Kieslowski und die Frage der Ethik
Streifzüge 45/2009
von Ilse Bindseil
Man könnte behaupten, dass es ethisches Verhalten nicht gibt; entweder es ist Verhalten, oder es ist Ethik. Demnach gäbe es Ethik nur als Gedankengebilde, ausgerechnet der praktischen Philosophie fehlte es prinzipiell am Transfer zur Praxis.
Tun übersetzt sich der Ethik in Geltung. Je näher sie ans Tun heran möchte, desto schärfer formuliert sie die Geltung. So als würde, sobald Rigorosität, die absolute Schärfe, erreicht ist, der Funke überspringen.
Rigorosität wird im Theoretischen angepeilt, man bewegt sich hier im Bereich der Zustimmungspflicht. Dass jeder andere meinen Handlungen beziehungsweise ihren Gründen so zustimmen können soll, dass er in vergleichbarer Situation dann nicht anders kann, als genauso zu handeln wie ich, verlegt die Auseinandersetzung ganz weit ins Hinterland der Praxis. Sofern Letztere der Vordergrund ist, wird in ihm lediglich ausgeführt, was woanders bewirkt wurde. Diese Ausführung läuft in einem trostlosen Sinn auf Verdoppelung hinaus, die einer eigenen, frischen Erklärung bedürfte, nach dem Motto „wenn es so klar ist, warum macht er es dann noch“. Was in der Theorie bereits ausgereizt wurde, braucht in der Praxis nicht eigens noch stattzufinden, hat es doch woanders bereits stattgefunden, wenn auch auf eigene Art. Wenn die Theorie sich nicht zurückhält, wird die Praxis überflüssig oder, wie es in einem Ausdruck heißt, der gewissermaßen auf ein Universum der Unverständlichkeit anspielt, kontingent. Denn nichts ist so rätselhaft wie das, was bereits restlos erklärt ist und dennoch passiert.
Noch aus einem andern Grund kann man davon ausgehen, dass es Ethik als praxisorientierte Wissenschaft nicht gibt oder dass von ihr auf die Praxis kein Druck ausgeübt wird; kein realer Druck, der über die Absicht hinausginge. „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!“, die Kinderfassung des moralischen Imperativs, schränkt die Zahl möglicher Taten so außerordentlich ein, dass schließlich überhaupt nicht mehr gehandelt werden kann. Man kann diesen Grund als eine Variante des ersten betrachten: dass von der ethischen Theorie, die sich mit dem beschäftigt, was getan werden soll, kein Weg zum Tun führt. Es wäre eine Formulierung auf der psychologischen Ebene. Alles, was mir getan wird, empfände ich auf dieser Ebene als Gewalt, ich würde vorziehen, dass es mir nicht geschähe. Allein dass sie mir zugefügt wird, diskreditierte die Handlung; dass nicht ich es bin, der sie tut, oder dass der andere sie nicht gefälligst auf sich beschränkt, stellte ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht dar. „Ich will nicht“, „nein“, wäre die Formel, die tendenziell auch jegliche eigene Handlung unmöglich machen würde. Es geschähe überhaupt nichts mehr. Kein Wunder, also, dass das Tun ersatzweise in der Theorie stattfindet.
Begehren
„Handle stets so, dass die Maxime deines Handelns jedem andern zur Maxime seines eigenen Handelns dienen kann“, so ähnlich und jedenfalls an der Begründung orientiert formuliert Kant. „Dekalog“, die „Charakterstudien“ des polnischen Filmregisseurs Krzyszof Kieslowski, in denen er die biblischen Gebote exemplifiziert, sein ethisches Werk also, legt eine anders, eher auf die Folgen ausgerichtete Auffassung dar, formuliert eine Ethik, die man sich folgendermaßen übersetzen könnte: Handle so, dass deine Handlungen nicht zu unlösbaren Widersprüchen führen. Obwohl sein Werk eine moderne Antwort auf die alte Frage gibt, wirkt es auf eine altmodische Art beklemmend.
Bei der siebten Episode, die hier als Grundlage dienen soll, geht es um das Gebot: Du sollst nicht begehren, was dir nicht gehört; nicht nur die Frau des andern, sondern gar nichts. Man könnte auch sagen: Nichts sollst du, was dir nicht zukommt, du darfst einfach nicht. Oder: Nur was dir zukommt, Punkt. Oder: Du (und sonst nichts). Niemand und nichts.
