Aussortiert
Zunehmend sortiert „die Wirtschaft“ ältere Menschen aus und die Politik reagiert hilflos. Im Februar 2014 präsentierte die rot-schwarze Regierung ein Arbeitsmarktpaket für die „Generation 50+“: 350 Millionen Euro würden investiert und neben Lohnsubventionen sollte auch der „zweite Arbeitsmarkt“ ausgebaut werden, in dem, so SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser, ältere ArbeitnehmerInnen die Gelegenheit erhielten, „eine sinnvolle und gesellschaftlich anerkannte Beschäftigung auszuüben, zum Beispiel in den Bereichen SchülerInnenbetreuung oder Haushaltsdienstleistungen.“1
Unter Sozialminister Alfred Dallinger wurden in den 1980er Jahren „sozialökonomische Betriebe“ (SÖBs) und „gemeinnützige Beschäftigungsprojekte“ (GBPs) als Teil der „experimentellen Arbeitsmarktpolitik“ eingeführt. Sie hatten primär Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung als Zielgruppe und waren tendenziell freiwillig.
Mit dem Ansteigen der Arbeitslosigkeit buchte das Arbeitsmarktservice (AMS) immer mehr ältere, erfahrene Arbeitslose unter Androhung von Bezugssperren zu. Einige wehrten sich und gingen bis zum Verwaltungsgerichtshof, der die Sperren aufhob, weil der „zweite Arbeitsmarkt“ aufgrund seiner Vermischung von Arbeit und „sozialpädagogischer Betreuung“ nicht zumutbar sei. (VwGH GZ 2002/08/0262, GZ 2002/08/0135, GZ 2003/08/0200 u.A.)
Statt den „zweiten Arbeitsmarkt“ als freiwilliges Angebot neu zu positionieren, änderte die neu gewählte rot-schwarze Regierung unter Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) im Herbst 2007 das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG): Ab Jänner 2008 konnte das AMS Arbeit in SÖBs und GBPs als „zumutbare Arbeitsverhältnisse“ wieder mit existenzgefährdenden Bezugssperren erzwingen. Damals hatte der frisch installierte Sozialminister, Bruder von AMS Vorstand Herbert Buchinger, auf der Veranstaltung „Wege in die Zukunft“ vor SozialarbeiterInnen Sanktionen als notwendiges „Disziplinierungsmittel“ bezeichnet.2
Unterminiertes Arbeitsrecht
Gleichzeitig hatten die Gewerkschaften GPA-djp und vida mit der „Bundesarbeitsgemeinschaft Sozial- und Gesundheitsberufe“ (BAGS) und dem Verband der Erwachsenenbildung (BABE) eine „Transitarbeitskräfteregelung“ ausgehandelt: Anstatt eines regulären Lohns mit Anrechnung von Vordienstzeiten gestanden die „Sozialpartner“ den „Transitarbeitskräften“ in den SÖBs und GBPs nur noch einen niedrigen, vermutlich sittenwidrigen Pauschallohn von ca. 1.300 Euro brutto zu. Ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen und ohne Gehaltsvorrückungen. Von vielen im Kollektivvertrag festgeschriebenen Zusatzleistungen und Rechten werden die „Transitarbeitskräfte“ ausgeschlossen. Mit dem Segen der Gewerkschaft wurde vereinbart, dass diese „verpflichtend psychosozial begleitet und betreut werden“.
Obwohl die „kollektivvertraglichen Differenzierungskriterien, die das Ausnützen der sozialen Schwäche der Arbeitnehmer erschweren“ sollten (Csebrenyak Erich, Geppert Walter, Maßl Wolfgang, Rabofsky Eduard: ABGB und Vertragsrecht, S. 128), und die regulären Branchenkollektivverträge in voller Absicht umgangen werden, gab es darüber nicht einmal eine rechtswissenschaftliche Diskussion. Laut Höchstgerichten können nämlich auch Kollektivverträge rechtswidrig sein. (OGH 9ObA80/11x)
Wenngleich immer mehr Menschen, die sofort am „ersten Arbeitsmarkt“ arbeiten könnten, am „zweiten Arbeitsmarkt“ als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse zwischengelagert werden, preisen Arbeiterkammer und Österreichischer Gewerkschaftsbund diesen immer noch als angebliche Hilfe zur Integration in den „ersten Arbeitsmarkt“ an.
Theorie und Praxis des „zweiten Arbeitsmarktes“
Die Erläuterungen zur AlVG-Novelle 2007 nennen als Zielgruppe der SÖBs „Personen mit eingeschränkter Produktivität“ sowie „am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen“, die „Vermittlungshemmnisse“ hätten und „Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten“ bräuchten. Die AK Oberösterreich und deren Tochterfirma FAB präsentierten heuer die Studie „SÖB und GBP im Wandel!“3, erstellt vom Institut für Berufs- und Erwachsenenbildungsforschung an der Universität Linz. Ihr zufolge sind SÖBs und GBPs für Arbeitslose mit „speziellen Hindernissen“ – wie „Langzeitarbeitslosigkeit, Alter, Behinderung, Betreuungspflichten, soziale Fehlanpassung, ehemalige Drogenabhängige, Haftentlassene, Nichtsesshafte, etc.“ – vorgesehen.
