Demokratie als Form

2. Teil

Streifzüge 42/2008

von Meinhard Creydt

2. Teil: Der Beitrag demokratischer Politik zur Erhaltung und Stärkung der menschlichen Weltlosigkeit

„,Menschen ohne Welt‘ waren und sind diejenigen, die gezwungen sind, innerhalb einer Welt zu leben, die nicht die ihrige ist; einer Welt, die, obwohl von ihnen in täglicher Arbeit erzeugt und in Gang gehalten, ,nicht für sie gebaut‘ (Morgenstern), nicht für sie da ist; innerhalb einer Welt, für die sie zwar gemeint, verwendet und ,da‘ sind, deren Standards, Abzweckungen, Sprache und Geschmack aber nicht die ihren, ihnen nicht vergönnt sind“ (Anders 1993, XI)*. Für diese Existenz „trifft Heideggers Grundcharakterisierung menschlichen Seins: dass dieses eo ipso ,In-der-Welt-Sein‘ sei, nicht eigentlich zu“, leben die Menschen doch „nicht eigentlich ,in‘, sondern nur ,innerhalb‘ der Welt“ (ebd. XII).

13.

Im Horizont der Demokratie ist eine gesellschaftliche Assoziation der Menschen nicht zu bewerkstelligen, in der sie die Probleme der Gesellschaftsgestaltung bearbeiten können. „Das ,politische Recht‘ ist Ausdruck der Atomisierung der bürgerlichen Gesellschaft auf private Individuen mit ihrem ,freien Willen‘, die aber in Wirklichkeit nur ,frei von‘ sind, frei von Leibeigenschaft und feudalem Zwang, aber auch frei von jeder Form der Vereinigung, die ihnen die Freiheit von Ausbeutung und gesellschaftlicher Vereinsamung sichert“ (Supek 1978, 88). Es geht nicht um die „Ausdehnung des Prinzips der bürgerlichen Demokratie oder der repräsentativen Demokratie auf die Sphäre der Wirtschaft, sondern um die Überwindung der bürgerlichen Organisation in der einen und in der anderen Sphäre, denn sie bedingen sich gegenseitig, und der Schlüssel zu dieser Überwindung ist in der Idee der Assoziation zu finden“ (ebd. 90 – vgl. auch Offe 1989, 760ff. ). 1 Getrennt voneinander stehen die Einzelnen unmittelbar zum politisch Ganzen wie die Gläubigen zu Gott. „Unter den Bedingungen des demokratischen Staates kann der politische Wille niemals wirklich allgemein sein, weil die Individuen als Einzelne von ihren Allgemein- und sozialen Interessen getrennt werden“ (Demirovic 1988, 853). Die Herauslösung der Staatsbürgerrolle aus sozialen Lebensbezügen und Handlungskontexten macht sich auf der Seite der Demokratie geltend in „individualisierenden und entpolitisierenden Formen politischer Willensbildung, die von demokratischen Organisationsformen garantiert werden“ (Offe 1972, 193f. ). Die Demokratie erhebt die Menschen dazu, über ihre Geschicke zu entscheiden. Zugleich handelt es sich aber bei den so zum Souverän Erhobenen um Individuen, die vielfältig getrennt und abstrahiert sind voneinander, von den Bedingungen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten, vom Bezug ihrer Arbeit auf andere, von dessen Gestaltung, von der Gestaltung der Form, in der sich die Arbeiten und die Menschen aufeinander beziehen können. Die Unwirklichkeit einer Erhebung zum politischen Souverän bei gleichzeitiger Vorentscheidung seiner Geschicke durch den ,stummen Zwang der Verhältnisse‘ hat Marx als Verdoppelung des Menschen „nicht nur im Gedanken, im Bewusstsein, sondern in der Wirklichkeit, im Leben“ zu „einem himmlischen und einem irdischen Leben“ bezeichnet (MEW 1, 355). Der Demokrat wird so zu einem „imaginären Glied einer eingebildeten Souveränität … (, ) mit einer unwirklichen Allgemeinheit erfüllt“ (ebd. ). 2 Politik und Demokratie verhalten sich zu den mit der herrschenden Arbeitsteilung, der Konkurrenz und den Entwicklungsmaßen des Reichtums implizierten Spaltungen, Hierarchien, Bornierungen und Gegensätzen, indem sie „sich auf eine abstrakte und beschränkte, auf partielle Weise über diese Schranken erheben“ (MEW 1, 354) und sie für „unpolitisch“ bzw. die Demokratie nicht tangierend erklären.

14.

Die Demokratie trägt auf ihre Weise dazu bei, dass die abstrakte Synthesis im Erwerbs- und Geschäftsleben abstrakt bleibt. „Die politische Emanzipation war zugleich die Emanzipation der bürgerlichen Gesellschaft von der Politik, von dem Schein selbst eines allgemeinen Inhalts“ (MEW 1, 369). Die Politik macht das Kunststück, die gesellschaftliche Selbstgestaltung aus den verschiedenen Materien (Produktion, Distribution, Zirkulation, Konsumtion) zu extrahieren, zugleich aber diese Extraktion nicht als innere Grenze der Politik wahrzunehmen, sondern der Politik neben den anderen Tätigkeiten die Gestaltung des Allgemeinen zuzuschreiben und zuzubilligen. Während in den anderen Sphären der Existenz die Arbeitsteilung, der Markt, die Hierarchie, die Techniken bei allen politischen Modifikationen und Regulationen als unumgänglich und sachlich notwendig erscheinen, als gestaltungsentzogene Bedingung, erscheint in der Politik die Gestaltung der sozialen Welt als eine, die für die Individuen bewerkstelligt werden kann, ohne deren tatsächliche Basisverhältnisse nicht nur als Objekt, sondern auch als Ort der Gestaltung so zu gestalten, dass es um die Entfaltung menschlicher Sinne und Fähigkeiten im Bezug von Menschen auf Menschen geht.

