Innenministerin-Abschiebung

von Dieter Braeg

Zwei Beamte haben die österreichische Innenministerin mit sechs Fesseln an eine Holzbank gekettet, Klammern aus Stahl, die ihre Fußgelenke umschließen und sie durch eine Plastikfessel mit der Holzbank verbinden, schränken ihre Bewegungsfreiheit ein.

Die Hände sind unterhalb der Oberschenkel fest zusammengeschlossen, Fuß- und Handfesseln mit weiteren Hartplastikverbindungen quälen sie. Zusammengeschnürt wie ein Paket und zur Bewegungslosigkeit gezwungen, soll Johanna M.-L. (Name von der Redaktion nicht geändert), die letzte Stunde ihres Österreichaufenthaltes verbringen. Ihre Abschiebung ist vorgesehen. Jede Viertelstunde kommen Beamte herein, überprüfen den korrekten Sitz der Fesseln, doch niemand richtet ein Wort an sie, erklärt, was mit ihr geschehen wird und wie lange sie diesen Zustand noch ertragen muss.

Auf dem Flughafen waren 70 Minuten in den Gewahrsamsräumen vergangen, als zwei Beamte erschienen, die das Verbindungsstück, dass sie an die Holzbank kettete, lösten und sie aufforderten, sich auf eine Holzstange zu setzen, die ihr zwischen die zusammengebundenen Unterarme und Oberschenkel geschoben wurde. Mit der einen Hand trugen die Männer die Stange, mit der anderen stützen sie die Gefesselte und balancieren auf die Art ihre Last zum Transportfahrzeug, das zu einem Flugzeug fuhr. Vier Beamte hatten als Begleiter im Flugzeug Platz genommen, mit dem die Innenministerin nach Lagos abgeschoben werden würde. Sie platzierten die unter Tränen Schreiende, schnallten ihr den Sicherheitsgurt um und kontrollierten den Sitz der Fuß- und Handfesseln. Da die Innenministerin schrie und sich wehrte, wurde sie unter erheblichem Kraftaufwand in die letzte Reihe des Flugzeuges geschleppt. Die Innenministerin stieß mit dem Kopf gegen einen Beamten, dieser versuchte, sie mit einem bei der Polizei üblichen „Festhaltegriff“ zur Räson zu bringen. Dabei wurde mit dem kleinen Finger ein Nervenpunkt unter der Nase fixiert, während die übrigen Finger und die Mittelhand die Augen zudeckte und mit Hilfe der anderen Hand der Kopf nach hinten gedrückt wurde. Dieser Griff, so die Staatsorgane, sei bei Innenministerinnen oft unwirksam, weil die über eine ausgeprägte Unempfindlichkeit gegenüber Schmerzen verfügen. In ihrer Panik biss die Innenministerin in die Hand eines Beamten. Dieser schlug ihr mit der freien Hand ins Gesicht, die Kollegen rissen Frau M.-L’s Kopf zurück und drückten ihr die Strickjacke eines Beamten in ´s Gesicht. Die Fluggesellschaft weigerte sich, den Innenministerinnen-Abschub durchzuführen. Die Innenministerin kam in einem derart desolaten Zustand in die Abschiebehaftanstalt zurück, dass der diensthabende Wachleiter in seinem Namen eine Strafanzeige wegen „Gefährlicher Körperverletzung im Amt“ gegen die Abschiebebeamten einreichte.

Tage später, es ist noch dunkel, wird J. M.-L. in den Morgenstunden abgeholt. Ein Anwalt trifft sie schlafend in ihrer Zelle an. Der Anwalt vermutet, man habe seiner Mandantin gegen ihren Willen Beruhigungsmittel verabreicht, um nicht noch einmal die Abschiebung zu gefährden. J. M.-L. schildert unter Tränen ihre Angst, ohne Geld in einem unbekannten Land, wo sie niemanden kenne, ausgesetzt zu werden. Wenig später fordern zwei BGS-Beamte Frau M.-L. auf, ihnen zu folgen. Ohne Fesseln, ohne Balanceakt auf einem Stock und ohne Sicherheitsgriff gelingt ihnen an diesem Tag die Abschiebung der Innenministerin. Seitdem fehlt von der österreichischen Innenministerin, die versprochen hatte, sich auf jeden Fall nach ihrer Ankunft bei ihrem Anwalt zu melden, jegliche Spur. Das ist, da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, österreichische Abschiebepraxis. Sie wird leider bei der österreichischen Innenministerin nicht praktiziert, bei Ausländern, die in Österreich Schutz suchen, schon! Weil der Mensch kein Mensch ist!