Tätigkeiten von SÖBs und GBPs sind im Niedriglohnsektor angesiedelt und entsprechen selten den Berufen und Kenntnissen der ZwangsteilnehmerInnen. Während laut Studie die zu den FAB-SÖBs/GBPs in Oberösterreich vom AMS zugewiesenen Arbeitslosen vorher in den Bereichen Gesundheit/Sozialwesen (38%), Handel (10%), Produktion (10%), Verwaltung (6%), Gastronomie (6%) tätig waren, boten die untersuchten SÖBs/GBPs Jobs in den Bereichen Gastronomie (22%), Bau (18%), Garten (17%) und Dienstleistungen (13%) an. Besonders hart erwischt es die zumeist wegen Krankheit aus dem Gesundheits- und Sozialbereich Ausgeschiedenen, die dann je rund die Hälfte der „TransitmitarbeiterInnen“ in den SÖBs/GBPs der Bereiche Sperrmüll, Garten und Bau stellen und auch mehrmals in diesen Betrieben arbeiten „dürfen“. Es „lässt sich generell kein sehr starker Zusammenhang mit späteren Berufsgruppen ableiten“ heißt es weiter in der Studie.
Die Erfolgsquote ist nicht berauschend: Lediglich 20,6% der Frauen und 24,3% der Männer finden direkt im Anschluss eine Arbeit, nach sechs Monaten steigt diese auf etwa 40%. Vergleichszahlen einer Kontrollgruppe ohne SÖB/GBP-Teilnahme fehlen bzw. werden nicht genannt.4
Weil das AMS nun vermehrt ältere und qualifizierte Menschen zuweist, häufen sich die Beschwerden beim Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“.5 Einige Beispiele:
Eine studierte Biochemikerin, die als diplomierte Sozial- und Lebensberaterin arbeitete, durfte beim Caritas Shop Carla Gröbming in einer schlecht belüfteten Garage Altkleider schlichten. Sie brach sich den Fuß an einer Stufe und als sie am Ende der Probezeit kündigte, wurde sie vom AMS mit Bezugssperre bestraft.
Ein ehemals kaufmännischer Angestellter wurde zum SÖB „Chamäleon“ in eine schlecht belüftete Halle zur Mülltrennung verdonnert, obwohl er auf seine Rückenleiden hinwies. Er schied sogleich wieder aus, weil er nach einem Tag Arbeit für mehrere Wochen in den Krankenstand musste.
In Kärnten wurde eine Kauffrau zum SÖB „Neue Arbeit“ in die Schneiderei/Wäscherei zum Bügeln geschickt, wo sie und viele andere als „Arbeitstraining“, ohne regulären Lohn und Pensionsversicherung, sechs Monate und mehr auf Kosten der Arbeitslosenversicherung gratis für die Firma hackeln dürfen. Wohl rein zufällig beliefert die Großküche von „Neue Arbeit“ die Geschäftsstellen des AMS.
Einer Lehrerin aus Russland wollte die Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch (ABF) „Primärtugenden“ durch Hilfstätigkeiten bei der Mikroverfilmung beibringen. Sie wurde vom männlichen Vorgesetzten gemobbt. Die ABF versetzte die Frau in die „Manufaktur“ (Verpackung), wo sie die weit unter ihrer Qualifikation liegende Arbeit verweigerte und daraufhin vom AMS gesperrt wurde. Zusätzlich demütigend: Die männlichen Richter vom Verwaltungsgerichtshof schenkten dem Mobbingopfer kein Gehör und bestätigten die Bezugssperre. (VwGH GZ 2012/08/0043)
Der wirtschaftliche Nutzen der hoch subventionierten SÖBs und GBPs dürfte gering sein, Erfahrungsberichten zufolge sind die Betriebe eher ineffektiv. Sie dienen wohl mehr der Aufrechterhaltung des Scheins der Lohnarbeitsgesellschaft. Irgendeinen Job zu haben wird offenbar als einzige Möglichkeit der „Integration“ in „die Gesellschaft“ betrachtet.
Pathologisierung
SÖBs und GBPs betonen daher gerne die Defizite, die angeblich beseitigt, und die „Integrationsleistung“, die erbracht würde, wozu die Vermittlung von „Arbeitstugenden“ zähle. In Arbeitsverträgen samt zugehörigen Regelwerken finden sich besonders disziplinierende, repressive und mitunter rechtswidrige Elemente – etwa unangekündigte Alkoholkontrollen bei der Caritas Steiermark (der Alkohol kommt in den „Regeln der Zusammenarbeit“ gleich drei mal vor!) oder Strafen wie: „Bei unbegründetem Nichterscheinen am Arbeitsplatz vor 12:00 Uhr gilt der ganze Tag als unentschuldigt“ („Chamäleon“).