Der demokratische Politiker kann auch mit der Schwäche des Staats gegen andere gesellschaftliche Akteure (Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften) argumentieren und das Misslingen des eigenen Tuns dem ungenügenden ,Mitziehen‘ dieser Akteure zuschreiben und sich selbst als Moderator (z. B. in den früheren ,Bündnissen für Arbeit‘) auffassen, der weniges, aber (sozusagen enzymatisch) Entscheidendes beizusteuern vermag. Einschränkungen des Umfangs der Politik gehen mit einer Konzentration auf das Kerngeschäft einher und tragen dazu bei, dass „immer aufs neue die Fiktion eines Steuerungszentrums der modernen Gesellschaft“ entsteht, „in dem durch alle Ausdifferenzierungen und Verflechtungen hindurch die Fäden politischer Intervention letztlich zusammenlaufen“ (Beck 1986, 314).

Die demokratische Engführung von Gesellschaftsgestaltung auf das Politische3 geht einher mit der von Politikern gepflegten Erwartung, „dass man handeln und tatsächlich etwas bewirken kann“ – dies „wird zu einer Überzeugung, die der Politiker entschieden gegen jeden Zweifel verteidigt“ (ebd. ). Das politische Subjekt „muss nicht nur unter riskanten und unübersehbaren Bedingungen handeln, sondern es will dies auch. Der Politiker macht aus der Not der gemeinsamen Lage eine öffentliche Tugend. Er propagiert – in Konsequenz der übernommenen Rolle -, wenn nicht die Machbarkeit, so doch wenigstens die Steuerbarkeit der Verhältnisse“ (ebd. ). 4

Politik arbeitet sich nicht nur an den realen Staatsaufgaben in der bürgerlichen Gesellschaft (s. Abschnitt 7) ab, sondern fungiert als symbolische Politik. „Symbolische Politik ersetzt die Politik, die sie symbolisiert. Ihre Wirkungsabsicht ist, statt unmittelbar auf die Veränderung der Realität, auf die Mehrung von Zustimmungspotentialen aus öffentlicher Meinung bezogen … . Symbolische Politik ist Politik stattdessen“ (Lübbe 2001, 151). 5

15.

Die parlamentarische Demokratie verspricht eine allgemeine, nichtexklusive Teilhabe aller am Willensbildungsprozess und eine für alle Klassen gleiche Nutzung staatlicher Leistungen. Dieses mit der parlamentarischen Demokratie verbundene positive Prestige verdankt sich einem Vergleich, in dem der Blick auf die Demokratie allein Maß nimmt an historisch vorhergehenden Herrschaftsformen mit ihrer engen Verknüpfung von politischen Rechten mit sozialem Status und der bestimmten Schichten exklusiv zugeordneten Besetzung bestimmter Ämter bzw. deren Erblichkeit oder Käuflichkeit. Unliebsame Bedürfnisse und Motive werden demgegenüber in der modernen Demokratie nicht durch ungleich verteilte Rechte ausgesperrt, „sondern die Kontrollfunktionen können den eingebauten Erfolgsbedingungen freilich strikt sanktionierter und abgesicherter politischer Organisationsgebilde überlassen werden“ (Offe 1972, 143).

Eine erste Grenze betrifft die unterschiedliche Organisationsfähigkeit von Bedürfnissen. Vergleichsweise leicht zu organisieren sind auf Einkommen, Investition, Vermeidung sozialer Risiken und das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit bezogene Bedürfnisse, insofern sie „großen und relativ homogenen Statusgruppen (Bauern, Arbeiter, Angestellte, Beamtenschaft, Mittelstand, Unternehmer u. a. )“ zuzuordnen sind. Lassen sich Bedürfnisse aber „nicht klar abgrenzbaren Status- oder Funktionsgruppen“ zuordnen, sondern beziehen sie sich auf die „Gesamtheit der Individuen“, so erwachsen daraus Schwierigkeiten für die Organisation dieser Bedürfnisse durch einen Verband. „Gerade der Kategorie allgemeiner Bedürfnisse (z. B. derjenigen, die im Zusammenhang stehen mit Wohnung, Gesundheit, Verkehr, Bildung, bürgerlicher Rechtsordnung, Freizeitverhalten), welche die physischen, moralischen und ästhetischen Bedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens außerhalb der Markt- und Verteilungssphäre betreffen, ist die Organisationsform des Verbandes oder der Interessengruppe strukturell versperrt“ (ebd., 146).

