keine drei Mahlzeiten
am Tag mehr leisten. Sie sind daher auf mildtätige
Essensausgaben angewiesen. Hunderttausende wurden durch die
Spekulationskrise am Immobilienmarkt obdachlos. 41 % der Bevölkerung
berichten, dass sie im biographischen Rückblick Armutspassagen
erlebt haben oder noch immer arm bzw. armutsgefährdet sind. All das
hat sich in der Wut und Empörung der Gelbwesten-Bewegung entladen.
Deren „Kalmierung“ kostete den Staat nicht nur acht Mrd. Euro.
Diese Blockade-Bewegung führte auch zu einem Wachstumseinbruch.
Jener wiederum löste eine Konkurswelle aus. Deren wirtschaftliche
Folgen ließen das Haushaltsdefizit in die Höhe schnellen. Es gibt
also auch Folgekosten sozialer Herrschaftspraktiken, welche die
Herrschenden nicht im Griff haben. Die
prekarisierten Subalternen am ausgestreckten Arm verelenden zu lassen
kostet, reduziert Profitmargen und erschüttert die politische
Legitimität.

Formal
verkörpert ein BGE einen Bruch mit den etablierten Prinzipien der
Wirtschafts- und Sozialpolitik. Zugleich aber liegt auf der Hand,
dass sich das Mantra einer aktivierenden investiven Sozialpolitik,
die sich einem markt-liberalen Kontrakt-Denken verschrieben hat,
worin Wohlfahrt eine Gegenleistung der Unterstützten erfordert
gescheitert ist. Auch wenn die „Greißler“ der Kleinbürger und
Kleinunternehmer ein BGE entrüstet als linksradikales Projekt
zurückweisen: Vertreter von Finanzkapital und multinationalen
Korporationen halten die Einführung eines BGE längst für
unausweichlich. In ihrer Welt wimmelt es bereits von „Game-Changers“,
sozialen Innovationen, und „Change Agents“. Sie haben verstanden,
dass soziale Herrschaft eben nicht nur auf Zwang beruht, sondern auch
auf Konsens, also Einbindung, Überzeugung und Zustimmung.

Hegemonie
besteht gerade in der Fähigkeit, das Querliegende und Widerständige,
den Tabubruch oder die „disruptive Innovation“ nicht im Namen
einer traditionalen Ordnung in eine Defensive zu drängen, zu
unterdrücken oder es gar auszulöschen, sondern daraus zu lernen und
es in eine Triebfeder der Entwicklung der eigenen Vorherrschaft zu
verwandeln. Giuseppe di Lampedusa lässt in seinem Roman „Il
Gattopardo“
(Die Wildkatze) den Neffen eines Feudalherren jenen Satz sprechen,
der die Stabilität sozialer Herrschaft markiert: „Wenn
wir wollen, dass alles bleibt wie es ist, muss sich alles ändern.“

Rettung
des Kapitalismus?

Insofern
setzt die Antwort auf die Frage nach der gesellschaftspolitischen
Konsequenz der Gewährung eines BGE, während dessen ProponentInnen
bislang von Pathos getragen die bedingungslose Transferleistung als
Ausstieg aus dem Kapitalismus darstellen, einen nüchternen Blick
voraus. Bettet man nämlich das Konzept des BGE in den Struktur- und
Funktionswandel des Kapitalismus ein, der durch Dynamiken der
Finanzialisierung, der Rationalisierung und Automation, der
Entwertung menschlicher Arbeit und die Umwandlung von allem in Ware
und Markt geprägt ist, dann erweist sich das BGE eben nicht per se
bereits als „linkes“, sozial-inklusives Projekt, sondern als
Projekt zur Abstützung des gegenwärtigen Akkumulationsregimes
angesichts hoher sozialer (Armut), politischer (Rechtsextremismus)
und ökonomischer (Emigration, Produktivitätsverluste, Aufstände)
Kosten.