Für ältere Erwerbsarbeitslose, die nur wegen ihres Alters von der Wirtschaft diskriminiert werden, ist es besonders demütigend zwangsweise eine „sozialpädagogische Betreuung“ über sich ergehen lassen zu müssen. Das kann die Offenlegung des Privatlebens in hochnotpeinlichen Betreuungsgesprächen, nicht nur vor der Sozialarbeiterin, sondern auch vor dem gesamten „Schlüsselpersonal“ bedeuten, wie der Film „Hotspot“ von Sabine Derflinger über das Restaurant „Michls“ eindrucksvoll zeigt.
Laut Verwaltungsgerichtshof ist diese Betreuung „im Rahmen eines echten Beschäftigungsverhältnisses nur in den engen Grenzen der in § 9 Abs. 2 AlVG normierten Zumutbarkeit möglich“ (VwGH GZ 2004/08/0148). Laut Ministeriumserlass soll sie „der Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit förderlich sein bzw. im weiteren Sinne jedenfalls dem Erwerb oder der Vertiefung beruflicher Qualifikationen dienen“. (Dienstanweisung BMWA-435.005/0025-II/1/2006)
Der Ideologie des neoliberalen „Aktivierungsregimes“ unterstellt, dass nicht die fehlenden Arbeitsplätze Ursache der Erwerbsarbeitslosigkeit sind, sondern „Vermittlungsdefizite“ der Arbeitslosen. Diese Defizitorientierung führt zur Täter-Opfer-Umkehr und demütigt die Opfer des Wirtschaftssystems zusätzlich.
Gemeinnütziger Sklavenmarkt
Eine besondere Form der SÖBs sind die „gemeinnützigen Personalüberlasser“ (SÖBÜ). Unternehmen können dort risikofrei – weil jederzeit fristlos zurückschickbar – Arbeitslose austesten und gleichzeitig „Wiedereingliederungsbeihilfen“ kassieren.
Vor allem das rot-grüne Wien setzt massiv auf diese Form des „zweiten Arbeitsmarktes“ und hat die Zahl der „Stellen“ massiv ausgebaut. In Wien gelten zwei der drei großen SÖBÜs als SPÖ-nahe: bfi jobtransfair gehört der Arbeiterkammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, itworks der Österreichischen Studien und Beratungsgesellschaft (ÖSB). Als besonderes Zuckerl gesteht eine neue AMS-Qualitätsrichtlinie den Unternehmern zu, die Arbeitslosen unentgeltlich, voll auf Kosten der Arbeitslosenversicherung, in Form eines „Praktikums“ bzw. einer „kostenlosen Personalüberlassung“ auszutesten.6 Dadurch wird das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz verletzt, denn während einer Überlassung ist der gleiche Lohn wie jener, der im Beschäftigerbetrieb üblich ist, zu zahlen. Angeblich soll es auch Firmen geben, die dadurch profitieren, dass sie sich alle drei Monate neue geförderte Arbeitslose beim SÖBÜ holen und so gut wie nie jemanden fix anstellen.
Politik drückt beide Augen zu
AK und ÖGB drücken vermutlich deshalb beide Augen zu, weil sie einerseits in allen AMS-Aufsichtsgremien mitreden und andererseits als Inhaber der bfi/baf/BBRZ-Gruppe der größte Anbieter von AMS-Maßnahmen sind. Außerdem haben sowohl in SÖBs und GBPs als auch beim AMS viele ParteifunktionärInnen und -freundInnen eine Stellung oder sind in den Vereinsvorständen zu finden. GBPs werden oft von Gemeindeverbänden betrieben und sind somit auch parteipolitisch verortet. Der Politfilz im AMS-Bereich gehört immer noch zu den bislang medial und erst recht wissenschaftlich unbeleuchteten Politbiotopen rot-schwarzer Proporzpolitik.7
Für jene, die einen SÖB überstanden haben, warten noch versicherungstechnische Fallen: Wer sein karges Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung aufgebessert hatte, darf für das ganze Jahr rückwirkend Lohnsteuer zahlen, wenn damit dank SÖB/GBP die Jahresfreigrenze überschritten wurde. Wer selbständig war, verliert womöglich dank „rollierender Neuberechnung“ gleich den AMS-Bezug für das ganz Jahr und darf diesen zurückzahlen. Wer unter 45 Jahre alt ist, kann durch den Erwerb einer neuen Anwartschaft auf deutlich weniger Arbeitslosengeld kommen, weil das Einkommen, nach dem der Bezug berechnet wird, oft viel geringer ist als vorher.
Dass SÖBs und GBPs laut oben genannter Studie gerade für ältere und qualifizierte Menschen am ungeeignetsten sind, stört die Regierung überhaupt nicht. Geht es doch primär darum, die von den lästigen Alten verunstaltete Langzeitarbeitslosenstatistik zu schönen.
1 http://bit.ly/1ITjFKd
2 http://www.sozialearbeit.at/veranstaltung.php?event=true&detail=33
3 http://media.arbeiterkammer.at/ooe/Studie_SOEB_im_Wandel_2015.pdf
4 http://bit.ly/1HBEoBV, S. 71
5 http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/index.html
6 http://www.ams.at/_docs/001_AV_SOEB_GBP_RILI.pdf Punkt 6.4.7
7 https://nzz.at/s/F2vvy-nzwF