Eine zweite im System der politischen Willensbildungsprozesse eingebaute Grenze resultiert aus der Konfliktfähigkeit, die einzelnen sozialen Gruppen zuzuordnen ist und darüber mitentscheidet, inwieweit sie ihre Bedürfnisse nicht nur artikulieren, sondern auch durchsetzen können. In der Demokratie existiert eine enge Verknüpfung von Leistungs- und Bedürfnissubjekt. Jeder ist nur in dem Maße Bedürfnissubjekt, als er Leistungssubjekt ist. „Statt den Markt zu transzendieren, rückt das System der pluralistischen Interessenvertretung gerade marktanaloge Interessendefinitionen in den Vordergrund – und zwar in der Gewichtung, die ihrer Marktmacht entspricht“ (ebd. ). Viele soziale Gruppen lassen sich zwar organisieren, ihnen fehlt aber mangels Ressourcen und Leistungen, die sie im Konfliktfall verweigern können, die Konfliktfähigkeit. Wir erinnern uns an die von Helmut Schmidt stammende Bewertung von Studentenstreiks, solche Unternehmungen kämen ihm so vor, als ob Rentner ihre Rente nicht vom Konto abhöben.

Eine dritte Grenze des Willensbildungssystems liegt in der Aussperrung aller Bedürfnisartikulationen, „die als utopische die historischen Systemgrenzen transzendieren, insofern sie sich nicht ohne weiteres an die Regeln pragmatischer Verhandlungsklugheit halten“ (ebd., 148).

Offes Analyse der dem politischen Willensbildungsprozess immanenten, präzis bestimmbaren Filtrierungen unterscheidet sich von Agenten- und Einflusskonzepten und der Bemächtigung des Staates durch eine herrschende Klasse. „Vielmehr sind sowohl das Substrat gesellschaftlicher Interessen, denen das politische Institutionensystem Zugang verschafft, wie die Kategorie von Funktionen, die es erfüllt, durch ,systemgewordene‘ Selektions- und Steuerungsprinzipien auf den Bestand der kapitalistischen Ordnung in einer Weise ,rückgekoppelt‘, die durch handlungstheoretische Kategorien nicht erfasst wird:

Dieses System ist so beschaffen, dass seine Funktionsweise sich nicht aus der Aggregation der Motive seiner Mitglieder und Handlungssubjekte begreifen lässt, weil es sich in seiner Bewegungsweise nach praktischen Intentionen nicht richtet“ (ebd. 162f. ).

16.

Parlamentarische Politik bewegt sich in der Unterscheidung zwischen den Polit-Konkurrenten. Sie legt dem politisierenden Verstand nahe, die realen gesellschaftlichen Ursachen und Formen der umstrittenen Materien nicht zum Thema zu machen, sondern jedwedes politische Handeln dadurch zu rechtfertigen, dass es das kleinere Übel gegenüber den sonst möglicherweise durch die Konkurrenten ins Werk gesetzten Handlungen darstelle. Irgendein Schaden findet sich immer, um dessen Vermeidung willen dasjenige akzeptiert wird, was in einer Größenordnung schadet, die grundlegende Veränderungen nötig macht, welche im Denken des kleineren Übels aber gerade nicht mehr Thema sein können.

Seine wahre Größe entfaltet der Parlamentarismus gegenüber Parteien, die der etablierten Konstellation von Regierung und Opposition kritisch gegenüberstehen. Die Grünen traten ursprünglich als „Antipartei“ an und die PDS als „konsequente Opposition“. Gegen solche Außenseiter macht der parlamentarische Verstand das Argument der „Verweigerung“ und der „Regierungsunfähigkeit“ geltend. Wer als grundsätzliche Opposition antritt, wird pragmatisch darauf vereidigt, sich als Regierungspartner im Wartestand zu profilieren. Nur dann gelingt der Eintritt in den ,inner circle‘ der Regierung und ihrer Opposition und die Erlösung vom Außenseiterstatus. Und die Selbststilisierung der Spätberufenen bzw. Neuankömmlinge im Parlamentarismus als nüchterne Realisten verschiebt die Wunschphantasien, die die Protagonisten parlamentarischer Politik auf ihre Kritiker projizieren, nur in jenen sog. Realismus, der, indem er die Verhältnisse für sich beansprucht, ihnen verfällt. Wer vor den Schwierigkeiten der Aufgaben kapituliert, beschönigt dies gern als ,Erwachsenwerden‘. Jürgen Leinemann (2004) hat die verschiedenen Varianten beschrieben, wie Politiker in den suchtartigen Sog ihrer eigenen Bedeutsamkeit jenseits aller Inhalte geraten.

Die Aufmerksamkeit für Politikinhalte und für die Kosten von Kompromissen und Zugeständnissen tritt in den Hintergrund. Die Engführung von Politik auf Regierungsbeteiligung schwächt die Verhandlungsposition in Koalitionsgesprächen. Wer wie die Grünen oder die PDS zu jedem Kompromiss bereit sein muss, um in der parlamentarischen Logik den Beweis eigener Regierungsfähigkeit zu erbringen, ist von den Koalitionspartnern entsprechend erpressbar. Die Beteiligung am Parlament mündet zur Hauptsache ein in das Fortsetzungsverhalten herrschender Politik. Sie löst keine Probleme, sondern nimmt diese zum Anlass, die Notwendigkeiten der parlamentarischen Betriebslogik klarzumachen und durchzusetzen. Wo der politische Drang, ja handlungsfähig zu sein, bedeutet, unter den gegebenen Bedingungen zu handeln, sich in eine vorfindliche Konkurrenz einzustellen und nach ihren Maßstäben sich als ,realitätstüchtig‘ zu bewähren und zu der Vernunft zu finden, die sich unter diesen Verhältnissen des status quo ergibt, dort wird die Frage beiseite geschoben, wie Bedingungen einer anderen Handlungsfähigkeit erst erarbeitet und entwickelt werden können.