Eine Frau eignet sich das Kind ihrer sechzehnjährigen Tochter an und zieht es auf als ihr eigenes; liebt es wie ihr eigenes. Die vermutlich zur großen Schwester herabgestufte Mutter des Kindes wendet sich mit zweiundzwanzig Jahren gegen die ihr seinerzeit aufgedrungene Lösung und eignet sich – ihr eigenes Kind an, entführt es der Großmutter, beschwört es vergeblich, Mama zu ihr zu sagen. Als sie feststellt, dass sie durch ihre Geschichte zu kaputt ist, um ihrem Kind eine Mutter zu sein, und es zurückgibt, ist dieses nicht nur überwältigt von der Freude über das Wiedersehen mit der gewohnten Mutter, die Wiederherstellung seiner Welt, sondern spürt, in einem Moment quasi vorweggenommener Adoleszenz, zugleich, was es verliert: die im naturrechtlichen Sinn, der den umfassenden Bezug zum gesellschaftlichen Sinn abgibt, „echte“ oder „richtige“ Mutter, in der sich die Jugend der großen Schwester und die Autorität der Großmutter vereinen.
Indem die Großmutter die Familienschande abwendete und das Kind ihrer minderjährigen Tochter als ihr eigenes ausgab, eignete sie sich etwas an, was ihr nicht gehörte. Die mütterliche Liebe, die sie empfand, die hätte ihre Tochter empfinden dürfen müssen. Die Kindesliebe ihrer Enkelin stand ihr nicht zu, wie überhaupt der unmittelbare Bezug zur übernächsten Generation. Als die Tochter sich das Kind zurückholt, tut sie es nicht, um es glücklich zu machen – wie könnte sie auch, wo es, von nächtlichen Verstörungen abgesehen, doch glücklich ist –, vielmehr um das an ihr verübte Unrecht rückgängig zu machen. Die Wiedergutmachung zielt nicht auf die Betrogene, sondern auf die Zukurzgekommene. Betrogen wäre das Kind; dass es auch zu kurz gekommen ist, spürt es noch nicht. Seine Mutter ist nicht formal, sondern materiell betrogen; betrogen um ein Gut. Die Wiedergutmachung, auf die sie zielt, ist Rache; ihre eigene Mutter soll bestraft, wie es wörtlich heißt, „gequält“ werden. Das Kind bräuchte zuallererst Schonung, als Wiedergutmachung bräuchte es Trost. Stattdessen wird es zum Instrument der Rache; das ist wie im echten Leben. Es bekommt dabei Züge eines Scheinsubjekts, wird zum Herrn über Gefühle. Die Wirklichkeit auszuforschen und die eigene Macht auszuprobieren – Kieslowski deutet es nur an – wird für es ein und dasselbe. Auf eine kindgerechte Formel gebracht, es übernimmt sich.
Wilde Tatsachen
Zu dem Zeitpunkt, an dem die betrogene Mutter ihr Recht geltend macht, haben Fakten sich längst gegen Normen durchgesetzt. Eigentlich ein Produkt der Willkür, eines Eingriffs in die natürliche Ordnung, haben sie eine eigene Ordnung hervorgebracht, die über das gesellschaftliche Interesse, das an ihrem Beginn steht – eine irreguläre Beziehung und Schwangerschaft ungeschehen zu machen –, weit hinausgeht und zu eigener naturgeschichtlicher Schwerkraft gelangt. Ein Sühneversuch im Sinn des Naturrechts, wie ihn die enteignete Mutter unternimmt, kann sich nur mehr auf die abstrakten biologischen Verhältnisse stützen, nicht auf gelebtes Recht; das wird von der Großmutter gelebt. Prompt zerstört er gewachsene Verhältnisse. Alles andere als die Frucht dürrer Paragraphen, berufen sie sich auf ihr vitales Sein, ihre unschuldige Natur; wer dem Gesetz zum Recht verhilft, tut dies in der Regel gegen ein anderes Gesetz, denn es hat sich geteilt. Die Folgen sind fatal. Kieslowski, der sich weniger für die Macht des Rechts als für die Schwerkraft der Handlungen interessiert, zeigt, dass von purer Wiederherstellung nie und unter keinen Umständen die Rede sein kann. Diesen formalen Akt gibt es nicht. Nicht nur zerstört die unglückliche Mutter mit ihrem Restitutionsanspruch bestehendes Glück. Der Rücktritt von diesem Anspruch, der Verzicht zugunsten der heilen falschen Welt findet diese schon nicht mehr vor; sie ist nur noch falsch. Eine unstillbare Sehnsucht nach der „richtigen“ Mutter wird das Familienleben fortan verderben, ihm den Anschein jener Normalität nehmen, mit der die Großmutter, über sich hinauswachsend, das Kind zu umgeben wusste. Mit dem Rückzug der ephemeren Mutter ist auch die Jugend, in der konkreten Gestalt der vermeintlichen großen Schwester, aus der Familie verschwunden, das Kind den alten Leuten überlassen; die böse Tat ist zu sich selbst gekommen. Hier wird niemand mehr seines Lebens froh werden.
