Freedom and Democracy
von Emmerich Nyikos
„… und alles schrie: Freiheit und Democracy.“
(Bertolt Brecht, Der anachronistische Zug)
1.
Was ist der Staat, was auch immer seine Form sei, in welcher Weltregion und in welcher Epoche man ihn auch immer antreffen mag? Er ist die volonté générale der herrschenden Klasse, also der Klasse, welche die Produktionsmittel einer Gesellschaft in Form des Privateigentums kontrolliert.
2.
Die volonté générale der herrschenden Klasse: also der „allgemeine Wille“ der Klasse, der Ausdruck der generellen Belange der Klasse oder, wenn man so will, die „Klasse für sich“, die sich eben als Staat, als apartes Subjekt, als Apparat aus „Behörden“ (zivil, militärisch, juristisch) – basierend auf Steuern und dem Gewaltmonopol – organisatorisch fixiert, als eine Instanz allerdings, die sich über und jenseits der Gesellschaft mit ihren Klassen verortet. Über der Gesellschaft: über der surplusproduzierenden Klasse (und denen, welche die wie auch immer geartete „Zwischenschicht“ bilden), aber auch und nicht minder über der Klasse der Privateigentümer, derer, die das Surplus kassieren, oder genauer: über der Summe sämtlicher Komponenten derselben, denn das Wesen der volonté générale ist genau dies, dass sie sich nicht als volonté de tous präsentiert – und deswegen auch nicht de tous les propriétaires. Denn das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Das hat Jean-Jacques Rousseau, von welchem dankenswerterweise dieses Konzept stammt – das der volonté générale –, schon vor Hegel ganz klar erkannt. Ganz im Gegenteil ist es so, dass der Staat als volonté générale Maßnahmen ergreifen und durchsetzen kann, die dazu angetan sind, gegen den Strich sämtlicher Elemente der Klasse der Surplusaneigner zu gehen, und die nichtsdestotrotz exakter Ausdruck der Belange der Klasse – Maßnahmen der „Klasse für sich“ – sind.
3.
Denn der „allgemeine Wille“ hat nichts mit den „Vorlieben“, den „Privatinteressen“, dem „Willen“ dieser oder jener – oder selbst aller – zu tun. Das einzusehen ist wirklich nicht schwer: Denn es mag, beispielsweise, das „Interesse“ aller Betreiber von Fischkuttern sein, jeder für sich so viele Fische wie möglich zu fangen (um sich zu bereichern und Maximalprofite zu machen oder auch nur der Konkurrenz standzuhalten), allein, wenn das Meer leergefischt ist, dann gehen alle zugrunde – der „allgemeine Wille“ (dass die Basis des Geschäfts nicht zerstört wird) wird durch den „Willen aller“ (den persönlichen Profit zu vermehren) konterkariert. Wenn es hier keine despotische Macht gibt, die den „allgemeinen Willen“ dem „Willen aller“ aufzwingt, dann schlittern alle – auf lange Sicht – in eine Katastrophe hinein.
4.
Nun, die allgemeinen Belange der dominanten Klasse einer Gesellschaft, um die es im wesentlichen dem Staat als volonté générale dieser Klasse zu tun ist, bestehen 1. darin, langfristig sicherzustellen, dass die Gesellschaft in den gewöhnlichen Bahnen friktionslos, optimal und, so könnte man etwas salopp formulieren, „wie am Schnürchen“ funktioniert (d.h. die Surplusabsaugung auf hohem Niveau und perspektivisch am Laufen zu halten und somit Dysfunktionalitäten des Gesellschaftssystems korrigierend auszugleichen sowie den Übermut und solche Mutwilligkeiten der dominierenden Klasse zu zügeln, die dazu angetan sind, Sand ins Getriebe der Gesellschaftsmaschine zu streuen), und 2. bestehen sie darin, den Bestand der gegebenen Ordnung, wenn es darauf ankommen sollte, gegen innere und äußere Feinde zu sichern (d.h. vor allem, aber nicht nur, militärisch gerüstet zu sein, um jedweden Angriff von innen und außen parieren und neutralisieren zu können).