17.

Die prominenteste Institution, in der die Alltagsbürger sich staatsbürgerlich betätigen, die Wahl, verbindet die beiden Sphären, die voneinander abstrahieren, miteinander – indem sie die Abstraktion des Politischen vom Alltagsleben und die Ferne des Alltagslebens von der Politik synthetisiert – zur scheinhaften Anverwandlung des Politischen an den privaten Horizont (projektive Identifikation) und zur Politisierung der Privatiers (im politischen ,Weltbild‘). Insgesamt kommt es zu einer „, Unterforderung‘ des Bürgers durch die Institution der Wahl“ (Hirschman 1984, 122). „Der Mechanismus der allgemeinen, freien und geheimen Wahl wirkt wie eine Rührmaschine, die die Entscheidungen der einzelnen Wähler zu einem solch trüben Brei verrührt, dass die gemeinten ,Botschaften‘ von den Empfängern, den gewählten Parteien, beim besten Willen nicht zu entziffern sind. In der Politik zählen nur die auf die Parteien entfallenden Stimmenpakete, nicht aber die (policy-) Präferenzen, die den Wahlentscheidungen zugrundelagen“ (Wiesenthal 1991, 18; vgl. auch: Hegels Rechtsphilosophie § 308, Bd. 7, 476). 6 Die Wahl legt die Bürger auf eine „zahme Methode der politischen Präferenzbekundung fest“ und verwehrt ihnen, „mit dem Nachdruck Stellung zu nehmen, der ihrer Betroffenheit entsprechen würde“ (Hirschman 1984, 119; vgl. auch 121). 7 Das Verbot des politischen Streiks gehört dazu. Insofern der Konsens sich auf denkbar äußerlichste Weise ergibt, als Addition von Millionen gleicher und freier Entscheidungen, steht es weitgehend im Belieben der Gewählten, über die ,eigentliche‘ Botschaft des Wählerwillens zu befinden.

Wird in der Wahl das Politische scheinbar dem Horizont des Individuums anverwandelt, so ist die Kehrseite dieser Popularisierung von Politik der damit den jeweils Regierenden erteilte Freibrief. Er betrifft all jene komplizierteren Materien, für die sich aus den den Wählern vorgelegten groben Orientierungsmarken kein Aufschluss gewinnen lässt. Die allgemeine Klage der Politiker über den Wahlkampf, über die ,Wahlkampfmanöver‘, den ihnen anhaftenden Populismus und den Verlust der Sachlichkeit drücken aus, welche Last Politiker darin sehen, ihre Vorhaben dadurch quasi zu verunreinigen, dass sie sie den Bürgern nahe bringen und ihr Votum einholen müssen. Umgekehrt sollen Bürger sich in der Politik wiedererkennen, die gewissermaßen Geist von ihrem Geist darstellt. Und dass dieser Geist schwach, von allerlei Showeffekten und Selbstdarstellungen beeindruckbar ist, damit entschuldigen sich Politiker vor den Bürgern, die – derart ausgestattet – schließlich keine bessere Politik ermöglichen. Zur Akzeptanz der Publikumsbeschimpfung trägt die jeweilige Zuschreibung des Einzelnen bei, zur kurzsichtigen und niveaulosen Masse gehöre er nicht, die anderen schon.

18.

Den pessimistischen Vorbehalt gegenüber der Bevölkerung drückt auch die Verfassung aus, die zentrale Strukturen und Werte gerade der Entscheidung durch das Volk entzieht bzw. ihr hohe institutionelle Hürden (Zweidrittelmehrheit für Änderung) setzt. Volkssouveränität ist in der Demokratie nicht nach dem Modell des monarchischen Souveräns gedacht, ist nicht der Verfassung über-, sondern ihr untergeordnet. Es „hebt sich im demokratischen Verfassungsstaat die Volkssouveränität selbst auf“ (Kriele 1994, 277), so dass es „innerhalb des Verfassungsstaates keinen Souverän gibt. Die Volkssouveränität tritt unmittelbar nur am Anfang oder am Ende des Verfassungsstaates auf, bei seiner Konstituierung und bei seiner Abschaffung. … Der demokratische Souverän gibt, indem er vom ,pouvoir constituant‘ Gebrauch macht, seine Souveränität auf. Er ist als politischer Faktor nur latent vorhanden. Er tritt erst wieder in Funktion, wenn der Verfassungsstaat zusammenbricht. Man kann auch sagen: Die demokratische Souveränität ruht, solange der Verfassungsstaat besteht“ (ebd., 273ff.).

Das den Grund- und Menschenrechten zentrale Leitbild des autonomen Subjekts und wie es die Vergesellschaftung hinter dem Rücken der Beteiligten fördert

19.