Als
solches
zielt das BGE-Konzept nicht auf Inklusion, sondern im Sinne Foucaults
auf ein Regieren auf Distanz. Die Depravierten lässt man im
Modernisierungslift nicht mehr mit nach oben fahren. Zugleich aber
lässt man sich auch nicht so tief abstürzen, dass sie zu einem
anomischen Risiko werden. Gleichwohl wird diese BGE-Lösung zu einer
Reduzierung des Wohlfahrtsniveaus beitragen. Denn die
Wahrscheinlichkeit ist als hoch einzuschätzen, dass ein
Grundeinkommen als Instrument gegen einen inklusiven Wohlfahrtsstaat
bzw. als Instrument zum Abbau wohlfahrtsstaatlicher Sicherungsniveaus
zum Einsatz gelangen wird. Im historischen Block weiß man sich in
einer Koalition mit den im Normalarbeitsverhältnis Verbliebenen.
Denn die Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates hängt von der Wahrung des
Mindestabstandprinzips und von reziproken Beziehungen ab, also davon,
dass grundsätzlich alle Erwerbsfähigen beitragen und Arbeit im
Vergleich zum Transferleistungsbezug „lohnt“. Druck auf die Löhne
bedeutet damit hohe Zustimmung zu Transferleistungen weit unterhalb
der Armutsgefährdungsschwelle, aber auch zu repressiven
Maßnahmen sozialer Kontrolle gegenüber Hilfebedürftigen, aus dem
Arbeitsmarkt Ausgeschiedenen.

Das
heißt freilich nicht, dass ein BGE nicht auch im Einzelfall
emanzipatorische, bemächtigende Wirkungen haben, dem Gemeinwohl und
Gemeinwesen dienlich sein kann. Im Wesentlichen aber ist ein BGE ein
Instrument, diejenigen, die aus dem Verwertungskreislauf von Geld und
Ware hinausgedrängt worden sind, zumindest als system-konforme
KonsumentInnen wieder hereinzuholen, „auf Distanz“ zu halten aber
trotzdem als regierbares Milieu zu integrieren. Mit einem BGE tut der
neoliberale Staat als ideeller Gesamtkapitalist, wozu er
sozialpolitisch berufen ist: er repariert zwar die Schäden der
selbstzerstörerischen
Kräfte der Mega-Maschine, privatisiert
aber die Gewinne daraus, während er die Kosten dieser Reparatur
vergesellschaftet. Dass dabei die legitimatorischen Grundlagen
sozialer Sicherheit wie auch ihre demokratische Organisationsform
beschädigt werden nimmt er in Kauf.

Mit
Grundeinkommen regieren

Regieren
bedeutet Foucault folgend, das Verhalten der Beherrschten zu steuern.
Das hat zwei Bedeutungen. Einerseits werden Staat und Regierung in
die Köpfe der Beherrschten verlagert. Diese regieren sich nunmehr
selbst. Statt öffentlicher Zensur regiert also die „Schere im
Kopf“. Andererseits regiert die politische Dienstklasse die
Beherrschten. Dies erfolgt mittels Zwang, Geboten, Verboten oder
Anreizen. Beide Formen des Regierens sind ineinander verschränkt.

Vor
eben diesem Hintergrund muss ein BGE als Instrument der
Herrschaftsausübung verstanden und analysiert werden. Es bindet die
Betroffenen an den Geldnexus, es „pazifiziert“ soziale Konflikte,
es ermöglicht zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und
entlastet staatliche Sicherungssysteme. Und es verwandelt
widerständige Nischenprojekte ggf. in markt-kompatible
sozialpolitische Lösungen. Es ermöglicht Leuten, in Nischen „ihr
Ding“ zu machen, was exakt das ist, was die Selbstführungstechniken
des liberalen Regierens von den Menschen als
„Arbeitskraftunternehmern“ (Voss/Pongratz) einfordert, nämlich
ein „unternehmerisches Selbst“ (Bröckling) zu entwickeln, das
mit einer auf Permanenz gestellten Unsicherheit zu Rande kommt.

Derlei
Umwandlung ist der Mega-Maschine nicht fremd. Dieser Metabolismus
erfasste bereits das „Urban Gardening“, widerständige
Subkulturen von Jazz bis Punk, für
die Biolandwirtschaft ebenso wie geschlossene regionale
Wirtschaftskreisläufe.