5.
Der Staat nun der société bourgeoise, einer Gesellschaft, in der die tote, vergangene, geronnene Arbeit in der Form des Kapitals – als sich verwertender Wert – sich die lebendige Arbeit in Lohnarbeitsform subsumiert, einer Gesellschaft, welche zugleich (als deren historische Basis) civil society ist – eine Gesellschaft mithin von freien und gleichen Warenbesitzern (und sei die Ware, über die man verfügt, nur das Arbeitsvermögen), von Warenagenten, die ihre Beziehungen über Verträge (und insbesondere über den Tauschprozess) regeln –, dieser Staat kann, will er seinem Begriff nahekommen, sich nur als Demokratie präsentieren: Wo es keine persönlichen Abhängigkeiten, keine Subordination der surplusproduzierenden unter die surplusaneignende Klasse, die gesellschaftlich (juristisch) sanktioniert wäre, gibt (wie in allen vorausgegangenen koerzitiven Klassensystemen, kommunal-despotischer, sklavistischer oder feudaler Natur), da ist zu erwarten, dass der Staat sich demselben Prinzip subsumiert, das in der Gesellschaft der Warenakteure weitgehend (wenn auch nicht ausnahmslos) waltet: dem Prinzip des Vertrags, im Umkreis dessen sich alle auf gleichem Fuß mit allen anderen befinden. Und das heißt, dass der bürgerliche Staat dahin tendiert, sich mit der Zeit zu einem Staat von freien und gleichen „Bürgern“ zu mausern – zu einem Staat von citoyens.
6.
Dies kommt letztendlich darin zum Ausdruck, dass man die Funktionäre des Staatsapparats wählt und dass alle – nicht nur, wie anfangs, die Haushaltsvorstände oder diejenigen, die zu den Vermögenden zählen – über eine Stimme verfügen, so viel „wert“ wie die aller anderen auch. Das ist das Prinzip der Demokratie, der Staatsform, die einer Gesellschaft von Warenakteuren kongenial ist. Alles andere dann – freedom mit den Rechtsgarantien, einer Justiz, die unabhängig agiert, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und was es dergleichen noch mehr an droits de l’homme gibt – ist eine Zutat, mit der hier einmal mehr, dort einmal weniger (je nach den Umständen) das Ganze garniert wird. Da kann es schon mal passieren, dass eine unerwünschte Gruppierung, eine Meinung, die aus dem Konsens herauszufallen beliebt, oder auch Aktionen, die als „gefährlich“ firmieren, dem Verdikt der „Verfassungswidrigkeit“ kategorisch verfallen – also alles, was für die herrschende Ordnung unliebsam ist, für eine Ordnung, die sich natürlich sich selbst und den anderen als Demokratie und nur als Demokratie präsentiert und nicht auch als Klassengesellschaft – als société bourgeoise –, wo allerdings „Freiheit“ und „Gleichheit“ eine Schimäre, nur Fiktion sind: nur auf der Oberfläche der Welt der Erscheinung, als ideologisches Spiel, existieren
7.