Die Grund- und Menschenrechte zentrieren sich um den Schutz des Individuums, beinhalten Abwehrrechte gegenüber Übergriffen und formulieren die berechtigte Sorge, dass die lebensweltlichen Belange der Individuen unter die Räder der systemischen Eigendynamiken und -interessen (von Kapitalen, Organisationen, Institutionen) kommen und dass die unabhängig von den Individuen in Techniken und Organisationen verkörperte objektive Kultur die subjektive erdrückt. Zugleich finden die Grund- und Menschenrechte in der Perspektive des vereinzelten Einzelnen ihre Grenze. Fokussiert auf die Verletzlichkeit des Individuums kann nur unendlich ein Abwehrkampf geführt werden. Die meisten Verfechter der Grund- und Menschenrechte affirmieren die Scheidung zwischen einer von den Menschen nicht selbst substanziell gestaltbaren Sphäre der Organisationen, Institutionen und Systeme und deren nur äußerlicher Einschränkung durch lebensweltliche Belange. Insofern die konstitutiven Bedingungen der Möglichkeiten der Verletzungen der Individuen der Bearbeitung entzogen sind, missrät Menschen- und Grundrechtepolitik zu einer Art „aktiven Resignation“ (Narr 1984) und zur schlecht unendlichen, weil reaktiven Aufgabe.

Die Konzentration auf die Verletzlichkeit der Individuen lässt diese nicht in ihrer sozialen Assoziation (s. Abschnitt 20) als mögliche Gestalter ihres gesellschaftlichen Lebensprozesses erscheinen und macht Grund- und Menschenrechte zu einer Art Armenrecht der vereinzelten Einzelnen. „Infolge der individualistisch-asozialen Verkürzung der Menschenrechte kommen die politisch-sozialen Teilnahme- und Handlungsrechte allenfalls zweitrangig hinzu“ (Narr 1984, 92). Der im Mitleiden mit Unglücksfällen in letzter Zeit prominent gewordene Kult um die Verletzlichkeit und das Opfer knüpft an der Passivität an und artikuliert Ansprüche weniger in Bezug auf das, was das jeweilige Individuum getan hat. Was ihm angetan wurde, was ihm als Objekt widerfuhr – dies ist vielmehr der Dreh- und Angelpunkt einer Kultur, die sich ostentativ abgeklärt gibt, was alle Ansprüche an aktives gesellschaftlich gestaltendes Handeln angeht (vgl. Furedi 1997).

20.

Das den Grund- und Menschenrechten immanente Leitbild des autonomen Subjekts findet seine Grenze an dessen innerer Verknüpfung mit dem herrschenden Zurechnungsmodus für Geschäfts- und Privatsubjekte (von Erfolg, Schuld, Versagen), der Selbstbestimmung, -verantwortung und -bezichtigung amalgamiert. Die eben auch Selbstabschließung (homo clausus) und Selbstherrlichkeit beinhaltende Ichautonomie stellt die soziale Assoziation infrage, die für eine gesellschaftliche Gestaltung von Gesellschaft notwendig wäre. Ichautonomie beinhaltet eben auch das Leitbild eigener Vollkommenheit im Unterschied zu sozialer Bezogenheit und Ergänzungsbedürftigkeit, die Praxis des Einzelkämpfers und Kleinproduzenten, die Transformation von Gestaltungsbedürftigem und -fähigem in individuell Aneigenbares und Manipulierbares und schließlich die selbstwertdienliche Verformung von Selbst- und Fremdwahrnehmung (Selbstüberhöhung, Abwertung anderer). Das Leitbild der individuellen Unabhängigkeit schiebt sich gesellschaftlich vor die Aufmerksamkeit für die institutionelle Unterfütterung von intersubjektiver Verlässlichkeit und kollektiver Lernfähigkeit. Gegenüber dem im linksliberalen Milieu hegemonialen Leitbild des autonomen, ichstarken Ich möchte ich hier kurz die Perspektive einer partizipatorischen, auf Kooperation, Sozialität (vgl. dazu auch die Zeitschrift Errata) und Assoziation ausgerichteten Gesellschaftsgestaltung durch die Mitglieder der Gesellschaft im Telegrammstil konturieren. Es geht um die Überwindung einer gesellschaftlichen Dreieckskonstellation, die sich zusammensetzt aus Vereinzelung, aus Etatismus und aus durch die Gesellschaft nicht gestaltbaren, selbstbezüglich-eigendynamisch verselbständigten Prozessen. Perspektivweisend ist demgegenüber der tätige Bezug der Menschen, die gemeinsam das Gemeinsame gestalten und einander die jeweiligen sozialisatorisch erworbenen und sich an spezifische soziale Positionen und Lagen ankristallisierenden blinden Flecken und sonstige Schwächen kooperativ-unterstützend ausgleichen.