Tatsachen, das haben sie mit den ihnen zugrunde liegenden Vorstellungen gemein, schließen einander nie aus, sie existieren auch als sich ausschließende, so ist es dann eben. Der Ausschluss, den – im Gegensatz zur grenzenlosen Koexistenz des bloß Möglichen in einem Subjekt – ihre Tatsächlichkeit erfordert, geschieht zu Lasten der Beteiligten, sowohl derer, die sie angerichtet haben, als auch jener, die sie ausbaden müssen.
Gerade die Subjekte der zweiten Generation – und das sind, wenn man es genealogisch betrachtet, natürlich alle –, sind auf eine vertrackte Weise mit den Tatsachen verkoppelt, so als wären diese produktiv und sie aus ihnen hervorgegangen, und nicht, wie jeder Beteiligte glaubt, aus den Subjekten der ersten Stunde. In Kieslowskis Film spielt die Großmutter sich als Protagonistin der machenden Umstände auf. Für die eigentliche Mutter bleibt nicht mehr als dieser Inbegriff. Beide wirken sie monströs, seltsamerweise mehr nach der Seite dessen, was sie aushalten, als was sie zufügen. Prompt richtet sich die Erwartung auf das Kind, wann es endlich zu erkennen gibt, dass es ein Golem ist, etwas Fabriziertes in der trügerischen Gestalt eines Kindes.
Dass ein ethischer Verstoß zugrunde liegt, wird durch die Fakten ans Licht gebracht, oder vielmehr sie, als Fakten, sind der eigentliche Verstoß. Kurz, sie hätten nie geschehen dürfen. Allein schon dank der ihnen innewohnenden Tatsächlichkeit sind sie eine Strafe für die, die sich noch an ihre Zweifel erinnern und davon ausgingen, dass ihr Handeln nicht schwerer wiegen würde als ihre Gefühle; dass die Widersprüche Facetten bleiben würden, die sich aufblättern, oder Optionen, mit denen sich spielen ließe, kurz dass sie einander ergänzten. Indem sie sich entschlossen, aus den begleitenden Empfindungen, dem trüben Bodensatz der rationalisierten Entscheidungen, das vorwärtstreibende Moment ihres wirren Lebens, auf eine beklemmend „schräge“ Art also Nägel mit Köpfen zu machen – dem Hass auf die Mutter Geltung zu verschaffen, beispielsweise, der Verachtung der Tochter die Wegnahme von deren Kind, aus der Liebe zum Enkelkind dessen Besitz folgen zu lassen –, haben sie sie ermächtigt bis zum Umschlag. Überhaupt ist die Komplexität der „widerstreitenden Empfindungen“ an die Realität abgetreten. Da finden sich die „zwei Seelen“, die sonst „ach, in meiner Brust“ hausten, als verselbständigte Fakten wieder, beklemmend vergegenständlicht; das Ich dagegen, in dem die Fäden vermeintlich zusammenlaufen, ist nur noch eine Figur in einem komplexen Drama. Sie stellt die herrschsüchtige Großmutter dar, die durchgeknallte junge Frau oder das mutterlose Kind.