In
der Tat ermöglicht ein BGE als Instrument der Sozialpolitik eine
Praktik des Regierens, nämlich die Dispersion, die Vereinzelung der
Betroffenen als Empfänger, die aus kollektiven sozialen
Sicherungssystemen ausgeschieden wurden. Über ihr Wohlergehen wird
nunmehr politisch entschieden, es sei denn, es gelänge, soziale
Grundrechte verfassungsrechtlich zu verankern. Das aber liegt
gegenwärtig jenseits aller Wahrscheinlichkeit.

Ein
BGE eignet sich auch, organisierte gesellschaftspolitische Dissidenz
zu unterdrücken, allenfalls diese Dissidenz dann, wenn die Armen
öffentlich hörbar werden, in runde Tische und Modellversuche zu
integrieren, um die Sozialtechnologie des Umgangs mit
Modernisierungsverlierern
zu optimieren. Das alte Chinesische Sprichwort „Wenn du deinen
Gegner nicht besiegen kannst, dann musst du ihn umarmen“ weist
hierzu den Weg. Diese Strategie der Integration, man könnte auch
sagen: der „Verdauung“ von widerständiger sozialpolitischer
Innovation von unten hat Tradition.

Ambivalenzen
der Regulationsweise

Ein
BGE ohne Verbürgung einer spezifischen Höhe, eines individuellen
(repressionsfreien) Freiheitsraumes und rechtsstaatliche
Institutionalisierung eines Leistungskontextes
(Anrechnungsbestimmungen, Verfahren, Zugang) bleibt bloße Idee.

Das
spiegelt sich darin, dass das BGE seit den 1980er Jahren konflikthaft
verhandelt wird: für die einen ist es ein sozialpolitisches
Instrument der Ruhigstellung, für die anderen ein Instrument der
Emanzipation. Seit dem vorläufigen Endsieg des Austeritätsstaates,
der sich eine auf Dauer gestellte Budgetkonsolidierung, die
Vermarktlichung und Privatisierung seiner Leistungen auf die Fahnen
geheftet hat, wird das Grundeinkommen von Vertretern
der Staatsbetriebswirtschaftslehre in Verkehrung seiner Ursprungsidee
in den 1970er Jahren als kostengünstige sozialpolitische Lösung in
Erwägung gezogen. Die Figur der wirtschaftlichen Inwertsetzung
sozial- und wohlfahrtsstaatlicher Leistungen besagt: sozialpolitische
Interventionen müssen sich als „Social Return on Investment“
rechnen. Was sich nicht rechnet, wird abgestellt oder auf
Minimalniveau heruntergeschraubt. Die soziale Ausgrenzung und
Stigmatisierung von Mehrkindfamilien der Unterschicht in der
Österreichischen Sozialhilfereform 2019 zeigt dies deutlich.

Unübersehbar
findet sich die BGE-Idee also unter einem Damoklesschwert wieder,
dass nämlich mit ihr auch eine austeritäre Sozialpolitik betrieben
werden, konkret: sozial-kontrollierte Ausgrenzung stattfinden kann.
Zugleich aber haben auch die Repräsentanten des Finanzkapitals
verstanden, dass ein BGE unausweichlich ist. Die zentrale Frage ist
daher, wie ein BGE institutionell und sozialpolitisch ausgestaltet
sein wird.