Sich zusammen mit anderen verwirklichen wollen, weil man/frau auch nur so (nicht nur faktisch, sondern substantiell) dazu in der Lage sind, bedeutet keine (, basisdemokratische‘) Unmittelbarkeitsfiktion, sondern die Bezogenheit der Menschen aufeinander in der gemeinsamen Gestaltung der sie vermittelnden objektiven Mitten (der Arbeiten, der Gegenstandswelt, der Organisationen, Institutionen und sozialen Strukturen). Weniger die moralische Mobilmachung des Subjekts ist das Problem, als vielmehr das Unterfangen, die Strukturen zu gestalten, in denen wir leben (s. Abschnitt 2 und 3). Erst im dafür notwendigen Umbau sozialer Systeme stellt sich auch die Frage nach der Verringerung verdinglichter und verdinglichender Sozialbeziehungen. Es geht darum, ein Syndrom vielfältig miteinander verwobener Phänomene überflüssig werden zu lassen: den Besitzindividualismus, die individuelle Vorteilsnahme zu Lasten anderer, die Konkurrenz, den Spezialistendünkel und Ressortegoismus, die Distinktion, den Narzissmus der kleinsten Differenz, den Egozentrismus und die neurotische Selbstbehauptungsguerilla. „Nur die Überwindung des Ich, die eine Überwindung sowohl der Ichlosigkeit als auch der Ichhaftigkeit ist, stellt uns in die Ichfreiheit … . Ichfreiheit ist Freisein vom Ich, ist nicht Ich-Verlust oder -Verzicht, ist nicht Ich-Mord, sondern Ich-Überwindung“ (Gebser 1973, 677). Zu überwinden ist mit der „Realutopie eines größeren Ich“ der ,homo privatus‘, der „eines wesentlichen, sinngebenden Elements seines Daseins beraubt ist, wenn er am Schicksal eines größeren Ganzen keinerlei aktiven, mitgestaltenden Anteil nehmen kann“ (Vilmar, Runge 1986, 104). Es geht um ein „allgemeines Leben“ (Hegel Bd. 7, § 258, 260f., 308, vgl. auch Theunissen 1981), um „Ich, das Wir, und Wir, das Ich ist“ (Hegel 3, 145), um die „Produktion der Verkehrsform selber“ (Marx).

Das Leitbild des autonomen Individuums übergeht den konstitutiven „Entwicklungsverzug des kollektiven Bewusstseins einer ganzen Gesellschaft“ (Kilian 1971, 7). Um ihn aufzuheben, ist „eine prozessgerechte Selbststeuerung der individuellen und kollektiven Entwicklung“ notwendig (ebd., 21). „Das egozentrische Weltbild ist angesichts der Amplifikation des gesellschaftlichen Feldes tatsächlich zum Weltbild eines ,unterentwickelten‘ Bewusstseins abgesunken, welches angesichts seines Mangels an integrativer Kompetenz und systemtranszendierender Potenz eher als das herrschende ,Unbewusstsein‘ denn als das herrschende ‚Bewusstsein‘ der Gegenwart bezeichnet werden sollte“ (ebd., 171). Die „zeitgenössischen Generationen leben inmitten einer kollektiven Identitätskrise, ohne dass die betroffenen Menschen die positive Aussicht auf eine sich neu bildende kollektive Identität und auf einen Zuwachs an kollektiver ,Menschlichkeit‘ wahrnehmen können“ (ebd. 22). Auch wenn Adorno an die Ruine des idealisierten und emphatisch vorgestellten frühbürgerlichen Subjekts fixiert bleibt, findet sich in der ,Kritischen Theorie‘, wenn auch marginal, die Ahnung vom emanzipatorischen Begriff des Gattungswesens. Adorno spricht vom Missverhältnis zwischen der Kraft des Einzelnen und den Kräften, über die er technisch gebietet, was so lange unumgänglich sei, wie die „individualistische Organisationsform der Gesellschaft kollektive Verhaltensweisen ausschließt, die vielleicht subjektiv dem Stand der objektiv-technischen Produktivkräfte gewachsen wären“ (1958, 145). „Die Emanzipation des Individuums ist keine Emanzipation von der Gesellschaft, sondern die Erlösung der Gesellschaft von der Atomisierung“ (Horkheimer 1974, 130).

21.

Wer Menschenrechte auf soziale Rechte ausweiten möchte, sieht sich vor Schwierigkeiten gestellt, die im prinzipiellen Unterschied zwischen beiden gründen. Die Einfachheit der menschenrechtlichen Imperative, etwas zu schützen, das als vor- und überstaatlich existierend erscheint (Leben, Bewusstsein, Gewissen, Denken, Willen und Initiative des Menschen) und als unverfügbar gilt, geht verloren, wenn das zu Schützende erst hergestellt werden soll. Die Verwirklichung sozialer Grundrechte ist in ganz anderem Umfang als die der Schutz- und Abwehrrechte von finanziellen Mitteln abhängig. Ein grundsätzliches Votum für soziale Rechte ergibt keine Antwort auf die unter der Voraussetzung von knappen finanziellen Mitteln notwendig entstehende Frage nach der Gewichtung, in der die verschiedenen sozialen Rechte befriedigt werden sollen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht spricht von der „Weite und Unbestimmtheit“ des Sozialstaatsgrundsatzes. Ihm lasse sich „kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren. Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft“ (BVerfGE 82, 60 (80)). Zudem stehen soziale Grundrechte im Gegensatz zum Grundrecht auf Eigentum, freie Berufswahl, Gewerbefreiheit. Das ,Recht auf Arbeit‘ ist insofern gewährleistet, als niemand einen anderen davon abhalten kann, eine Arbeit aufzunehmen, jeder darf seine Arbeitskraft verkaufen. Vom Recht auf Arbeit ist zu unterscheiden das Recht auf Beschäftigung, das erst die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes beinhalten würde. Der Staat in der kapitalistischen Moderne unterscheidet sich vom Staat im so genannten Realen Sozialismus, insofern einzig letzterer ökonomisches Subjekt der Gesellschaft zu sein beansprucht.

22.