Wenn in der bürgerlichen Gesellschaft nun aber auch alle citoyens sind und alle frei wählen und gewählt werden dürfen, so gilt dennoch nicht minder: Der Staat ist die volonté générale der herrschenden Klasse, auch und noch mehr in seiner demokratischen Form. Wie das? Nun, was den bürgerlichen Staatsapparat in seiner demokratischen Verfasstheit aus der Masse aller Verfassungsmodelle heraushebt, das ist, wie wir sahen, die Wahlprozedur (durch die im Prinzip ausnahmslos alle, Hinz und Kunz, gewählt werden können): Die Kandidaten versprechen dabei dem Publikum dieses und jenes, und die Wähler geben dann ihre Stimme gemäß ihren privaten Vorlieben ab – entsprechend ihren Privatinteressen. Die so Gewählten indessen, um die Belange ihrer Klientel bedienen zu können oder – wenn es sich zynischerweise nur um sie selbst und ihren Machterhalt handelt – um überhaupt zu vermeiden, dass sie nach Ablauf ihres Mandats wieder abgewählt werden, müssen zuallererst dafür sorgen, dass das System (und insbesondere die Verwertung des Werts) störungsfrei „funktioniert“ – denn wenn es das nicht tut (wenn es ins Schleudern gerät), dann können sie ihre Versprechen beim besten Willen nicht halten (und das heißt: nicht die Belange ihres Anhangs bedienen) – und überhaupt werden sie dem Publikum dann als Banausen erscheinen – und dann straft man sie auch erbarmungslos ab, ist es doch so, dass es Konsens ist (weil offenbar niemand das Funktionieren der bürgerlichen Gesellschaft begreift), das Staatspersonal (und nicht das System) für die Misere haftbar zu machen – es darf, anders gesagt, die Rolle des Sündenbocks spielen. Es wird also alles Menschenmögliche tun, um das System am Laufen zu halten (das Wachstum und die Profitrate hoch, die Zahl der Störungen niedrig), d.h., es wird, wenn es dies tut, im Sinne der herrschenden Klasse agieren (eben als volonté générale der Bourgeoisie).
Dabei spielt es gar keine Rolle, wer nun das Staatspersonal im Endeffekt stellt, ob diese oder jene Gruppierung, ob „links“ oder „rechts“, ob Repräsentanten dieser oder auch jener Gesellschaftsschicht – zur Bourgeoisie jedenfalls müssen sie keineswegs zählen; vielmehr scheint es von Vorteil zu sein, wenn man Kapitaleigentümer, Tycoons und Aktionäre, Bourgeois in sensu stricto mithin, von der „Macht“ fernhalten kann. Man erspart sich so Scherereien (wie im Fall Berlusconi). Denn wer über Milliarden verfügt, der vergisst ziemlich leicht, dass er als Chef der Regierung lediglich primus inter pares sein kann – die Abgehobenheit ist, wie man weiß, direkt proportional zum Geldbetrag auf den Konten.
In dieses Bild passt es dann auch, dass das Vergehen, die Untat, der Frevel schlechthin, der Skandal also katexochen, die persönliche Bereicherung der „Staatsdiener“ ist – denn wer sich bereichert, wer also korrupt ist, ist offenbar (indem er Partikularinteressen begünstigt) nicht Ausdruck, nicht Funktionär der volonté générale; er schadet vielmehr eklatant den Belangen der Gesamtheit der herrschenden Klasse.
8.
Ideologische Praxis lässt sich wie folgt resümieren: Das „Bild von der Welt“, das eine (negative) Funktion der Praxis im Alltagsleben ist, insofern nichts, was gedacht wird, dem Tun, dem Verhalten, der Praxis ins Gesicht schlagen darf, wenn es darum zu tun ist, Friktionen mentaler Natur zu vermeiden, zu verhindern, dass man aus dem moralischen Gleichgewicht fällt, dieses „Bild von der Welt“, von der die „Welt“ verständlicherweise stets abweichen wird (weil das „Bild“ eben Einbildung ist), fungiert als Modell, dem man – und das ist „ideologische Praxis“ – die Wirklichkeit anzugleichen versucht, damit die sichtbare Welt das „Bild von der Welt“ nicht desavouiere – die Wirklichkeit allerdings in ihrer Oberflächendimension, die Welt der Erscheinung, weil das Wesen der Welt, die Tiefenstruktur der Gesellschaft, offenbar nicht so ohne weiteres transformiert werden kann Die Welt der Erscheinung wird auf diese Weise daher dem Wesen der Dinge, der Substanz des Systems, noch weiter entfremdet, als dies ohnedies schon auf spontane Weise geschieht.