Verworrene Verhältnisse
Gedanken, Gefühle, was immer sie auch enthalten mögen, sind ihrer Form nach ein Leichtgewicht, etwas, wovon man sich jederzeit wieder verabschieden, was man im nächsten Moment anders fassen, was man überhaupt nur in seiner Gemeinschaft mit ihren ureigenen Alternativen begreifen kann, anderen Gedanken, konträren Gefühlen. Je enger dabei das Zusammenleben, desto konträrer die Gefühle. Hat nicht zum Beispiel jede Großmutter sich schon in eine Rettungsphantasie hineingesteigert, wie sie am Kind ihres Kindes die Mutterstelle vertreten wird? Ist der düstere Stoff von Kieslowskis siebter Episode, in der es um die Ursünde der Anmaßung und Aneignung, des Übergriffs, überhaupt des illegitimen Begehrens geht, nicht zugleich die gängigste Münze innerhalb des kitschigen Dramas Familie? Ist es einen beklemmenden Augenblick lang – und er durchzieht den Film – nicht so, als hätte das Kind sich die Verhältnisse zugerichtet, als wäre die richtige Perspektive auf die Verhältnisse die vom Ende her, vom Ergebnis, als wäre der Abgrund an Monstrosität nur ein Reflex der abgrundtiefen Kontingenz des Phänomens Kind?
Haben sich die Vorstellungen zu Tatsachen sedimentiert, geben sie nicht nur zu allen möglichen Gedanken und Gefühlen Anlass, wollen nicht länger umspielt werden, sondern verlangen Anpassung, im Grunde also Aufgabe. Kein Gedanke, kein noch so mächtiges Gefühl kann an ihnen vorbei oder hinter sie zurück, es sei denn um den Preis, dass sie sich von der Wirklichkeit abkoppeln. Sind sie, ihrer Herkunft aus der unzensierten Vorstellungswelt entsprechend, widersprüchlich zusammengesetzt und haben es bereits zu einer stabilen Tatsächlichkeit gebracht, dann reduziert die Möglichkeit, nichts ernstlich falsch zu machen, sich gegen Null. Fakten werden gekränkt, was immer man tut, selbst wenn man sich aufs Nichtstun kapriziert wie in Kieslowskis Film der Vater, der in seiner strafwürdigen Gutartigkeit ein Musterbeispiel für gelebte Verantwortungslosigkeit ist. Das Kind, zum Beispiel, das seine Großmutter für seine Mutter hält und mit dieser Verwechslung lebt, kann durch Richtigstellung nur verlieren; ihm zerfällt die Welt. Nicht nur die Lüge bricht unter dem Ansturm der Wahrheit zusammen. Ebenso bricht das Kind zusammen; dies gleichsam als Reverenz gegenüber der unbesiegbaren Tatsächlichkeit jener Verhältnisse, die dem formal gebrochenen Rechts- und Rachegedanken nur als Betrug gelten, als bloßer Schein. Denn natürlich ist es einfach ein Kind; es will seine Welt. Auch wenn es, wie sollte es anders sein, dunkle Seiten hat und im Schlaf schreit, ist es zumindest seiner Tagesform nach ein Gegenbild zu den verworrenen Verhältnissen, in denen es lebt. Für es sind es die einfachsten Verhältnisse von der Welt.
Verbrauchte Affekte
Die Vermeidung unverträglicher Tatsachen, der Respekt vor ihrer Unverträglichkeit, spiegelt den historisch, erkenntnistheoretisch und moralisch unendlich mühsamen Prozess wider, als dessen fortlaufendes Ergebnis die Gesellschaft zu bezeichnen ist. Zwar gibt der Einzelne noch gelegentlich der materiellen Ähnlichkeit den Vorzug vor der formalen Abscheidung. Aber obwohl er sich damit eigentlich des Tabubruchs, der Sünde wider die Gesellschaft schuldig macht, kann er immer nur gegen einen Paragraphen verstoßen, wie er da lautet: Inzest, Nötigung, Betrug. Der Preis für den souveränen Relativismus ist freilich die unüberschreitbare Immanenz eines Systems, das zugleich bei allem, was geschieht, auf der Kippe steht.
Eine Ausnutzung der Immanenz bis hin zur Manipulation stellt übrigens der postmoderne politische Hang zum Tatsachenentscheid dar. Wie in primitiver Anwendung aufklärerischer Staatstheorie werden barbarische Tatsachen an den Anfang gestellt – als Simulation gleichsam des barbarischen Anfangs der Geschichte. Die Gesellschaft soll daraus Recht machen; was bleibt ihr anderes übrig. Mühseligkeit ist freilich der Preis, ein unendliches Zerlegen und Zerreden, an dessen Ende, wenn der Affekt verbraucht und die Erinnerung getrübt ist, auch die Betrogenen sich identifizieren können.