Bekommen Menschenrechte aus der ihnen eigenen Begrenzung heraus sozialökonomische Verhältnisse nicht in den Blick, so liegt es nahe, den Grund für die Verletzung der Menschenrechte im ,Bösen‘ zu verorten. Menschenrechte eignen sich dann als höherer Rechtstitel und unanfechtbare Begründung für Interventionen gegen dieses seiner sozialen Konstitution enthobene Böse. Menschenrechte und Demokratie gelten dann als „Dämme gegen die Selbstzerstörung“ (Krockow 1987). Demut und Dünkel verweben sich. Die vermeintlich von Bescheidwissen herrührende Bescheidenheit, ja nicht ,überansprüchig‘ an die Frage der Veränderung von Gesellschaft heranzugehen, immunisiert auch gegen Kritik. Gegenüber der linkstraditionalen Gefahr der Unterschätzung der Menschenrechte „besteht heute allerdings fast die umgekehrte Gefahr. Menschenrechte und Demokratie werden geradezu als Sozialismus-Ersatz entdeckt. Die kapitalistische Weltökonomie wird mehr oder weniger knurrig als Prämisse hingenommen, die ,realistisch‘ nicht mehr in Frage gestellt werden könne“ (Narr, Roth 1996, 302).

Die Menschenrechte weisen nicht allein das Moment des Schutzes der Menschen auf. Indem sie die Individuen voreinander, vor dem Staat, vor ihrer Intoleranz, vor dem Missbrauch der Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit schützen – all dies erscheint als ineinander übersetzbar -, unterstellen Menschenrechte diese Gefahren und schreiben sie zugleich fest, erscheint doch gestaltungspessimistisch die womöglich gesellschaftsverändernde Bearbeitung der Gefahren als Vertreibung des Teufels durch den totalitären Beelzebub. Die einzige Chance bestehe unter Voraussetzung der Gefahren in ihrer Abmilderung und Minderung. Steven Lukes schreibt in diesem Sinne, „dass die Menschenrechte eine Reihe existenzieller Tatsachen, die conditio humana betreffend, voraussetzen, etwa dass die Menschen stets mit der Böswilligkeit und Grausamkeit anderer zu rechnen haben, dass Ressourcen immer knapp sein werden, dass der Mensch den eigenen Interessen und denen seiner Nächsten stets den Vorrang geben wird, dass die Rationalität bei der Verfolgung kollektiver und individueller Ziele immer unvollkommen sein wird und dass niemals eine zwanglose Übereinstimmung hinsichtlich des Lebens und seines Sinns bestehen wird“ (Lukes 1996, 40).

Der Realismus kippt um in eine Festschreibung der beklagten Tatsachen, er verzehrt seine Energie in der Kritik an den ,Illusionen‘ jener, die diese Zustände vermeintlich nicht ,wahrhaben‘ mögen, da sie sich mit ihnen nicht ,abfinden‘ wollen. Die demokratischen Verfassungen erscheinen als „Ketten, die sich die Menschen in gesunden Augenblicken selbst anlegen, damit sie in Tagen der Raserei nicht von eigener Hand sterben“ (John Potter Stockton in Debatten über das Ku-Klux-Klan-Gesetz von 1871, zitiert nach Shute, Hurley 1996, 220). Unterstellt ist also eine recht labile geistig-moralische Konstitution, an der (und an deren sozialen konstitutiven Kontexten) nun selbst nicht gearbeitet wird, sondern die vielmehr vorauszusetzen ist und gegen die man sich mit Notmaßnahmen zu schützen hat. Das Bekenntnis zur Schwachheit, Endlichkeit und Unvollkommenheit der Menschen setzt sich nicht ins Verhältnis zur Erinnerung an die jeder Selbstvergesellschaftung entgegengesetzten Effekte der Dogmen von Sündenfall und Erbsünde. 8 Der Gestaltungspessimismus verwickelt sich in den Widerspruch, das Bestehende gegen utopische Überforderungen zu verteidigen, dabei aber Argumente aufzubieten aus dem Umkreis einer pessimistischen Anthropologie oder einer skeptischen Geisteshaltung. „An die Freiheitsfähigkeit der Menschen wird immer weniger geglaubt“ (Finckh u. a. 1997, 139). So wird im ,Grundrechtereport‘ ein der Beachtung der Menschenrechte abträgliches Moment genannt, ohne zugleich zu thematisieren, dass dieser die ,menschliche Schwäche‘ betreffende Vorbehalt zum Motivgrund der Menschenrechte (oder zumindest vieler ihrer Verfechter) zu gehören scheint.

23.

Das demokratische Selbstverständnis dichtet sich gegen die Vergegenwärtigung der gesellschaftlichen Konstitution der Demokratie ab – auch durch die Achsendrehung um sich und die Ur-teilung in sich. 9 Demokratische Ideale und herbe ,Einsichten‘ in die schwache Menschennatur (s. Abschnitt 12 und 21) bilden einen Dualismus, in dem das Bewusstsein sich endlos hin- und herbewegen kann, seinen Auslauf findet (dis-cursio) und viel Energie und Aufmerksamkeit absorbiert. Gleiches gilt für andere interne Parteiungen (zwischen Republikanismus und Liberalismus oder zwischen sozialen Belangen, individuellen Freiheiten und christlichem Menschenbild).


Anmerkungen

* Die Literaturangaben finden sich im ersten Teil dieses Aufsatzes (Streifzüge 41 / November 2007, S. 39). Sie können auch auf https://www.streifzuege.org/2007/demokratie-als-form-1 nachgesehen werden.