In diesem Sinne fungieren demnach freedom and democracy als ideologisches Tandem, ist es doch so, dass die „Freiheit und Gleichheit“, das Zweigespann, das auf der Oberfläche des Gesellschaftssystems so prominent figuriert, dass es gar nicht umhin kann, allen ins Auge zu stechen, in der Basisstruktur, was das Wesen der bürgerlichen Gesellschaft betrifft, inexistent ist: Hier haben wir es mit einer Klassengesellschaft an und für sich zu tun und damit – weil diese Gesellschaft als Gesellschaft von Warenakteuren bewusstlos und ungeplant, eben spontan sich geriert –, dass die „sachlichen Mächte“, von denen Marx spricht, das Leben von allen hinter ihrem Rücken als unsichtbarer Despot dirigieren – dieses Tandem also verbirgt und vertuscht, dass wir nichts als Marionetten der Umstände sind.
9.
Das, was die bürgerliche Gesellschaft in ihrer Tiefenstruktur, in ihrem tiefsten Inneren ausmacht, das ist, dass alles, was es auch sei, vom Standpunkt der privaten Belange geschieht, und dies gilt auch dann, wenn wir uns auf den Staat als volonté générale der herrschenden Klasse beziehen, insofern es hier indirekt und in letzter Instanz auch nur um diese privaten Belange zu tun ist. Denn der bürgerliche Staat sichert das Funktionieren einer Gesellschaft, in der das Private es ist, das den Ton letztlich angibt. Das Wesen dieser Gesellschaft ist eben die Dominanz des Privatinteresses. Das haben schon Helvétius, Smith und all die anderen Denker der aufstrebenden bürgerlichen Klasse gewusst – und sie haben dieses Privatinteresse zugleich als den wirklichen Motor der Produktion des Reichtums begriffen.
10.
Die Struktur der bürgerlichen Gesellschaft – die Dominanz der Privatperspektive, die sich als production pour la production niederschlägt – hat dann aber auch wirklich das Produktivkraftniveau der Gesellschaft auf ungeahnte Höhen gehoben, hat die Gesellschaft (im Prinzip jedenfalls) von dem jahrtausendealten Mangel und dem adamitischen Fluch der Plackerei für immer befreit. Die Privatperspektive in ihrer kapitalistischen Form hat in der Tat eine durch und durch revolutionäre Rolle in der Geschichte der Menschheit gespielt.
Heute ist dieser Standpunkt jedoch ganz und gar obsolet. Denn nicht nur, dass mit dem Verschwinden des Werts infolge der Automatisierungsprozesse die Substanz des Systems sich allmählich auflöst – es seine raison d’être verliert –, eben weil, sobald sich alles von selbst produziert, so dass die Dinge einfach nur da sind so wie die Naturdinge auch, so wie die Luft, der Austausch und all die anderen Formen, die auf dem Austausch beruhen, unnötig sind und nur aus dem einen Grund überleben, dass das Monopol des Privateigentums sie am Leben erhält; nicht also nur dies, sondern auch, dass im Rahmen des Privateigentums und des kapitalistischen Verwertungsprozesses die Produktionskräfte im Laufe der Zeit zu Destruktionskräften werden, wie man dies augenfällig am World Overshoot Day sehen kann, der neuerdings schon in den Monat August fällt – die Ressourcen, über die die Weltgesellschaft für das betreffende Jahr im Prinzip disponiert, sind nach acht Monaten schon ganz und gar aufgebraucht, so dass diese Gesellschaft, indem sie mehr extrahiert, als ihr eigentlich zukommt, ganz auf Kosten ihrer Nachkommen lebt, die, weil noch nicht geboren, sich dagegen natürlich nicht wehren. – Von den Verheerungen des globalen Ökosystems im Hier und im Jetzt ganz zu schweigen.
11.