In
der Tat setzt sich nach 20 Jahren Debatte über soziale Exklusion,
das „abgehängte Prekariat“ und die „Überflüssigen“ nun
auch in Politik und Verwaltung die Einsicht durch, dass die Politiken
der „Labour Market Insertion“ – der unentwegten Rück-Verweisung
der Arbeitslosen in einen ausgreifend flexibilisierten Arbeitsmarkt,
worin Dynamiken der Entwertung der Arbeitskraft, der Atypisierung von
Arbeit sowie sinkender Nettolöhne die Chancen auf den Erwerb
existenzsichernder Löhne minimieren (Bregman 2017) – bloß in
Armut und Ausgrenzung münden. In der Tat bleiben Unqualifizierte,
Beeinträchtigte und Arbeitsmarktferne (aus dem Arbeitsmarkt
Ausgesteuerte) zusehends auf der Strecke. Gegengleich führt die
Dynamik des ökonomischen Strukturwandels dazu, dass sowohl die
strukturelle als auch technologische Arbeitslosigkeit zunimmt,
während das Dienstleistungsproletariat der „neuen Diener“
anwächst und das Heer der Prekären speist. „Ganz unten“
entsteht so eine diffuse Gemengelage der Chancenlosen, Ausgegrenzten
und abgehängt Prekarisierten. Und eben hier knüpfen Diskurse und
Modelle eines BGE an.

Diese
neoliberal imprägnierte Logik spiegelt sich jüngst im ABC-Modell
des Arbeitsmarktservice (AMS), worin ein
Algorithmus Arbeitsmarktchancen sog. „Kunden“ bewertet und die
betreffenden Arbeitslosen sortiert. Im
Segment A befinden sich Personen mit sehr guten Integrationschancen
ohne Unterstützungsbedarf. Im
Segment B finden sich die Personen mit
mittleren Integrationschancen, die „notwendige
Unterstützung“ bekommen
sollen, also
zweckmäßigerweise an Bildungs-, Trainings- und
qualifikationsfördernden Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen
sollen. Im Segment C
wiederum finden sich Personen mit „geringen
Integrationschancen“ in den Arbeitsmarkt,
die keine Sozialdienst-und Trainingsleistungen mehr erhalten.
Sie bleiben auf die Sozialhilfe verwiesen, die
jenseits der Möglichkeit der zwangsweisen Vermittlung in
stundenweise unqualifizierte Tätigkeit (Schneeschaufeln, Hundekot
abkratzen, Straßen und Parks reinigen) zu einer
grundeinkommens-ähnlichen Grundsicherung wird. Die sozialrechtlichen
Repressions-Instrumente sind bereits entwickelt, einen erheblichen
Teil dieser Population auf ein Leistungsniveau von weniger als 50 %
der EU-SILC-Schwelle abzusenken.

Das
politische „Racket“ an der Macht hat verstanden, dass der
Arbeitsmarkt selektiver wird. So fallen in Wien 3.800 Personen, das
entspricht 3 % der Arbeitslosen, in das Segment A. 53 %, etwa 74.000
Personen, fallen in das Segment B und ganze 61.000 Personen, mithin
44 % der Arbeitslosen, fallen in das
Segment C. Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderungen,
Frauen (mit und ohne Betreuungspflichten) und ältere
Menschen (ab 45). Dies ist die Zielpopulation einer BGE-ähnlichen
Lösung auf Basis des Sozialhilfesystems. Nur noch 2019 stehen allen
Arbeitslosen sämtliche Förderinstrumente
offen. Ab 2020 rücken
die C-Leute aus dem Fokus der Vermittlung in den Arbeitsmarkt und
rutschen in das System bedarfsgeprüfter Leistungen ab.

Das
BGE ist absehbar weit davon entfernt, eine inklusive progressive
Reform der Existenzsicherung für alle zu realisieren. Es wird wenn
überhaupt auf einkommensschwache Sektoren fokussieren und unterhalb
der (EU-SILC)-Armutsgrenze liegen. So bleibt an dieser Stelle nur
noch an Michel Husson zu erinnern, der gesagt hat: „Die
fortschrittlichen Kämpfer*innen für
ein Einkommen von 1.000 Euros pro Monat können
von den Etablierten als ‚nützliche
Idiot*innen‘ benutzt werden, um ein
Grundeinkommen von 400 Euro einzuführen,
mit dem die Kosten des Sozialstaats am Ende sogar verringert werden.“

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 * Gekürzte Fassung aus: Nikolaus Dimmel/Karl A. Immervoll/Franz Schandl (Hg.), Sinnvoll tätig sein. Wirkungen eines Grundeinkommens, ÖGB-Verlag, Wien 2019. Weiterführende Literaturverweise sind diesem Band zu entnehmen.