1 Zum politischen Utopismus beim legitimen Unterfangen, im Bestehenden die Momente seiner Überwindung vorzufinden, gehören Äußerungen von Marx und Engels, die die Demokratie (speziell das allgemeine Wahlrecht) in einen Gegensatz zum Kapitalismus setzen (vgl. MEW 7, 43; 7, 520; MEW 18, 122; MEW 19, 238). Sie nehmen die Einsicht in die Grenzen der Demokratie wieder zurück und bereiten damit jenen ,Revisionismus‘ vor, dessen „wesentlicher Kern“ lautet: „Während bei Marx die moderne soziale Ungleichheit oder die kapitalistische Ausbeutung gleichzeitig mit der vollen Entwicklung der juristisch-politischen Gleichheit auftritt, wird dagegen hier die juristisch-politische Gleichheit (und also auch der moderne repräsentative Staat) zum Hebel für die Aufhebung und fortschreitende Schlichtung der realen Unterschiede“ (Coletti 1971, 59).

2 Die demokratische Ideologie „versteht das Bewusstsein im Grunde als ein Lichtlein, das in jedem Menschen gleich brennt, im Kranken wie im Gesunden, im Geplagten wie in demjenigen, dessen Bedürfnisse harmonisch befriedigt werden. Aber wer sonst kann mit dieser Gerechtigkeit der Vorsehung in jedem Menschen ein solches Lichtlein entzündet haben, wenn nicht ein unbestimmter Lebensspender, irgendein Gott? … Darin unterscheidet sie (die demokratische Ideologie – Verf. ) sich kaum von der katholischen Religion, die den Menschen einen ,freien Willen‘ unterstellt, von dessen Gebrauch Heil und Verdammung im Jenseits abhängen“ (NN 1922). S. a. MEW 1, 360.

3 Es fehlt hier der Platz, zu diskutieren, inwieweit die von sozialen Bewegungen praktizierten Kritiken an KKW, Gentechnik, an Nahrungsmittelindustrie (, foodwatch‘) u. a. einen Beitrag dazu leisten, die Scheidung zwischen politisch öffentlicher Gestaltung und den der öffentlichen Gestaltung weitgehend verschlossenen Sphären von Wirtschaft, Technik und Forschung infrage zu stellen – und damit auch die scheinbare Neutralität der Produktivkräfte (vgl. hoffnungsvoll dazu das letzte Kapitel von Beck 1986) – und Verbindungen von Arbeitenden, Konsumenten sowie den von Arbeit und Konsum mittelbar Betroffenen entstehen zu lassen, die sich von der sozialen Synthesis via Markt, Kapital, Staat und (dem neuerdings als ,Netzwerk‘ schöngeredeten) Filz unterscheiden (vgl. Creydt 2006, 653-55).

4 „Den Politiker zeichnet aus, dass er die Erfolgsgewissheit nicht auf einen Problembereich beschränkt (wie der Kaufmann, Kapitän oder Architekt – Verf. ) und dass er sich selbst als personifizierte Garantie für Problemlösungen überhaupt empfiehlt. Er wirbt um Vertrauen in eine Person, die dafür bürgen soll, dass Lebenslagen ingesamt gemeistert werden können. Spezielle Kompetenz hat für den Politiker nur exemplarischen Charakter. Sein Pathos liegt in der Zuständigkeit für die Gesamtsituation“ (Gerhardt 1990, 298).

5 „Der Vorschlag zur Verschärfung einer gesetzlichen Strafandrohung diente gar nicht einer kausalanalytisch kalkulierten Gefahrenabwehr mit instrumentell dafür geeigneten strafgesetzlichen Mitteln. Der einzig wirksame Instrumentalismus solcher Politik war die Errichtung eines Symbols, welches sichtbar macht, man nehme, wie die übergroße Mehrheit der beunruhigten Bürger, die manifeste Gefahr wahr, nehme sie an und handle entsprechend“ (ebd., 155).

6 Die Wahl ist „einerseits wesentlicher Bestandteil eines institutionellen Rahmens, der Schutz gegen einen übermäßig ,repressiven‘ Staat bietet; andererseits gewährt sie diesem gleichzeitig Schutz gegen übermäßig ,expressive‘ Bürger. Bislang hat die Demokratietheorie lediglich den ersten Gesichtspunkt – den Nutzen der Wahl – berücksichtigt“ (Hirschman 1984, 117). Hirschman sieht die politische Apathie mitbegründet in der „verwässerten Form politischer Beteiligung“ (ebd., 118).

7 Der gelernte Verwaltungsjurist Luhmann (1969) hat mit satter Freude an den der Demokratie eigenen Verfahren herausgearbeitet, wie in ihnen Anliegen ,von unten‘ auflaufen und zermahlen werden.

8 Auch eine ,pessimistische Anthropologie‘ ist nicht immun gegen autoritäre Latenzen. 1931 schreibt Plessner, der 1933 die Hochschule und das Land verlassen musste: „Die Mehrzahl der Menschen bleibt unbewusst und soll es bleiben, nur so dient sie.“

9 „Eine Partei bewährt sich erst dadurch als die siegende, dass sie in zwei Parteien zerfällt; denn darin zeigt sie das Prinzip, das sie bekämpfte, an ihr selbst zu besitzen und hiermit die Einseitigkeit aufgehoben zu haben, in der sie vorher auftrat. Das Interesse, das sich zwischen ihr und der anderen teilte, fällt nun ganz in sie und vergisst der anderen, weil es in ihr selbst den Gegensatz findet, der es beschäftigt“ (Hegel 3, 425).