Zugleich aber ist es auch so, dass das erstaunliche Produktivkraftniveau, das uns das Kapital malgré lui infolge der stetigen Produktion von relativem Mehrwert beschert hat, die Konstruktion einer ganz andersgearteten Gesellschaft erlaubt, eines „freien Vereins“, wie Marx diese Gesellschaft einstmals genannt hat: Denn ist erst einmal – auf der Basis des relativen Überflusses und der Maximalreduktion der Arbeitszeit der Gesellschaft – das Privateigentum durch das Gemeineigentum abgelöst, dann kann die Spaltung in Klassen verschwinden, dann kann die Gesellschaft bewusst und gemäß einem Plan (und nicht mehr spontan und bewusstlos) agieren (wobei alles irrationale Verhalten, das man nie wird ausmerzen können, in die Privatheit verbannt wird), dann auch beherrscht der Gebrauchswert (und nicht mehr der Tauschwert) das produktive Geschehen – als Angelpunkt des „Stoffwechsels mit der Natur“ –, wodurch schließlich auch der „Wachstumsimpuls“ mit Stumpf und Stiel ausgemerzt wird (mit all seinen verheerenden Folgen).
12.
Der Standpunkt dieser Gesellschaft, der Blickpunkt, von dem aus agiert werden muss, ist dann jedoch – ganz im Gegensatz zur bürgerlichen Gesellschaft mit ihrer Dominanz des Privaten (des „Privatinteresses“) – die Totalität, das Ganze, mithin die Geschichte: die Weltgesellschaft in ihrer zeitlichen Dimension. Und es kann nur dieser Gesichtspunkt der alles beherrschende sein.
Und der Staat? Die volonté générale der assoziierten Gesellschaft auf globalem Niveau? Dieser „Staat“ (sofern man ihn noch als solchen begreift) kann, als Ausdruck der „Weltgesellschaft für sich“, offenbar auch nur den Standpunkt der Totalität, des Ganzen, d.h. der Geschichte einnehmen. Und das bedeutet im Klartext: Das „Staatspersonal“ muss konsequent von diesem Standpunkt aus handeln – d.h. aus der „Luftperspektive“, das Ganze der Weltgesellschaft im Blick.
Um dies jedoch garantieren zu können, bedarf es eines Auswahlverfahrens, das von dem der bürgerlichen Gesellschaft – der Demokratie – fundamental differiert: Denn worauf es vornehmlich ankommt, das ist, die privaten Belange, den Standpunkt mithin des „Privatinteresses“, aus dem öffentlichen Raum konsequent zu verbannen. Und dies kann nur dadurch bewerkstelligt werden, dass man den Zugang zu diesem Bereich auf doppelte Weise beschränkt: dadurch, dass zur Voraussetzung des Kandidatenstatus gemacht wird, dass man ein langjähriges Studium (nicht nur, aber vor allem auch der Geschichte) absolvieren wird müssen, das alleine schon viele abschrecken dürfte, denen es nur um die Karriere zu tun ist, und zugleich die Kenntnisse liefert, die für den „Blickpunkt der Totalität“ notwendig sind; und dann dadurch auch, dass man aus diesem Kreis durch den Zufall, durch das Los (wie im antiken Athen) die Funktionäre bestimmt – denn wenn man gar nicht sicher sein kann, dass man je ausgewählt wird, wenn die Wahrscheinlichkeit dafür vielmehr ziemlich gering ist, dann sinkt auch der Antrieb, sobald es nur um private Belange zu tun ist, sich überhaupt zu bewerben. Und die Gleichheit? Nun, diese besteht ja gerade darin, dass keinem der Zugang zur Studienphase verwehrt wird – es hängt ganz von den Personen selbst ab, ob sie sich melden oder auch nicht; und noch mehr besteht diese Gleichheit im Zufall, der, weil vollkommen blind, keinen wie auch immer gearteten Unterschied macht. – An die Stelle von freedom and democracy, die heute so genial den Blick auf die Unterwerfung unter die „sachlichen Mächte“ vernebeln, würde die Freiheit dann treten, die sich als Einsicht in die Notwendigkeit, und vor allem als diese, versteht – oder als Pflicht, wenn man so will, im öffentlichen Raum nicht borniert, nicht wie die Idioten zu handeln.